Familienversicherung max Betrag 2022 ?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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bert2
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Familienversicherung max Betrag 2022 ?

Beitrag von bert2 » 02.05.2023, 12:55

Hallo Zusammen,

weiß jemand wie viel man im Jahr 2022 als familienversicherter höchstens an Einkünften gehabt haben darf ?
Für die Jahre davor gab es immer einen monatlichen Betrag, z.B. für Minijobber und einen Ganzjahresbetrag der etwas höher war.
Aber den Ganzjahresbetrag für 2022 finde ich einfach nirgends im Web.
Z.B. 2021 waren es 470 € im Monat, z.B Minijob oder 6640 Euro im Jahr.
Wie ist der Jahreswert für 2022 ? Ich finde nur, dass es ab Oktober 2022, 250 Euro monatlich maximal für Minijobber gibt und die Monate davor waren es anscheinend auch 470 Euro.
Aber fürs Gesamtjahr 2022 finde ich einfach nichts.
Weiß das jemand ?

Danke für Hilfe !
Bert

Czauderna
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Re: Familienversicherung max Betrag 2022 ?

Beitrag von Czauderna » 02.05.2023, 13:39

Hallo,
vielleicht hilft das hier weiter - https://www.tk-lex.tk.de/web/guest/exte ... d=HI660859
Gruss
Czauderna

bert2
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Re: Familienversicherung max Betrag 2022 ?

Beitrag von bert2 » 02.05.2023, 13:41

Oben habe ich einen Zahlendreher, den ich jetzt nicht mehr ändern kann, daher hier noch mal.

Wie ist der Jahreswert für 2022 ? Ich finde nur, dass es ab Oktober 2022, 520 Euro monatlich maximal für Minijobber gibt und die Monate davor waren es anscheinend 470 Euro.
Aber fürs Gesamtjahr 2022 finde ich einfach nichts.

So, jetzt Fehler korrigiert.
Bert

bert2
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Re: Familienversicherung max Betrag 2022 ?

Beitrag von bert2 » 02.05.2023, 14:10

Hallo Czauderna,

Danke für den Link.
Bei Finanztipp stehen höhere Werte, was stimmt nun ?
https://www.finanztip.de/gkv/verdienstg ... sicherung/
570, 585 Euro.

Passt es, wenn ich das für 2022 laut Finanztest so rechne ?
2022
1 470
2 470
3 470
4 470
5 470
6 570
7 570
8 570
9 570
10 570
11 570
12 570

Summe 6340

Der genaue Text dort:
Das führt dazu, dass sich ein Gesamteinkommen von 570 Euro im Monat (seit Juni 2022) beziehungsweise 585 Euro ab Januar 2023 nicht negativ auf die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung auswirkt. Dieser Wert setzt sich zusammen aus der Einkommensgrenze für die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung und der Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le von 1.200 Euro im Jahr (also 100 Euro pro Monat). Kannst Du bei der Steuer höhere Werbungskosten als die Pauschale geltend machen, dann darf Dein Einkommen entsprechend höher ausfallen (Einkommensgrenze plus Werbungskosten).
Ähm, ich muß jetzt ins Bett, kann erst morgen weiter diskutieren, Sorry, geht nicht anders.
Vielleicht gibts ja dann schon Ergebnisse hier ?

Czauderna
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Re: Familienversicherung max Betrag 2022 ?

Beitrag von Czauderna » 02.05.2023, 15:08

Hallo,
es geht nicht nach dem Jahr, sondern nach der Regelmäßigkeit der Einkünfte und dort nach den Monaten.
Beispiel :
Herr Mustermann ist als Hausmann bei seiner Ehefrau familienversichert und hat selbst keine Einkünfte.
Für die Zeit vom 01.04.2022 - 31.07.2022 bezieht er Einkünfte, z.B. Arbeitseinkommen in Höhe von 700,00 €
pro Monat - Da er damit regelmäßig, also an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Grenze überschreitet, muss er sich für diese drei Monate selbst versichern. Würde das Einkommen auf das Jahr verteilt werden (233,33 € mtl.) bliebe die Familienversicherung erhalten.

Ich denke, das, was bei dem Beitrag auf der Seite einer Krankenkasse steht ist verbindlicher als z.B. beim Finanztipp.
Ab 1.Oktober 2022 gilt für geringfügig Beschäftigte die 520,00 € Grenze - bis zu einem solchen Verdienst kann die Familienversicherung noch in Anspruch genommen werden.
Gruss
Czauderna

bert2
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Re: Familienversicherung max Betrag 2022 ?

Beitrag von bert2 » 03.05.2023, 02:10

Hallo Czauderna,

danke für deine Erklärung.
In meinem Fall geht es aber um Zinseinkünfte, das hatte ich leider vergessen zu erwähnen..
Da macht die Krankenkasse es bisher so, dass die über das Jahr auflaufenden Zinsen zusammengerechnet werden und dann irgendwie auf den Monat verteilt werden.
Da kann dann an einem Monat der Zinsertrag auch mal über 1000 Euro liegen und die nächsten z.B. 5 Monate kommt dann nichts mehr.
Aber wie berechnen die das genau und wie hoch ist dann der Maximalbetrag den man im Jahr einnehmen darf ohne aus der Familienversicherung rauszufliegen ?
Ich habe diesbezüglich auch bei der Kasse schon nachgefragt und keine genaue Antwort zur Berechnung erhalten, daher frage ich jetzt hier.

Die betreffende Person arbeitet nicht, hat daher keine eigenen Werbungskosten, ich denke Werbungskosten werden dann zu der Berechnung nicht herangezogen ?
Das sind halt alles Sachen, die ich mal gerne gewußt hätte, denn so ist das eine BlackBox mit Falltür, die schon bei einem Euro zuviel aufgeht.

Danke und Grüße
Bert

Czauderna
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Re: Familienversicherung max Betrag 2022 ?

Beitrag von Czauderna » 03.05.2023, 09:21

Hallo,
ja, bei Zinsen werden diese auf die Kalendermonate verteilt, weil sie nicht wirklich einzelnen Monaten zugeordnet werden können.
Wenn dann mal auf dem Auszug 1.000 € stehen als Kapitalertrag, dann sind diese 1000,00 € eben für das laufende Kalenderjahr anzusetzen.
Kenne ich auch so aus meiner Praxis - Entscheidend für die Bewertung ist eben der dazugehörige Einkommensteuerbescheid.

Gruss
Czauderna

vikingz
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Re: Familienversicherung max Betrag 2022 ?

Beitrag von vikingz » 03.05.2023, 16:14

Hallo,

zu Verwirrung führt wahrscheinlich, wie auch schon in der Vergangenheit, dass es eine Einkommensgrenze für die Familienversicherung gibt, und eine weitere Grenze für geringfügig beschäftigte Familienversicherte. Wenn die Einkommensgrenze für Minijobs über der Grenze für die Familienversicherung liegt, dann gilt immer die Besonderheit, dass Minijobber auch mit dem entsprechend höheren Einkommen trotzdem familienversichert bleiben.

Noch dazu hat sich die Minijobgrenze zum 01.10.2022 geändert, deshalb kann man auch keinen allgemeingültigen Wert für alle Versicherten für das Jahreseinkommen 2022 finden.

Wie mein Vorredner sagte, Zinseinkünfte werden für gewöhnlich mit dem Steuerbescheid nachgewiesen, und der wird jeweils ab dem Zeitpunkt der Ausstellung durch das Finanzamt zugrunde gelegt. Weitere Beiträge zu dem Thema gab es hier in letzter Zeit immer mal, die helfen vielleicht auch weiter.

Die Einkünfte werden dann durch zwölf geteilt und es ergibt sich das monatliche Einkommen. Der Sparerpauschbetrag (="Werbungskosten") wird dabei berücksichtigt, wie im Steuerbescheid ausgewiesen.

Soweit man nicht vergisst, die Steuerbescheide bei der Kasse vorzulegen, kann da eigentlich nichts schiefgehen, denn Änderungen der Einkommensgrenzen sind immer vorab bekannt und werden direkt umgesetzt.

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