Beispiel: Rentner
Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung) ungefähr Brutto 1.300 €
Betriebsrente Bankgewerbe 513 €
Altersrente von der Bank 200 €
Mit dem Bescheid Betriebsrente Bankgewerbe kam folgende Krankenkassenabrechnung
Gesamtbrutto: 513,90 €
Krankenversicherung 82,69 €
Pflegeversicherung 15,67 €
Wenn man mit einem Online-Rechner die Werte ausrechnet erhält man mit der Eingabe Kind und 1,49 % Zusatzbetrag folgendes Ergebnis:
Siehe: https://www.test.de/Betriebsrente-Entla ... 5147958-0/
Ihr monatlicher Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung für Ihre Betriebsrente beträgt 71,08 €
Wie erklärt sich der Unterschied?
Danke
Krankenkassenbeitrag für Betriebsrente
Moderator: Czauderna
Re: Krankenkassenbeitrag für Betriebsrente
es gibt einen Freibetrag von 1/20 der Bezugsgröße
das sind montl 169,75 EUR
dieser Wert multipliziert mit 14,6 + 1,49 (16,09 %)
ist genau die Differenz.
Der Rechner hat den Freibetrag abgezogen.
Deine Zahlstelle aber nicht.
Du hast ja noch einen weiteren Versorungsbezug.
Evt ist der Freibetrag dort schon abgezogen.
Doppelt kann er nicht abgezogen werden; nur einmal
das sind montl 169,75 EUR
dieser Wert multipliziert mit 14,6 + 1,49 (16,09 %)
ist genau die Differenz.
Der Rechner hat den Freibetrag abgezogen.
Deine Zahlstelle aber nicht.
Du hast ja noch einen weiteren Versorungsbezug.
Evt ist der Freibetrag dort schon abgezogen.
Doppelt kann er nicht abgezogen werden; nur einmal
Re: Krankenkassenbeitrag für Betriebsrente
Danke!
Die Lösung sieht wohl so aus:
Der Rentner-Freibetrag von 159,25 Euro bei der Krankenkasse wird von der Altersrente der Bank von 200 € abgezogen, während der Rechner den Freibetrag bei der 513 € Rente berücksichtigt.
Nach meinen Informationen ist es finanziell egal, bei welcher der beiden Renten der Freibetrag abgezogen wird.
Die Lösung sieht wohl so aus:
Der Rentner-Freibetrag von 159,25 Euro bei der Krankenkasse wird von der Altersrente der Bank von 200 € abgezogen, während der Rechner den Freibetrag bei der 513 € Rente berücksichtigt.
Nach meinen Informationen ist es finanziell egal, bei welcher der beiden Renten der Freibetrag abgezogen wird.