Ich bin nebenberuflich selbstständiges freiwillig versichertes Mitglied in der BKK.
Meine alte Krankenkasse ist 2009 leider fusioniert.javascript:emoticon('')
Jetzt behauptet meine "NEUE BKK" das ich von der alten Krankenkasse
fehlerhaft eingestuft wurde.
Sie versichern mich ab sofort als hauptberuflich Selbstständigen mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenem fiktiv Einkommen von 1890 €.
Ich müsste jetzt über 40% von meinem Jahresgewinn für die KV zahlen.
Meine Arbeitssituation und meine Einkommenssituation hat sich den letzten Jahren nicht verändert.
Dies führte bei der alten BKK, sowie auch den vorigen Krankenkassen zu der Einstufung meiner Tätigkeit als sonstiges freiwilliges versichertes Mitglied.
Bereits seit über 10 Jahren habe ich einen Betrieb mit 2 sozialversicherungspflichtigen Angestellten, in dem ich selbst geringfügig tätig bin. Meine regelmäßige Arbeitszeit beträgt weniger als 15 Std. pro Woche. Mein Einkommen in 2009 ist kleiner als 7500 Euro pro Jahr.
Mein Lebensunterhalt wird sichergestellt durch das hohe Angestelltengehalt aus der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung meiner Lebenspartnerin. Somit ist meine nebenberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit nicht von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Auch vom zeitlichen Aufwand her ist meine nebenberufliche Tätigkeit als gering anzusehen.
Die "NEUE BKK" verlangt von mir jetzt eine Nachzahlung.
Was kann ich da machen außer
1) Kündigen
2) Die BKK wechseln
3) Widerspruch einlegen
Wer weiß bitte mehr
Krankenversicherung für nebenberuflich Selbständige
Moderator: Czauderna
Sobald Du sozialversicherungspflichtige Angestellte hast, bist Du hauptberuflich Selbständig. Das ist ein k.o. Kriterium. Wieviel Du daraus verdienst, oder ob Dein Lebensunterhalt anderweitig sichergestellt wird ist dann egal.
Du kannst sowohl Widerspruch einlegen als auch kündigen. Ob es was hilft bezweifel ich, es sei denn die neue Kasse merkt es nicht.
Du kannst sowohl Widerspruch einlegen als auch kündigen. Ob es was hilft bezweifel ich, es sei denn die neue Kasse merkt es nicht.
Wenn du nebenberuflich selbstständig bist, was machst du dann hauptberuflich ? Dies solltest du deiner Kasse plausibel darlegen, damit du bei einem Widerspruch eine Chance hast. Denn im Grundsatz hat deine Kasse recht und eine alte eben nicht. Nur das Argument vom Lebensgefährten zu leben, reicht nicht.
Die Beschäftigung von 2 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern schließt die nebenberufliche Selbstständigkeit aus und dies wird auch bei einem Kassenwechsel der neuen Kasse mitgeteilt.
Die Beschäftigung von 2 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern schließt die nebenberufliche Selbstständigkeit aus und dies wird auch bei einem Kassenwechsel der neuen Kasse mitgeteilt.