Hallo!
Da ich an Darmkrebs+Diabetes2 erkrankt bin. Soll ich mich viel Bewegen,das tue ich auch. Möchte mir noch einen Ergometer für
Bewegungen dazu. Da ich Rentner bin, wollte ich dies auf Rezept. Leider lehnt dies meine TKK ab.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit, Ergometer über Rezept zu bekommen.
Rentner1953
Ergometer
Moderator: Czauderna
Re: Ergometer
Hallo,
entscheidend ist in diesem Fall, ob das beantragte Hilfsmittel auch im Hilfsmittelkatalog aufgeführt ist.
Was mich etwas verwundert ist, dass dir ein Arzt/Ärztin trotzdem eine Kassenverordnung ausgestellt hat. Er/Sie müsste eigentlich wissen, was da geht oder nicht. Ich sehe es auch so wie deine Kasse. Der Ergometer ist kein Hilfsmittel, welches zulasten der Kasse verordnet werden kann.
Gruss
Czauderna
entscheidend ist in diesem Fall, ob das beantragte Hilfsmittel auch im Hilfsmittelkatalog aufgeführt ist.
Was mich etwas verwundert ist, dass dir ein Arzt/Ärztin trotzdem eine Kassenverordnung ausgestellt hat. Er/Sie müsste eigentlich wissen, was da geht oder nicht. Ich sehe es auch so wie deine Kasse. Der Ergometer ist kein Hilfsmittel, welches zulasten der Kasse verordnet werden kann.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 23.09.2020, 06:48
Re: Ergometer
Hallo Czauderna!
Habe damals Ergometer, selbst gekauft. Dachte wegen Darmkrebs+Deabetes2 könnte dies einfacher sein. Eventuell bin ich in falscher
Kasse. Habe nächste Woche Termin beim Orthopäden, frage nach seiner Meinung.
Danke für Aufrichtige Antwort.
Andreas
Habe damals Ergometer, selbst gekauft. Dachte wegen Darmkrebs+Deabetes2 könnte dies einfacher sein. Eventuell bin ich in falscher
Kasse. Habe nächste Woche Termin beim Orthopäden, frage nach seiner Meinung.
Danke für Aufrichtige Antwort.
Andreas
Re: Ergometer
Hallo,
ja, mach das. Nur noch als Hinweis - Der Hilfsmittelkatalog gilt für alle Kassen und was da nicht drinnen steht, das kann nicht zulasten der Kasse verordnet werden, weil man solche Sachen, wie z.B. einen Ergometer auch selbst und überall kaufen kann ohne jegliche ärztliche Verordnung.
Das gilt übrigens nicht nur für Hilfsmittel, sondern auch in anderen Bereichen, z.B. nicht rezeptpflichtige Medikamente.
Gruss
Czauderna
ja, mach das. Nur noch als Hinweis - Der Hilfsmittelkatalog gilt für alle Kassen und was da nicht drinnen steht, das kann nicht zulasten der Kasse verordnet werden, weil man solche Sachen, wie z.B. einen Ergometer auch selbst und überall kaufen kann ohne jegliche ärztliche Verordnung.
Das gilt übrigens nicht nur für Hilfsmittel, sondern auch in anderen Bereichen, z.B. nicht rezeptpflichtige Medikamente.
Gruss
Czauderna