Hallo,
Ich habe zwei Fragen.
wenn ich eine Teilerwerbsminderungsrente bekomme und daneben 5 Stunden arbeiten gehe, bekomme ich dann KG und Teilerwerbsminderungsrente?
Ich habe die Krankenkasse schon mehrfach danach gefragt, mir meine Blockfristen für KG aufzulisten. Machen die aber nicht. Gibt es dafür ein spezielles Formular oder eine spezielle Regel zur Anfrage?
Mit freundlichen Grüßen
Krankengeld bei Teilerwerbsminderungsrente
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld bei Teilerwerbsminderungsrente
GrussKoschte hat geschrieben: ↑26.03.2023, 00:56Hallo,
Ich habe zwei Fragen.
wenn ich eine Teilerwerbsminderungsrente bekomme und daneben 5 Stunden arbeiten gehe, bekomme ich dann KG und Teilerwerbsminderungsrente?
Wenn du für dein Arbeitsentgelt Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz bezahlen musst, dann hast du auch Anspruch auf Krankengeld
Ich habe die Krankenkasse schon mehrfach danach gefragt, mir meine Blockfristen für KG aufzulisten. Machen die aber nicht. Gibt es dafür ein spezielles Formular oder eine spezielle Regel zur Anfrage?
Blockfristen für Krankengeld (allgemein) gibt es nicht - Blockfristen werden immer ausgehend von der aktuellen Arbeitsunfähigkeit (mit Krankengeldanspruch) und Berücksichtigung der entsprechenden Vorerkrankungen gebildet. Formulare dafür sind mir nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Czauderna
Re: Krankengeld bei Teilerwerbsminderungsrente
Naja, ich meine damit, weil ich immer wieder dieselbe Krankheit habe - ich würde halt gern mal wissen wann die 78 Wochen rum sind.
Re: Krankengeld bei Teilerwerbsminderungsrente
Hallo,
wenn dem so ist, dann kann ich mir schon denken, dass sich die Kasse damit ungern befasst. Zur Ermittlung eines eventuellen Zeitpunktes des Leistungsendes muss ja irgendwo ein Anfang gemacht werden und wie ich schon schrieb, kann das nur ausgehend einer aktuellen Arbeitsunfähigkeit gemacht werden. Bist du derzeit arbeitsunfähig und hast einen Krankengeldanspruch, dann ermittelt die Kasse schon von sich aus bei Beginn, ob anrechenbare Vorerkrankungen innerhalb der letzten drei Jahre oder ggf. auch früher vorliegen und ob damit ggf. in naher oder ferne Zukunft das Leistungsende eintritt. So kenne ich es jedenfalls und so haben wir das auch immer gemacht.
Ohne eine aktuelle Arbeitsunfähigkeit kann eine solche Berechnung nicht erfolgen. Hinzu kommt noch, dass ggf. auch für die Vergangenheit und/oder auch für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit der eventuelle Zusammenhang medizinisch abgeklärt werden müsste, z.B. durch Befragung der Ärzte oder Einschaltung des Medizinischen Dienstes.
Ich schlage dir vor, dass du mal deine Arbeitsunfähigkeitsdaten (während Versicherungsverhältnissen mit Krankengeldanspruch) der letzten 5 Jahre mit allen ICD-Nr. auflistest - vielleicht kann daraus zumindest eine grobe Schätzung vorgenommen werden, ohne Gewähr natürlich.
Gruss
Czauderna