Wechsel von PKV in die GKV?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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itschris
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Wechsel von PKV in die GKV?

Beitrag von itschris » 23.02.2023, 10:02

Guten Tag,

ich würde gerne wissen, ob ein Wechsel von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche möglich ist und wie das ganze in der Praxis funktionieren würde.
Meine Partnerin ist momentan als Selbstzahler ohne eine Erwerbstätigkeit in der privaten Krankenkasse versichert.
(keine Erwerbstätigkeit und keine Meldung beim Amt = PKV günstiger als GKV)
Wenn sie sich nun beim Amt als Arbeitsuchend meldet, müsste sie meines Wissens nach durch das Amt automatisch wieder in die GKV rutschen und der Beitrag von diesem übernommen werden. Anfang Herbst wird wieder ein Arbeitsverhältnis aufgenommen und dann wird sie durch den Arbeitgeber sowieso in der GKV versichert.

Funktioniert das ganze auch in der Praxis oder ist das ganze nicht so einfach?

Czauderna
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Re: Wechsel von PKV in die GKV?

Beitrag von Czauderna » 23.02.2023, 10:48

Hallo und willkommen im Forum
Wenn bei Bezug von Leistungen durch das Arbeitsamt (ALG-1) Krankenversicherungspflicht eintritt und es keine Ausschlussgründe gibt (z.B. über 55 Jahre und vorher längere Zeit in PKV versichert), dann meldet das Arbeitsamt bei der gewählten GKV-Kasse an ab Leistungsbeginn.
Das funktioniert in der Praxis eigentlich fast immer reibungslos.
Nur die Meldung als Arbeitssuchende allein reicht aber nicht aus für die Krankenversicherungspflicht.
Gruss
Czauderna

itschris
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Re: Wechsel von PKV in die GKV?

Beitrag von itschris » 24.02.2023, 11:36

Vielen Dank für die Antwort. Wann würde der Ausschlussgrund bei längerer Zeit in der PKV in Kraft treten bzw. ab welcher Dauer wird kein ALG seitens des Amtes gewährt?

Czauderna
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Re: Wechsel von PKV in die GKV?

Beitrag von Czauderna » 24.02.2023, 12:43

itschris hat geschrieben:
24.02.2023, 11:36
Vielen Dank für die Antwort. Wann würde der Ausschlussgrund bei längerer Zeit in der PKV in Kraft treten bzw. ab welcher Dauer wird kein ALG seitens des Amtes gewährt?
Hallo,
wer bisher in der PKV versichert war und das 55. Lebensjahr vollendet hat, der/die kann nicht mehr in die GKV wechseln, auch wenn dem Grunde nach Krankenversicherungspflicht, z.B. wegen ALG-1 oder auch Arbeitsentgelt, bestehen würde.
Das hat aber nichts mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld zu tun. Dieses wird bei Anspruch natürlich auch an PKV-Versicherte gezahlt - das eine (Wechsel in die GKV) hat nichts mit dem anderen (Zahlung von ALG-1) zu tun.
Gruss
Czauderna

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