Krankengeld Alg2
Moderator: Czauderna
Krankengeld Alg2
Bekomme Krankengeld war in geförderter Arbeit nach Paragraph 16e KV und RV pflichtversichert, anschließend bekam ich Alg2 die Kasse meldet sich bei mir und ich bekam rückwirkend Krankengeld ist das richtig oder ist da ein Fehler unterlaufen? Bitte es eilt!
Re: Krankengeld Alg2
Hallo,
ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, aber so wie geschildert wird wahrscheinlich das Job-Center von der Krankenkasse seine Leistungen bis zur Krankengeldhöhe erstattet haben wollen. Du solltest dich mit deiner Kasse deswegen in Verbindung setzen und klären, ob dem auch wirklich so ist.
gruss
Czauderna
ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, aber so wie geschildert wird wahrscheinlich das Job-Center von der Krankenkasse seine Leistungen bis zur Krankengeldhöhe erstattet haben wollen. Du solltest dich mit deiner Kasse deswegen in Verbindung setzen und klären, ob dem auch wirklich so ist.
gruss
Czauderna
Re: Krankengeld Alg2
Brauch dringend Hilfe!
Re: Krankengeld Alg2
Hallo,
so funktioniert das aber nicht - dafür hast du zu wenig Information geliefert.
was ist wann passiert -
wie warst du und seit wann krankenversichert ?
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16e.html
Ab wann bist du arbeitsunfähig gewesen und ab wann bekommst du nun rückwirkend Krankengeld und wieso rückwirkend ?
Gruss
Czauderna
so funktioniert das aber nicht - dafür hast du zu wenig Information geliefert.
was ist wann passiert -
wie warst du und seit wann krankenversichert ?
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16e.html
Ab wann bist du arbeitsunfähig gewesen und ab wann bekommst du nun rückwirkend Krankengeld und wieso rückwirkend ?
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld Alg2
Czauderna hat geschrieben: ↑16.02.2023, 15:24Hallo,
ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, aber so wie geschildert wird wahrscheinlich das Job-Center von der Krankenkasse seine Leistungen bis zur Krankengeldhöhe erstattet haben wollen. Du solltest dich mit deiner Kasse deswegen in Verbindung setzen und klären, ob dem auch wirklich so ist.
gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von B Max am 16.02.2023, 15:49, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Krankengeld Alg2
Hallo,
Krankentagegeld von einer Privatversicherung oder Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse ?
Gruss
Czauderna
Krankentagegeld von einer Privatversicherung oder Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse ?
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld Alg2
Komme hier noch nicht zurecht bin neu hier!
Bekomme Krankengeld von der Gkv.
Bin in Arbeit erkrankt und durchgehend krankgeschrieben. Arbeitgeber hat Förderung 16e erhalten, ich Arbeitsvertrag befristet auf 2 Jahre. Ich bekam Krankengeld rückwirkend bis letzten Tag. Durch Zuflussprinzip bei alg2 alles verrechnet. Nun wird alles im voraus angerechnet bei alg2.
Was mach ich jetzt brauche Hilfe, bin Krank und total überfordert gewesen!
In der Beschreibung des Jobcenter stand Versicherungspflichtige Beschäftigung, außer Beiträge zu Alg Versicherung im Nachhinein erfahren.
War 2,5 Jahre zuvor gelegentlich arbeiten.
Danke nochmal für deine Antwort.!
Bekomme Krankengeld von der Gkv.
Bin in Arbeit erkrankt und durchgehend krankgeschrieben. Arbeitgeber hat Förderung 16e erhalten, ich Arbeitsvertrag befristet auf 2 Jahre. Ich bekam Krankengeld rückwirkend bis letzten Tag. Durch Zuflussprinzip bei alg2 alles verrechnet. Nun wird alles im voraus angerechnet bei alg2.
Was mach ich jetzt brauche Hilfe, bin Krank und total überfordert gewesen!
In der Beschreibung des Jobcenter stand Versicherungspflichtige Beschäftigung, außer Beiträge zu Alg Versicherung im Nachhinein erfahren.
War 2,5 Jahre zuvor gelegentlich arbeiten.
Danke nochmal für deine Antwort.!
Re: Krankengeld Alg2
Hallo,
solange du Krankengeld von der Krankenkasse bekommst und zusätzliche Leistungen in Form von ALG-2 bist du auch arbeitsunfähig. Wenn du nun morgen zum Arzt gehst und der dich nicht weiter als Arbeitsunfähig ansieht, dann musst du das sofort dem Job-Center melden, damit dort die Leistung ALG-2 erhöht wird. Wenn ich dich nämlich richtig verstanden habe, dann bekommst du wegen des Krankengeldbezugs weniger ALG-2.
So gesehen, ist das weniger eine Frage für ein Krankenkassenforum, sondern eher etwas für Experten für Arbeitslosengeld.
Gruss
Czauderna
solange du Krankengeld von der Krankenkasse bekommst und zusätzliche Leistungen in Form von ALG-2 bist du auch arbeitsunfähig. Wenn du nun morgen zum Arzt gehst und der dich nicht weiter als Arbeitsunfähig ansieht, dann musst du das sofort dem Job-Center melden, damit dort die Leistung ALG-2 erhöht wird. Wenn ich dich nämlich richtig verstanden habe, dann bekommst du wegen des Krankengeldbezugs weniger ALG-2.
So gesehen, ist das weniger eine Frage für ein Krankenkassenforum, sondern eher etwas für Experten für Arbeitslosengeld.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld Alg2
Bekommen wieder volle Leistung mit meiner Bedarfsgemeinschaft, dafür steht morgen bestimmt die GKV vor der Tür und will an unser erspartes ran. Habe noch nie Krankengeld bezogen, dachte auch es sei alles geprüft. Habe keine Verdienstauskunft gegeben, sie hat sofort Blitzüberweisung getätigt also wußte sie Versicherungs Status und Einkommen. Wenn mann schwerer erkrankt ist, sollte man die Finger von Verträgen Lassen! Wurde nur falsch beraten. Mein Geld sollten mal meine Kinder kriegen. Hat das Jobcenter jetzt meine Schulden angerechnet und nun darf ich noch darauf Steuern zahlen?! Darum heißt es Krankenkasse ist krank
Re: Krankengeld Alg2
Hallo,
so ganz richtig ist deine Auffassung zum Thema Krankengeld und Krankenkasse nicht.
Warum sollte die Krankenkasse "morgen vor der Tür stehen und an dein Erspartes wollen" - Fakt ist doch, dass du aus deiner Beschäftigung heraus einen Anspruch auf Krankengeld hast, den die Kasse auch zu 100% erfüllt hat - zusätzlich zu diesem Krankengeld bekommst zu ALG-2, welches, wenn ich es bis eben richtig verstanden und gelesen habe, rückwirkend gekürzt bzw. verrechnet wurde. Die Krankenkasse zahlt dir so lange Krankengeld, solange du durchgehend arbeitsunfähig bist - welche Ansprüche du zusätzlich auf ALG-2 hast, dass kann ich dir nicht sagen - deine Krankenversicherung besteht für die Dauer der Krankengeldbezug jedenfalls beitragsfrei weiter. Wenn du wieder arbeitsfähig wirst, dann bekommst du das ALG-2 weiter und wie du jetzt schreibst sogar in voller Höhe. Demnach bist du auch dann (wieder) über das Job-Center, eben wegen des ALG-2 Bezugs weiter versichert, und das für dich kostenlos.
Die Krankenkasse käme nur dann ins Spiel, wenn du kein ALG-2 erhalten würdest.
Gruss
Czauderna
so ganz richtig ist deine Auffassung zum Thema Krankengeld und Krankenkasse nicht.
Warum sollte die Krankenkasse "morgen vor der Tür stehen und an dein Erspartes wollen" - Fakt ist doch, dass du aus deiner Beschäftigung heraus einen Anspruch auf Krankengeld hast, den die Kasse auch zu 100% erfüllt hat - zusätzlich zu diesem Krankengeld bekommst zu ALG-2, welches, wenn ich es bis eben richtig verstanden und gelesen habe, rückwirkend gekürzt bzw. verrechnet wurde. Die Krankenkasse zahlt dir so lange Krankengeld, solange du durchgehend arbeitsunfähig bist - welche Ansprüche du zusätzlich auf ALG-2 hast, dass kann ich dir nicht sagen - deine Krankenversicherung besteht für die Dauer der Krankengeldbezug jedenfalls beitragsfrei weiter. Wenn du wieder arbeitsfähig wirst, dann bekommst du das ALG-2 weiter und wie du jetzt schreibst sogar in voller Höhe. Demnach bist du auch dann (wieder) über das Job-Center, eben wegen des ALG-2 Bezugs weiter versichert, und das für dich kostenlos.
Die Krankenkasse käme nur dann ins Spiel, wenn du kein ALG-2 erhalten würdest.
Gruss
Czauderna