seit 25. Lebensjahr nicht mehr familienversichert

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Okami
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seit 25. Lebensjahr nicht mehr familienversichert

Beitrag von Okami » 27.05.2009, 14:48

Hi,
ich habe soeben einen Brief vom Krankenhaus erhalten, wo ich wegen einem Armbruch operiert und behandelt (03.05-05.05) wurde, in diesem heißt es, dass ich nicht Mitglied in der angegenen AOK bin und ich dies nachweisen solle, ansonsten müsste ich die Krankenhasubehandlung bezahlen.
Da war ich erstmal verdutzt, hab dann aber herausgefunden, dass meine Familienversicherung nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gültig ist.
Die AOK hat mir aber nicht schriftlich oder sonst wie mitgeteilt, dass ich nicht mehr versichert bin! Am 19.04. wurde ich 25.
Nach der neuen gesetzlichen Regelung hätten die mich doch übernehmen müssen oder seh ich das falsch?
Kann ich denn die Beiträge rückwirkend bezahlen?
Wenn nicht seh ich schwarz, so ein Krankenhausaufenthalt schlägt doch mit mehren tausend Euro zu Buche.
Leider hat die örtliche AOK schon zu, ich kann da also erst morgen hin um das zu klären...

Czauderna
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Re: seit 25. Lebensjahr nicht mehr familienversichert

Beitrag von Czauderna » 27.05.2009, 15:23

Okami hat geschrieben:Hi,
ich habe soeben einen Brief vom Krankenhaus erhalten, wo ich wegen einem Armbruch operiert und behandelt (03.05-05.05) wurde, in diesem heißt es, dass ich nicht Mitglied in der angegenen AOK bin und ich dies nachweisen solle, ansonsten müsste ich die Krankenhasubehandlung bezahlen.
Da war ich erstmal verdutzt, hab dann aber herausgefunden, dass meine Familienversicherung nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gültig ist.
Die AOK hat mir aber nicht schriftlich oder sonst wie mitgeteilt, dass ich nicht mehr versichert bin! Am 19.04. wurde ich 25.
Nach der neuen gesetzlichen Regelung hätten die mich doch übernehmen müssen oder seh ich das falsch?
Kann ich denn die Beiträge rückwirkend bezahlen?
Wenn nicht seh ich schwarz, so ein Krankenhausaufenthalt schlägt doch mit mehren tausend Euro zu Buche.
Leider hat die örtliche AOK schon zu, ich kann da also erst morgen hin um das zu klären...
Hallo,
mit dem Folgetag des Endes der Familienversicherung haben Sie ein Beitrittsrecht zur bisherigen Krankenkasse - dieses Recht können Sie innerhalb von drei Monaten nach Erlöschen des Familienhilfeanspruchs rückwirkend dort geltend machen - also bitte sofort zur Kasse und eigene Mitgliedschaft herstellen lassen - die Krankenhauskosten werden von der Kasse übernommen.
Gruß
Czauderna

Okami
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Beitrag von Okami » 27.05.2009, 15:27

Vielen Dank für die Antwort, das beruhigt mich erstmal.

Gast

Beitrag von Gast » 27.05.2009, 15:56

hast du mal deine Eltern gefragt, ob die informiert wurden? so war es nämlich bei mir. meine Mutter war die Hauptversicherte, ich war familienversichert wegen Studium und zum 25. Lebensjahr wurde meine Familienversicherung beendet. der Brief inklusive Antragsunterlagen für die Krankenversicherung der Studenten ging aber nicht an mich, sondern an meine Mutter. die hat das erst mal so registriert aber mehr auch nicht. ja da hatte ich dann den Salat, wußte von nichts, bis wie bei dir, eine Krankenhausbehandlung anstand, bei der ich vorher eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorlegen sollte. da ist mir das erst aufgefallen. hab erstmal der Krankenkasse die Hölle heiß gemacht, bis dir mir dann nachgewiesen haben, dass meine Mutter als Hauptversicherte darüber informiert wurde. die Krankenkasse hat mich dann rückwirkend in die Krankenversicherung der Studenten eingestuft und ich durfte alles nachzahlen (natürlich mit Zinsen), denn es war ja "mein" Fehler. meine Mutter hat mir dann freundlicherweise einen Teil der Nachzahlungen bezahlt, weil sie es ja mit versemmelt hat.

Okami
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Beitrag von Okami » 27.05.2009, 16:16

Meine Eltern wurden auch nicht informiert, das ist es ja. Ich versteh deren Politik nicht. Es ist doch in deren Interesse, dass die mich als Versicherten behalten, ich hätte ja auch zu einer anderen KK gehen können. Als gutes Unternehmen versucht man doch dann den Kunden zu halten, aber egal was reg ich mich auf... :)

CiceroOWL
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hi

Beitrag von CiceroOWL » 27.05.2009, 18:07

mal eine ganz dumme Frage, bist du männlich oder weiblich?

Falls du männlich bist und bei der Bundeswehr als Wehrdienstleistender oder Zivildienst gemacht hast, kann die Familienversicherung entsprechend verlängert werden, sofern du dich in einer Schul oder Berufssausbildung befindest - Studium.
Sofern nicht nu ja :

Hartz Iv Beiträge trägt denn das JobCenter oder ARGE

Studentin, denn ist der KVDS Beitrag fällig.

Gast

Beitrag von Gast » 28.05.2009, 14:13

Wehrdienst verlängert aber nicht immer den Anspruch auf die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus.

VolonMRX
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Beitrag von VolonMRX » 29.05.2009, 21:29

bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehrdienst, Zivildienst) unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum dieses Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus.

Einfach nur mal so, bevor hier noch mehr komische Beiträge verfasst werden. Krümel, Du hast Zinsen gezahlt???? Schüttel mich gerade und frage mich, welche Kasse wohl Zinsen von Dir verlangt haben soll...

Gast

Beitrag von Gast » 30.05.2009, 09:16

mir wurde das damals so erklärt. die Krankenkasse hat mehrfach nachweislich Briefe versandt in denen stand, dass die Familienversicherung wegen Überschreitung 25. Lebensjahr beendet ist. Antrag auf KVdS war immer dabei. nachdem wir darauf nicht reagiert hatten, haben die den Fall abgelegt, mit der Begründung, mehr als 3 mal erinnern müssten die nicht.

unter dem Deckmantel, es sei alles meine Schuld, musste ich dann nachzahlen und die Zinsen für die Ratenzahlung, die ich ja quasi automatisch machen musste, wer hat schon mal so eben 2000 EUR auf dem Konto als Student, waren dann auch noch fällig.

jetzt sag mir bloß nicht, die Zinsen hätte ich nicht bezahlen müssen :shock:

berkas
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Registriert: 19.05.2009, 21:30

Beitrag von berkas » 30.05.2009, 10:33

Wenn Beiträge nicht rechtzeigig gezahlt werden, dann fallen pro volle 50 Euro Beitragsrückstand 1% Säumniszuschläge an. Bei ner Ratenzahlung schiebst du ja einen gewissen Betrag immer vor dir her. Aus dem werden natürlich weiterhin Säumniszuschläge berechnet. Es gibt sicherlich Möglichkeiten der KK mal auf SZ zu verzichten. Allerdings nicht auf Dauer und so nen Ratenzahlung über 2000 Euro zieht sich natürlich über mehrere Monate (je nachdem wieviel du mtl. tilgst)

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