Ich kann Dir in allen Punkten zustimmen. Genau so sieht die Realität aus. Hatte selber schon viele Gespräche mit in PKV Wechsler und auch ne Menge mit denen die dann im Rentenalter gerne wieder zurück wollen. Da fallen dann auch Aussagen wie "Ich bin jetzt Rentner, ihr müsst mich nehmen".GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich frage mich wirklich, ob mich weiterhin hier dafür, dass ich in meiner Freizeit versuche, über die Rechtslage aufzuklären, beleidigen lassen muss. An all diejenigen, die diese Regelung schreiend ungerecht finden und meinen, in einer Bananenrepublik zu leben: Beschreitet den Rechtsweg und geht gegen die Regelung vor. Wie die anderen vor euch, die vor Gericht scheiterten.
Die "sicher Angestellten" klären seit Jahren darüber auf, wie die Rechtslage der KVdR ist und dass die Rückkehrmöglichkeiten aus der PKV seit Jahrzehnten beschnitten werden. Für meinen Arbeitgeber kann ich sagen, dass dieser Hinweis seit mindestens 25 Jahren verpflichtend im Rückwerbegespräch gegeben werden muss. Doch wir kennen die Antworten: Mir egal, ich will jetzt sparen. Ich habe keine Lust, die ganzen faulen Säcke mit durchzuschleppen, ich sorge für mich! Und mein PKV-Vertreter hat gesagt, da gibt es immer noch Lücken. Dieselben Leute sitzen dann Jahre später wieder vor einem, suchen verzweifelt die Lücke oder beschweren sich über die ungerechte Regelung der KVdR. Die Umstände dahinter sind mir schon klar, die PKV oder freiwillige Versicherung ist dann plötzlich zu teuer und das sind natürlich alle schuld, nur nicht derjenige, der damals den Weg in die PKV ging.
Zu den Einlassungen darüber, dass die hart arbeitenden Ehefrauen bestraft werden: Bei den Rentenhöhen, um die es geht, handelt es sich nicht um die Vollzeit arbeitenden Ehefrauen, die vielleicht mal 4 Jahre zwischendurch PKV versichert waren. Diese haben in der Regel eine Rente, bei der es egal ist, ob der Beitrag aus der Rente im Rahmen einer Pflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung gezahlt wird. Diskrepanzen gibt es immer dann, wenn die Rente unter 840,-- € liegt und/oder der Ehegatte PKV versichert ist. Betroffen sind meist die Ehefrauen gut verdienender privat versicherter Selbständiger, die zu einem Gehalt knapp über der Minijobgrenze günstig gesetzlich statt wie vorher teuer privat versichert waren. Gerne beim Ehemann oder einem Freund angemeldet.
Die mitversicherten Ehefrauen hatten einen Ehegatten, der GKV versichert war. Und beziehen heute keine Rente. Finanziell geht es ihnen bestimmt nicht besser als denjenigen, die 140,-- € Beitrag zahlen. Und auch mit diesem Beitrag nimmt man die Solidargemeinschaft als Rentner in Anspruch, in der PKV wäre der Beitrag um einiges höher. Es wird hier so getan, als würde der Rentner in diesem Falle bestraft. Andersrum wird ein Schuh draus: Der überwiegend gesetzlich Versicherte wird zusätzlich belohnt.
Leistungsbezieher über das Sozialamt waren zu dieser Zeit nicht versichert, also können keine Zeiten auf die Vorversicherungszeiten angerechnet werden. Bei Zuwanderern ist das zwischenstaatliche Recht maßgebend, sofern zwischenstaatliche Regelungen bestehen und der Zuwanderer im Heimatland gesetzlich versichert war, werden diese Zeiten angerechnet. Genauso sehen es die Regelungen dieser Länder vor, wenn Deutsche dorthin auswandern.
GKV
Und ich habe mehrere Jahre im Bereich KVdR gearbeitet.