Meine Krankenkasse wird mich nach 78 Wochen Krankengeld Ende Februar 2023 aussteuern.
Die Rente ist bei der DRV bereits seit August 2022 beantragt und der Bescheid steht noch aus. (mehrmals nachgefragt..)
Da ich noch in einem Arbeitsverhältnis stehe kann ich ja nicht, wie von der Kasse vorgeschlagen, ALG 1 beantragen und damit weiter krankenversichert sein.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Kasse solange Krankengeld zahlt, bis der Rentenbescheid da ist. Und die Kosten anschließend mit der DRV verrechnet.
Es muss ja nach der Aussteuerung mit dem Geld irgendwie weitergehen, bin ja noch angestellt.
Das Problem ist Themenübergreifend, ich weiß...
LG
Uwe
Zahlungen nach der Aussteuerung?
Moderator: Czauderna
Re: Zahlungen nach der Aussteuerung?
Hallo,
doch, selbst wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, kann in einem solchen Fall ALG-1 gezahlt werden - Mein Rat - den Bescheid der Krankenkasse über das Ende der Krankengeldzahlung zum Arbeitsamt mitnehmen und ALG-1 beantragen und das sofort nach Erhalt der Mitteilung.
Gruss
Czauderna
doch, selbst wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, kann in einem solchen Fall ALG-1 gezahlt werden - Mein Rat - den Bescheid der Krankenkasse über das Ende der Krankengeldzahlung zum Arbeitsamt mitnehmen und ALG-1 beantragen und das sofort nach Erhalt der Mitteilung.
Gruss
Czauderna
Re: Zahlungen nach der Aussteuerung?
OK Danke. Hätte gedacht die schicken mich weg nach dem Motto "Sie haben ja einen Job"Czauderna hat geschrieben: ↑24.12.2022, 12:34Hallo,
doch, selbst wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, kann in einem solchen Fall ALG-1 gezahlt werden - Mein Rat - den Bescheid der Krankenkasse über das Ende der Krankengeldzahlung zum Arbeitsamt mitnehmen und ALG-1 beantragen und das sofort nach Erhalt der Mitteilung.
Gruss
Czauderna
- Ich dachte in einem solchen Fall müsste mir mein AG erst kündigen.
LG
Uwe