78 Wochen in Blockfrist nicht erreicht
Moderator: Czauderna
78 Wochen in Blockfrist nicht erreicht
Hallo, ich habe eine Frage, ich war innerhalb einer Blockfrist am Anfang 3 Wochen krank auf Rücken und zum Ende einen halbes Jahr auch auf Rücken, allerdings in die neue Blockfrist hinein. Bekomme ich in der neuen Blockfrist wieder 72 Wochen KG, weil ich in der ersten Blockfrist die 78 Wochen nicht erreicht habe?
Re: 78 Wochen in Blockfrist nicht erreicht
Hallo,
so, wie geschildert ist es tatsächlich so - wenn innerhalb einer maßgebenden Blockfrist das Leistungsende, also die 78 Wochen Krankengeldanspruch nicht erreicht werden, dann schließt sich eine neue Blockfrist an und mit deren Beginn besteht erneut der grundsätzliche Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert ist es tatsächlich so - wenn innerhalb einer maßgebenden Blockfrist das Leistungsende, also die 78 Wochen Krankengeldanspruch nicht erreicht werden, dann schließt sich eine neue Blockfrist an und mit deren Beginn besteht erneut der grundsätzliche Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen.
Gruss
Czauderna
Re: 78 Wochen in Blockfrist nicht erreicht
Jetzt muss ich nur noch die Krankenkasse davon überzeugen, dass ihre Blockfrist Berechnung falsch ist. Gibt es da Erfahrungswerte, ob sich die Krankenkassen auch manchmal vertun?
Re: 78 Wochen in Blockfrist nicht erreicht
Hallo,
sicher kann es da auch zu Fehlern kommen, deshalb sollte man im Zweifel immer nachprüfen bzw. nachprüfen lassen.
Wenn du mal genaue Daten lieferst zu der Entscheidung /Berechnung der Krankenkasse, dann kann vielleicht etwas Genaueres geschrieben werden.
Die, im ersten Beitrag genannten Zeiten können es ja nicht sein, oder ?
Gruss
Czauderna
Re: 78 Wochen in Blockfrist nicht erreicht
In etwa. Die haben nur die Krankheit am Beginn der Blockfrist weggelassen (Nackenschmerzen) und die circa 50 Wochen am Ende der Blockfrist (Rückenschmerzen) als neue Krankheit gewertet. Mal sehen im anderen Fall hätten sie es wahrscheinlich zusammengerechnet.
Muss man sofort gegen das Schreiben der Aussteuerung Widerspruch einlegen oder geht das noch lange hinterher?
Muss man sofort gegen das Schreiben der Aussteuerung Widerspruch einlegen oder geht das noch lange hinterher?
Re: 78 Wochen in Blockfrist nicht erreicht
Hallo,Koschte hat geschrieben: ↑10.11.2022, 20:29In etwa. Die haben nur die Krankheit am Beginn der Blockfrist weggelassen (Nackenschmerzen) und die circa 50 Wochen am Ende der Blockfrist (Rückenschmerzen) als neue Krankheit gewertet. Mal sehen im anderen Fall hätten sie es wahrscheinlich zusammengerechnet.
Muss man sofort gegen das Schreiben der Aussteuerung Widerspruch einlegen oder geht das noch lange hinterher?
da kann etwas nicht stimmen. Entweder die zweite Erkrankung hängt mit der ersten zusammen, dann beginnt die maßgebende Blockfrist mit der ersten Erkrankung. Beginnt dann die zweite Erkrankung erst am Ende der Blockfrist, dann wird das Leistungsende (78 Wochen Krankengeldanspruch) nicht erreicht und es folgt eine weitere Blockfrist.
Beispiel:
1. Erkrankung 15.01.2019 bis 15.02.2019 (32 Tage) - Beginn der Blockfrist am 15.01.2019 bis 14.01.2022
2. Erkrankung 15.10.2021 - bis zum Ende der Blockfrist (14.01.2022) verbleiben demnach 92 Tage und das Leistungsende (546 Tage) kann bis dahin nicht erreicht werden. Deshalb beginnt eine neue Blockfrist vom 15.01.2022 bis 14.01.2025.
Besteht zwischen der ersten Erkrankung und der zweiten Erkrankung kein Zusammenhang, dann beginnt die maßgebende Blockfrist in unserem Beispiel auch erst mit Beginn dieser Erkrankung, also am 15.10.2021 und endet am 14.10.2024.
So sehe ich das.
Was deine Frage angeht, kommt es darauf an, ob dieser Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt, mit der die Widerspruchsfrist auf einen Monat nach Erhalt festgelegt wurde. Wenn dem so ist, dann gilt der Monat. Fehlte diese Rechtsbehelfsbelehrung, dann gilt die Frist von einem Jahr für den Widerspruch
Gruss
Czauderna
Re: 78 Wochen in Blockfrist nicht erreicht
Danke, ich guck mir das noch mal genau an
Re: 78 Wochen in Blockfrist nicht erreicht
Hallo,
ich hatte das auch mal. Also das die KK eine Blockfrist falsch berechnet hatte. Ich habe einen Widerspruch eingelegt und habe den auch begründet. Die KK hat das dem MDK weitergeleitet und die haben es geprüft und sind meiner Begründung gefolgt.
Viel Erfolg.
Philo
ich hatte das auch mal. Also das die KK eine Blockfrist falsch berechnet hatte. Ich habe einen Widerspruch eingelegt und habe den auch begründet. Die KK hat das dem MDK weitergeleitet und die haben es geprüft und sind meiner Begründung gefolgt.
Viel Erfolg.
Philo