Krankengeld nach Arbeitslosigkeit

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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GKVfan
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Krankengeld nach Arbeitslosigkeit

Beitrag von GKVfan » 03.10.2022, 20:57

Hallo,

in den ersten 4 Wochen bei Neuantritt einer Stelle hat der Arbeitnehmer ja keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung
und bekommt stattdessen Krankengeld.

Wie berechnet sich die Höhe des Krankengeldes innerhalb dieser ersten 4 Wochen, während der ja noch kein Bruttolohn
abgerechnet wurde ?

Angenommen der Arbeitnehmer war vorher Arbeitslos. Spielt im oben genannten Fall die Höhe des ALG1 noch eine Rolle ?

GS
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Re: Krankengeld nach Arbeitslosigkeit

Beitrag von GS » 03.10.2022, 21:52

Hallo GKVfan,

die AU fällt ja in eine Zeit, für die ein gültiger Arbeitsvertrag besteht, dessen Gehaltsvereinbarung nicht zuletzt die grundsätzliche Beitragspflicht an die Kasse regelt.

Daran - und nicht etwa an dem ggf. zuvor bezogenen ALG 1 - müsste sich m.E. auch die Höhe des Krankengeldes orientieren - nach den üblichen Berechnungsmethoden (Begrenzung auf 70 % Brutto, 90 % Netto usw.). Die der Kasse dazu noch fehlenden Daten müsste der Arbeitgeber ihr zur Verfügung stellen.

Okay, im 2. Absatz regiert der Konjunktiv, und zwar deshalb, weil ich es nicht weiß, sondern es nur so für richtig halte.

Gruß
von GS

ratte1
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Re: Krankengeld nach Arbeitslosigkeit

Beitrag von ratte1 » 04.10.2022, 09:16

Hallo GS,

mit deiner Einschätzung liegst du völlig richtig, siehe Seite 112 hier:
https://www.gkv-datenaustausch.de/media ... VG_Anl.pdf

MfG

ratte1

GKVfan
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Re: Krankengeld nach Arbeitslosigkeit

Beitrag von GKVfan » 04.10.2022, 19:36

ratte1 hat geschrieben:
04.10.2022, 09:16
Hallo GS,

mit deiner Einschätzung liegst du völlig richtig, siehe Seite 112 hier:
https://www.gkv-datenaustausch.de/media ... VG_Anl.pdf

MfG

ratte1
Besten dank an GS + Ratte1.

GS
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Re: Krankengeld nach Arbeitslosigkeit

Beitrag von GS » 04.10.2022, 20:36

Hallo,
GKVfan schreibt:
Besten dank an GS + Ratte1.
Naja, in erster Linie an ratte1, denn der hat es gewusst und belegt, ich dagegen nur geglaubt und gemeint.
Und natürlich auch gehofft.

Grüße
von GS

ratte1
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Re: Krankengeld nach Arbeitslosigkeit

Beitrag von ratte1 » 05.10.2022, 08:35

GS hat geschrieben:
04.10.2022, 20:36
Hallo,
GKVfan schreibt:
Besten dank an GS + Ratte1.
Naja, in erster Linie an ratte1, denn der hat es gewusst und belegt, ich dagegen nur geglaubt und gemeint.
Und natürlich auch gehofft.
Hallo GS,

aber du warst Erster :)

VG

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GS
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Re: Krankengeld nach Arbeitslosigkeit

Beitrag von GS » 05.10.2022, 11:34

Sorry, ratte1, für diesen meinen Irrtum.

Und vielen Dank für die generöse Überlassung meines (zufälligen) Erstgeburtsrechts in diesem Fred.
Weiterhin alles Gute

Gruß
vom GS

ratte1
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Re: Krankengeld nach Arbeitslosigkeit

Beitrag von ratte1 » 05.10.2022, 14:03

:lol: :lol: :lol:
Dir auch alles Gute

MfG
ratte1

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