Krankengeld nach Arbeitslosigkeit
Moderator: Czauderna
Krankengeld nach Arbeitslosigkeit
Hallo,
in den ersten 4 Wochen bei Neuantritt einer Stelle hat der Arbeitnehmer ja keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung
und bekommt stattdessen Krankengeld.
Wie berechnet sich die Höhe des Krankengeldes innerhalb dieser ersten 4 Wochen, während der ja noch kein Bruttolohn
abgerechnet wurde ?
Angenommen der Arbeitnehmer war vorher Arbeitslos. Spielt im oben genannten Fall die Höhe des ALG1 noch eine Rolle ?
in den ersten 4 Wochen bei Neuantritt einer Stelle hat der Arbeitnehmer ja keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung
und bekommt stattdessen Krankengeld.
Wie berechnet sich die Höhe des Krankengeldes innerhalb dieser ersten 4 Wochen, während der ja noch kein Bruttolohn
abgerechnet wurde ?
Angenommen der Arbeitnehmer war vorher Arbeitslos. Spielt im oben genannten Fall die Höhe des ALG1 noch eine Rolle ?
Re: Krankengeld nach Arbeitslosigkeit
Hallo GKVfan,
die AU fällt ja in eine Zeit, für die ein gültiger Arbeitsvertrag besteht, dessen Gehaltsvereinbarung nicht zuletzt die grundsätzliche Beitragspflicht an die Kasse regelt.
Daran - und nicht etwa an dem ggf. zuvor bezogenen ALG 1 - müsste sich m.E. auch die Höhe des Krankengeldes orientieren - nach den üblichen Berechnungsmethoden (Begrenzung auf 70 % Brutto, 90 % Netto usw.). Die der Kasse dazu noch fehlenden Daten müsste der Arbeitgeber ihr zur Verfügung stellen.
Okay, im 2. Absatz regiert der Konjunktiv, und zwar deshalb, weil ich es nicht weiß, sondern es nur so für richtig halte.
Gruß
von GS
die AU fällt ja in eine Zeit, für die ein gültiger Arbeitsvertrag besteht, dessen Gehaltsvereinbarung nicht zuletzt die grundsätzliche Beitragspflicht an die Kasse regelt.
Daran - und nicht etwa an dem ggf. zuvor bezogenen ALG 1 - müsste sich m.E. auch die Höhe des Krankengeldes orientieren - nach den üblichen Berechnungsmethoden (Begrenzung auf 70 % Brutto, 90 % Netto usw.). Die der Kasse dazu noch fehlenden Daten müsste der Arbeitgeber ihr zur Verfügung stellen.
Okay, im 2. Absatz regiert der Konjunktiv, und zwar deshalb, weil ich es nicht weiß, sondern es nur so für richtig halte.
Gruß
von GS
Re: Krankengeld nach Arbeitslosigkeit
Hallo GS,
mit deiner Einschätzung liegst du völlig richtig, siehe Seite 112 hier:
https://www.gkv-datenaustausch.de/media ... VG_Anl.pdf
MfG
ratte1
mit deiner Einschätzung liegst du völlig richtig, siehe Seite 112 hier:
https://www.gkv-datenaustausch.de/media ... VG_Anl.pdf
MfG
ratte1
Re: Krankengeld nach Arbeitslosigkeit
Besten dank an GS + Ratte1.ratte1 hat geschrieben: ↑04.10.2022, 09:16Hallo GS,
mit deiner Einschätzung liegst du völlig richtig, siehe Seite 112 hier:
https://www.gkv-datenaustausch.de/media ... VG_Anl.pdf
MfG
ratte1
Re: Krankengeld nach Arbeitslosigkeit
Hallo,
Und natürlich auch gehofft.
Grüße
von GS
Naja, in erster Linie an ratte1, denn der hat es gewusst und belegt, ich dagegen nur geglaubt und gemeint.GKVfan schreibt:
Besten dank an GS + Ratte1.
Und natürlich auch gehofft.
Grüße
von GS
Re: Krankengeld nach Arbeitslosigkeit
Sorry, ratte1, für diesen meinen Irrtum.
Und vielen Dank für die generöse Überlassung meines (zufälligen) Erstgeburtsrechts in diesem Fred.
Weiterhin alles Gute
Gruß
vom GS
Und vielen Dank für die generöse Überlassung meines (zufälligen) Erstgeburtsrechts in diesem Fred.
Weiterhin alles Gute
Gruß
vom GS
Re: Krankengeld nach Arbeitslosigkeit
Dir auch alles Gute
MfG
ratte1