ALG1 ausgelaufen, über Hartz4 Antrag noch nicht entschieden
Moderator: Czauderna
ALG1 ausgelaufen, über Hartz4 Antrag noch nicht entschieden
Hallo
ich habe eine Frage, wie man versichert ist, wenn das ALG1 ausgelaufen ist und über den Hartz4 Antrag noch nicht entschieden wurde.
Ist man in diesem Falle beitragsfrei rückversichert? Ist das Kind dann auch mit rückversichert?
Muss man sich bei der KK selber melden oder wird man von der KK angeschrieben, so bald man von der AfA abgemeldet wird?
Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße
Reinca
ich habe eine Frage, wie man versichert ist, wenn das ALG1 ausgelaufen ist und über den Hartz4 Antrag noch nicht entschieden wurde.
Ist man in diesem Falle beitragsfrei rückversichert? Ist das Kind dann auch mit rückversichert?
Muss man sich bei der KK selber melden oder wird man von der KK angeschrieben, so bald man von der AfA abgemeldet wird?
Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße
Reinca
Re: ALG1 ausgelaufen, über Hartz4 Antrag noch nicht entschieden
Hallo,
wenn die Abmeldung von ALG-1 erfolgt ist, meldet sich die Krankenkasse und fragt nach, was ab dem Folgetag für ein Status vorliegt bzw. ob es einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz gibt. Gibt es diesen nicht, dann erfolgt die sog. Obligatorische Anschlussversicherung (OAV), d.h., die Mitgliedschaft wird (zunächst) als freiwillige Versicherung weitergeführt und die Familienversicherung für das Kind bleibt bestehen. wenn der Krankenkasse bekannt ist, dass ein Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt wurde, wird sie erstmal keine Beitragseinstufung vornehmen und abwarten (bei uns waren das etwa drei-vier Wochen). In der Regel liegt dann die Anmeldung vom Job-Center vor und die Beitragszahlung ist dann auch geklärt. wenn nicht, muss eine Einkommenserklärung abgegeben werden und danach erfolgt dann die Beitragseinstufung als freiwillig Versicherte.
Gruss
Czauderna
wenn die Abmeldung von ALG-1 erfolgt ist, meldet sich die Krankenkasse und fragt nach, was ab dem Folgetag für ein Status vorliegt bzw. ob es einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz gibt. Gibt es diesen nicht, dann erfolgt die sog. Obligatorische Anschlussversicherung (OAV), d.h., die Mitgliedschaft wird (zunächst) als freiwillige Versicherung weitergeführt und die Familienversicherung für das Kind bleibt bestehen. wenn der Krankenkasse bekannt ist, dass ein Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt wurde, wird sie erstmal keine Beitragseinstufung vornehmen und abwarten (bei uns waren das etwa drei-vier Wochen). In der Regel liegt dann die Anmeldung vom Job-Center vor und die Beitragszahlung ist dann auch geklärt. wenn nicht, muss eine Einkommenserklärung abgegeben werden und danach erfolgt dann die Beitragseinstufung als freiwillig Versicherte.
Gruss
Czauderna
Re: ALG1 ausgelaufen, über Hartz4 Antrag noch nicht entschieden
Hallo Czauderna,
also wird sich die KK von selber melden.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Gruß
Reinca
also wird sich die KK von selber melden.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Gruß
Reinca
Re: ALG1 ausgelaufen, Hartz4 Antrag abgelehnt, Einkommenserklärung
Hallo Czauderna,
heute wieder mal eine Frage und ich hoffe dass Du mir auch diese wieder beantworten kannst.
Inzwischen wurde der Hartz4 Antrag abgelehnt und die Einkommenserklärung liegt nun von der KK zum Ausfüllen vor.
Ich habe eine Frage, was man bei Angaben zur beruflichen Situation eintragen muss, wenn man sich noch in einem Arbeitsverhältnis befindet (nach Lohnfortzahlung, Aussteuerung und dann ALG1 Bezug, alles ausgeschöpft), da man ja keinen Lohn mehr vom Arbeitgeber erhält. Soviel ich weiß, wird "Ruhendes Arbeitsverhältnis" ja nur im EM-Rentenbezug genannt.
Eine weitere Frage wäre noch, auch bei der Angabe zur beruflichen Situation, was für ein Datum muss eintragen werden, bei der Frage Ich bin seit dem:
Ich wäre sehr dankbar, wenn meine Fragen schnell beantwortet werden könnten.
Gruß
Reinca
heute wieder mal eine Frage und ich hoffe dass Du mir auch diese wieder beantworten kannst.
Inzwischen wurde der Hartz4 Antrag abgelehnt und die Einkommenserklärung liegt nun von der KK zum Ausfüllen vor.
Ich habe eine Frage, was man bei Angaben zur beruflichen Situation eintragen muss, wenn man sich noch in einem Arbeitsverhältnis befindet (nach Lohnfortzahlung, Aussteuerung und dann ALG1 Bezug, alles ausgeschöpft), da man ja keinen Lohn mehr vom Arbeitgeber erhält. Soviel ich weiß, wird "Ruhendes Arbeitsverhältnis" ja nur im EM-Rentenbezug genannt.
Eine weitere Frage wäre noch, auch bei der Angabe zur beruflichen Situation, was für ein Datum muss eintragen werden, bei der Frage Ich bin seit dem:
Ich wäre sehr dankbar, wenn meine Fragen schnell beantwortet werden könnten.
Gruß
Reinca
Re: ALG1 ausgelaufen, Hartz4 Antrag abgelehnt, Einkommenserklärung
Hallo,Reinca hat geschrieben: ↑04.10.2022, 17:59Hallo Czauderna,
heute wieder mal eine Frage und ich hoffe dass Du mir auch diese wieder beantworten kannst.
Inzwischen wurde der Hartz4 Antrag abgelehnt und die Einkommenserklärung liegt nun von der KK zum Ausfüllen vor.
Ich habe eine Frage, was man bei Angaben zur beruflichen Situation eintragen muss, wenn man sich noch in einem Arbeitsverhältnis befindet (nach Lohnfortzahlung, Aussteuerung und dann ALG1 Bezug, alles ausgeschöpft), da man ja keinen Lohn mehr vom Arbeitgeber erhält. Soviel ich weiß, wird "Ruhendes Arbeitsverhältnis" ja nur im EM-Rentenbezug genannt.
Eine weitere Frage wäre noch, auch bei der Angabe zur beruflichen Situation, was für ein Datum muss eintragen werden, bei der Frage Ich bin seit dem:
Ich wäre sehr dankbar, wenn meine Fragen schnell beantwortet werden könnten.
Gruß
Reinca
als Datum gilt in diesem Falle der Tag, der auf das Ende des ALG-1 Bezuges folgt, da ab diesem Tag Deine "freiwillige" Versicherung beginnt, weil kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz (z.B. Familienversicherung) vorliegt. Bei Angaben zur beruflichen Situation haben wir in solchen Fällen "weiterhin beschäftigt ohne Entgeltbezug" anerkannt, weil es ja auch so war.
Gruss
Czauderna
Re: ALG1 ausgelaufen, Hartz4 Antrag abgelehnt, Einkommenserklärung
Ganz lieben Dank für Deine schnelle Hilfe.
Wenn Du mir noch eine Frage beantworten könntest.
Muss man Arbeitnehmer dann zusätzlich noch ankreuzen?
Gruß
Reinca
Re: ALG1 ausgelaufen, Hartz4 Antrag abgelehnt, Einkommenserklärung
Hallo,
ja, kannst Du machen, Du bist es ja noch, solange Dein Beschäftigungsverhältnis nicht beendet wird.
Gruss
Czauderna
Re: ALG1 ausgelaufen, über Hartz4 Antrag noch nicht entschieden
Recht vielen Dank.
Gruß
Reinca
Gruß
Reinca