Krankengeld - Krankenkasse will ausführliche Begründung vom Facharzt
Moderator: Czauderna
Krankengeld - Krankenkasse will ausführliche Begründung vom Facharzt
Fiktive Frage. Der Facharzt hat angeblich der Krankenkasse gemeldet dass der Patient zum 01.10.2022 wieder arbeitsfähig ist. Falls eine weitere AU nahtlos vom gleichen Arzt ausgestellt werden sollte will die Krankenkasse diese nur akzeptieren wenn der Facharzt eine "ausführliche Erklärung" dazu schreibt... ist so etwas normal?
Re: Krankengeld - Krankenkasse will ausführliche Begründung vom Facharzt
Hallo,
so, wie geschildert ist das normal - die Kasse wird mit Sicherheit den MDK (medizinischer Dienst) einschalten und benötigt dafür eine Begründung.
Allerdings, aber das sollte der betreffende Facharzt wissen, muss die Kasse nicht zwingend selbst diese Auskunft erhalten, sondern ggf. der MDK direkt.
das wäre eventuell abzuklären.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert ist das normal - die Kasse wird mit Sicherheit den MDK (medizinischer Dienst) einschalten und benötigt dafür eine Begründung.
Allerdings, aber das sollte der betreffende Facharzt wissen, muss die Kasse nicht zwingend selbst diese Auskunft erhalten, sondern ggf. der MDK direkt.
das wäre eventuell abzuklären.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld - Krankenkasse will ausführliche Begründung vom Facharzt
Der MDK ist aber bisher gar nicht in den Fall involviert. Inzwischen liegt auch eine Folge AU vom selben Arzt vor. Es wurde Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.Czauderna hat geschrieben: ↑07.09.2022, 09:49Hallo,
so, wie geschildert ist das normal - die Kasse wird mit Sicherheit den MDK (medizinischer Dienst) einschalten und benötigt dafür eine Begründung.
Allerdings, aber das sollte der betreffende Facharzt wissen, muss die Kasse nicht zwingend selbst diese Auskunft erhalten, sondern ggf. der MDK direkt.
das wäre eventuell abzuklären.
Gruss
Czauderna
Für mich stellt sich hier die Frage auf welcher Grundlage die Kasse eine ausführliche Erklärung verlangt, wenn der MDK doch noch gar nicht involviert ist. Der Betroffene hat dort angerufen und nachgefragt. Selbst wenn der MDK also in diesem Fall später noch zugeschaltet wird kann er doch zumindest nicht rückwirkend entscheiden? Außerdem müsste der MDK sich doch dann auch im persönlichen Gespräch ein Bild machen. Soweit mir bekannt kann Krankengeldeinstellungen aus Aktenlage erfolgreich widersprochen werden.
Grüße
Jupiter70
Re: Krankengeld - Krankenkasse will ausführliche Begründung vom Facharzt
Hallo,jupiter70 hat geschrieben: ↑08.09.2022, 23:01Der MDK ist aber bisher gar nicht in den Fall involviert. Inzwischen liegt auch eine Folge AU vom selben Arzt vor. Es wurde Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.Czauderna hat geschrieben: ↑07.09.2022, 09:49Hallo,
so, wie geschildert ist das normal - die Kasse wird mit Sicherheit den MDK (medizinischer Dienst) einschalten und benötigt dafür eine Begründung.
Allerdings, aber das sollte der betreffende Facharzt wissen, muss die Kasse nicht zwingend selbst diese Auskunft erhalten, sondern ggf. der MDK direkt.
das wäre eventuell abzuklären.
Gruss
Czauderna
Für mich stellt sich hier die Frage auf welcher Grundlage die Kasse eine ausführliche Erklärung verlangt, wenn der MDK doch noch gar nicht involviert ist. Der Betroffene hat dort angerufen und nachgefragt. Selbst wenn der MDK also in diesem Fall später noch zugeschaltet wird kann er doch zumindest nicht rückwirkend entscheiden? Außerdem müsste der MDK sich doch dann auch im persönlichen Gespräch ein Bild machen. Soweit mir bekannt kann Krankengeldeinstellungen aus Aktenlage erfolgreich widersprochen werden.
Grüße
Jupiter70
na ja, ob der MDK involviert ist, dass kann und wird er dir nicht sagen, zumal du ja auch nicht wissen kannst, welche MDK-Dienststelle zuständig ist.
Was der MDK muss, das entscheidet er selbst. Natürlich kann der Krankengeldeinstellung immer widersprochen werden, aber ein Widerspruch hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn er ausreichend (medizinisch) begründet ist.
eine rückwirkende Einstellung ist natürlich immer problematisch, denn auch das muss entsprechend medizinisch begründet werden von der Kasse und da bei der Kasse keine Mediziner sitzen, muss sich die Kasse diese medizinische Begründung eben vom MDK holen. Ich kenne es aus meiner Praxis nur so, dass wir für die Zukunft entschieden haben. Die "Hauptrolle" spielt in diesem Fall meiner Meinung nach sowieso der Arzt, dessen Begründung ausschlaggebend sein muss. Ein persönliches Gespräch, zwischen dir und dem MDK bringt da nix, ausgenommen, es ginge um eine Arbeitsunfähigkeit aus dem Bereich der ICD F-Diagnosen.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld - Krankenkasse will ausführliche Begründung vom Facharzt
Hallo,
nach den Ausführungen dieses Arztes hat die Krankenkasse jedenfalls nicht das Recht so eine Begründung selbst beim Arzt einzufordern.
https://www.praxis-tillenburg.de/index. ... nkenkassen
Grüße
Jupiter70
nach den Ausführungen dieses Arztes hat die Krankenkasse jedenfalls nicht das Recht so eine Begründung selbst beim Arzt einzufordern.
https://www.praxis-tillenburg.de/index. ... nkenkassen
Grüße
Jupiter70
Re: Krankengeld - Krankenkasse will ausführliche Begründung vom Facharzt
Hallo,jupiter70 hat geschrieben: ↑10.09.2022, 20:38Hallo,
nach den Ausführungen dieses Arztes hat die Krankenkasse jedenfalls nicht das Recht so eine Begründung selbst beim Arzt einzufordern.
https://www.praxis-tillenburg.de/index. ... nkenkassen
Grüße
Jupiter70
macht sie ja auch grundsätzlich nicht. In der Praxis läuft das so ab, dass die Kasse den Arzt auffordert eine entsprechende Begründung abzugeben und diese direkt dem MDK zuzusenden, welcher dann die Begründung in seine Stellungnahme oder auch Gutachten einfließen lässt, oder der MDK macht das selbst, in dem mit dem Arzt Kontakt aufnimmt. Die Kasse darf medizinische Daten nur insoweit erfassen, speichern und fordern, wenn dies für die Erfüllung ihres Auftrages (Krankengeldanspruch) erforderlich ist ,und in deinem Falle sehe ich es so, wobei ich mich frage, warum du dich da querstellen willst. Dein Arzt hat doch sicher eine Begründung dafür, dass er dich erst für arbeitsfähig hält und dann wieder nicht.
Da doch ohnehin bereits Widerspruch eingelegt wurde, rate ich dir, erstmal die Reaktion der Kasse abzuwarten.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld - Krankenkasse will ausführliche Begründung vom Facharzt
Wenn dem in der Praxis so ist, warum steht dann nicht im Bescheid der Krankenkasse dass der Arzt eine Stellungnahme beim MDK abgeben soll?Czauderna hat geschrieben: ↑11.09.2022, 09:06Hallo,jupiter70 hat geschrieben: ↑10.09.2022, 20:38Hallo,
nach den Ausführungen dieses Arztes hat die Krankenkasse jedenfalls nicht das Recht so eine Begründung selbst beim Arzt einzufordern.
https://www.praxis-tillenburg.de/index. ... nkenkassen
Grüße
Jupiter70
macht sie ja auch grundsätzlich nicht. In der Praxis läuft das so ab, dass die Kasse den Arzt auffordert eine entsprechende Begründung abzugeben und diese direkt dem MDK zuzusenden, welcher dann die Begründung in seine Stellungnahme oder auch Gutachten einfließen lässt, oder der MDK macht das selbst, in dem mit dem Arzt Kontakt aufnimmt. Die Kasse darf medizinische Daten nur insoweit erfassen, speichern und fordern, wenn dies für die Erfüllung ihres Auftrages (Krankengeldanspruch) erforderlich ist ,und in deinem Falle sehe ich es so, wobei ich mich frage, warum du dich da querstellen willst. Dein Arzt hat doch sicher eine Begründung dafür, dass er dich erst für arbeitsfähig hält und dann wieder nicht.
Da doch ohnehin bereits Widerspruch eingelegt wurde, rate ich dir, erstmal die Reaktion der Kasse abzuwarten.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld - Krankenkasse will ausführliche Begründung vom Facharzt
Hallo,jupiter70 hat geschrieben: ↑11.09.2022, 12:44Wenn dem in der Praxis so ist, warum steht dann nicht im Bescheid der Krankenkasse dass der Arzt eine Stellungnahme beim MDK abgeben soll?Czauderna hat geschrieben: ↑11.09.2022, 09:06Hallo,jupiter70 hat geschrieben: ↑10.09.2022, 20:38Hallo,
nach den Ausführungen dieses Arztes hat die Krankenkasse jedenfalls nicht das Recht so eine Begründung selbst beim Arzt einzufordern.
https://www.praxis-tillenburg.de/index. ... nkenkassen
Grüße
Jupiter70
macht sie ja auch grundsätzlich nicht. In der Praxis läuft das so ab, dass die Kasse den Arzt auffordert eine entsprechende Begründung abzugeben und diese direkt dem MDK zuzusenden, welcher dann die Begründung in seine Stellungnahme oder auch Gutachten einfließen lässt, oder der MDK macht das selbst, in dem mit dem Arzt Kontakt aufnimmt. Die Kasse darf medizinische Daten nur insoweit erfassen, speichern und fordern, wenn dies für die Erfüllung ihres Auftrages (Krankengeldanspruch) erforderlich ist ,und in deinem Falle sehe ich es so, wobei ich mich frage, warum du dich da querstellen willst. Dein Arzt hat doch sicher eine Begründung dafür, dass er dich erst für arbeitsfähig hält und dann wieder nicht.
Da doch ohnehin bereits Widerspruch eingelegt wurde, rate ich dir, erstmal die Reaktion der Kasse abzuwarten.
Gruss
Czauderna
das solltest du die Kasse fragen - ich kann es dir leider nicht sagen.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld - Krankenkasse will ausführliche Begründung vom Facharzt
Hier geht die Geschichte weiter. Inzwischen ist der Ausgang bekannt und nach dem 1. Anwaltsbrief soll die Kasse vollständig eingeknickt sein.
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