Beitragsfreie Nachversicherung - wie häufig?
Moderator: Czauderna
Beitragsfreie Nachversicherung - wie häufig?
Mancher hat häufig kurze Beschäftigungsverhältnisse hat oder wird mehrmals bereits in der Probezeit gekündigt. Gibt es Beschränkungen bei der beitragsfreien Nachversicherung? Kann diese mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden oder gibt es Vorschriften, die dies verhindern?
Re: Beitragsfreie Nachversicherung - wie häufig?
Hallo,
nein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, geht das unbegrenzt.
In diesem Zusammenhang könnte auch das hier zutreffen, was ich allerdings, aufgrund der Fragestellung nicht glaube -
https://www.deutsche-rentenversicherung ... eplication
Gruss
Czauderna
nein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, geht das unbegrenzt.
In diesem Zusammenhang könnte auch das hier zutreffen, was ich allerdings, aufgrund der Fragestellung nicht glaube -
https://www.deutsche-rentenversicherung ... eplication
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsfreie Nachversicherung - wie häufig?
Hallo und guten Abend.
Kann mir jemand sagen, ob die Zeit des nachgehenden Leistungsanspruchs für die Ermittlung nach der 9/10-Regelung berüksichtigt wird?
Man kann ja theoretisch 4 Jahre lang jeweils 1 Tag ALG-1 beziehen und sich dann 29 Tage bei der AfA abmelden. Dies würde bedeuten, dass man in 4 Jahren:
29x12x4 = 1.392 Tage
im nachgehenden Leistungsanspruch sein wird.
Weiß hier jemand Bescheid?
Schöne Grüße
Bruno
Kann mir jemand sagen, ob die Zeit des nachgehenden Leistungsanspruchs für die Ermittlung nach der 9/10-Regelung berüksichtigt wird?
Man kann ja theoretisch 4 Jahre lang jeweils 1 Tag ALG-1 beziehen und sich dann 29 Tage bei der AfA abmelden. Dies würde bedeuten, dass man in 4 Jahren:
29x12x4 = 1.392 Tage
im nachgehenden Leistungsanspruch sein wird.
Weiß hier jemand Bescheid?
Schöne Grüße
Bruno
Re: Beitragsfreie Nachversicherung - wie häufig?
hallo,
hier der Gesetzestext dazu - https://www.krankenkasseninfo.de/zahle ... gsanspruch
hier geht es um den nachgehenden Leistungsanspruch, der nur beim Ende einer Pflichtmitgliedschaft in Betracht kommt. Daraus folgt, dass diese Zeiten des nachgehenden Leistungsanspruchs keine Mitgliedschaftszeiten sind, d.h. keine Anrechnung auf die Vorversicherungszeit zur KVdR.
Gruß
Czauderna
hier der Gesetzestext dazu - https://www.krankenkasseninfo.de/zahle ... gsanspruch
hier geht es um den nachgehenden Leistungsanspruch, der nur beim Ende einer Pflichtmitgliedschaft in Betracht kommt. Daraus folgt, dass diese Zeiten des nachgehenden Leistungsanspruchs keine Mitgliedschaftszeiten sind, d.h. keine Anrechnung auf die Vorversicherungszeit zur KVdR.
Gruß
Czauderna
Re: Beitragsfreie Nachversicherung - wie häufig?
Hallo zusammen,
Für Zeiten des nachgehenden Leistungsanspruchs zahlt aber niemand - also auch keine Anrechnung auf die KVdR-Zählzeit.
Grüße
von GS
Was ja auch mit einer gewissen Logik verbunden ist, die da heißt: "Für die anzurechnende Zeit müssen Beiträge geflossen sein". Was ausdrücklich auch für Familienversicherte gilt - da zahlt halt Elternteil oder Ehegatte.Czauderna schreibt:
[...] Daraus folgt, dass diese Zeiten des nachgehenden Leistungsanspruchs keine Mitgliedschaftszeiten sind, d.h. keine Anrechnung auf die Vorversicherungszeit zur KVdR.
Für Zeiten des nachgehenden Leistungsanspruchs zahlt aber niemand - also auch keine Anrechnung auf die KVdR-Zählzeit.
Grüße
von GS