Angenommen während des KrG-Bezuges bei ALG1 erfolgt aus früheren Bewerbungen ein Teilzeitangebot für wenige Stunden pro Woche (sozialversicherungspflichtige Tätigkeit).
Kann der Erkrankte dieses Angebot testweise annehmen, ohne den Krankengeldanspruch zu gefährden ?
KrG-Bezuges bei ALG1
Moderator: Czauderna
Re: KrG-Bezuges bei ALG1
Hallo,GKVfan hat geschrieben: ↑20.06.2022, 17:28Angenommen während des KrG-Bezuges bei ALG1 erfolgt aus früheren Bewerbungen ein Teilzeitangebot für wenige Stunden pro Woche (sozialversicherungspflichtige Tätigkeit).
Kann der Erkrankte dieses Angebot testweise annehmen, ohne den Krankengeldanspruch zu gefährden ?
so, wie geschildert endet dann der ALG-1 Bezug und Krankenversicherungspflicht tritt als Arbeitnehmer ein, d.h. sowohl bei ALG-1 Bezug als auch bei einer Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer besteht ein grundsätzlicher Krankengeldanspruch.
Mit "testweise" ist was genau gemeint, gibt es ggf. eine Befristung ?.
Gruss
Czauderna
Re: KrG-Bezuges bei ALG1
Damit ist gemeint auszutesten, wie der KrG-Bezieher mit geringen beruflichen Belastungen zurecht kommt, ohne aber den KrG-Bezug gefährden zu wollen. Durch Annahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit müsste er sich ja in der GKV krankenversichern. Gleichzeitig würden er ja bei derselben GKV KrG beziehen, Das beisst sich irgendwie, oder ?
Re: KrG-Bezuges bei ALG1
Hallo,GKVfan hat geschrieben: ↑20.06.2022, 18:07Damit ist gemeint auszutesten, wie der KrG-Bezieher mit geringen beruflichen Belastungen zurecht kommt, ohne aber den KrG-Bezug gefährden zu wollen. Durch Annahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit müsste er sich ja in der GKV krankenversichern. Gleichzeitig würden er ja bei derselben GKV KrG beziehen, Das beisst sich irgendwie, oder ?
ja, natürlich, so geht es nicht - was möglich wäre bei laufendem Krankengeldbezug,ist eine stufenweise Wiedereingliederungsmassnahme,
d.h. in Absprache mit Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse wird aufgrund eines vorher festgelegten Wiedereingliederungsplans über einen längeren Zeitraum (mindestens drei Wochen) stufenweise aufsteigend versucht, die Arbeitsunfähigkeit früher wiederherzustellen und danach wieder zu arbeiten, mit der Stundenzahl, die lt. Plan erreicht werden soll.
Während dieser Zeit zahlt die Krankenkasse das Krankengeld weiter. Bei ALG-1 Beziehern scheiter so etwas in der Regel daran, dass es keinen Arbeitgeber gibt, deshalb ist hier dringend ein Beratungsgespräch mit Arbeitsamt und Kasse zu empfehlen.
Gruss
Czauderna