Hallo,
Ich beziehe seit Mitte Mai 2022 Krankengeld und überlege auf Grund meines Alters (63) vorzeitig die Rente mit Abschlag zu beantragen. Ich bin seit 6 Jahren in ungekündigter Stellung tätig und möchte auf keinen Fall mehr zurück an meinen Arbeitsplatz, da mich dieser psychisch krank gemacht hat.
Natürlich möchte ich das Krankengeld so lange wie möglich ausreizen, habe allerdings auch keine Nerven mich auf lange Sicht mit der Krankenkasse bzw. dem MDK auseinanderzusetzen.
Muss ich die Krankenkasse „unverzüglich“ über die Rentenantragsstellung informieren? Und wann wäre der ideale Zeitpunkt den Rentenantrag zu stellen, ohne Gefahr zu laufen, dass die Krankengeldzahlung durch MDK-Gutachten (ggf. nach Aktenlage) vorzeitig eingestellt wird.
Vielen Dank für die Hilfe.
Krankengeld bis zur Rente mit Abschlag
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld bis zur Rente mit Abschlag
Hallo,
Natürlich möchte ich das Krankengeld so lange wie möglich ausreizen, habe allerdings auch keine Nerven mich auf lange Sicht mit der Krankenkasse bzw. dem MDK auseinanderzusetzen.
Muss ich die Krankenkasse „unverzüglich“ über die Rentenantragsstellung informieren? Und wann wäre der ideale Zeitpunkt den Rentenantrag zu stellen, ohne Gefahr zu laufen, dass die Krankengeldzahlung durch MDK-Gutachten (ggf. nach Aktenlage) vorzeitig eingestellt wird.
Vielen Dank für die Hilfe.
als Krankenkassenmitarbeiter mit 48jähriger Berufspraxis, auch im Krankengeldfallmanagement geht mir natürlich dieser Satz - Natürlich möchte ich das Krankengeld so lange wie möglich ausreizen etwas gegen den Strich, aber das ist mein Problem und nicht das deinige.
Wenn du einen Rentenantrag stellst, erfährt das die Krankenkasse sowieso direkt, denn sie muss dem Rentenversicherungsträger gegenüber nicht nur die Mitgliedschaft bestätigen, sondern auch, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind.
Nach meiner Meinung kannst du den Rentenantrag schon jetzt stellen - die Antragstellung hat zur Folge, dass die Kasse keine Fallsteuerung mehr vornimmt. Mit Rentenbeginn, den man bei Altersruhegeld schon im Voraus berechnen kann, endet das Krankengeld sowieso. Eine vorherige Einschaltung des MDK könnte zwar ergeben, dass die Kasse dich zur Beantragung einer Reha nach § 51 SGB V. auffordern könnte, die aber wahrscheinlich vom Rentenversicherungsträger aufgrund der Rentenantragstellung nicht bewilligt würde. Für die Kasse würde das dann mit "außer Spesen nichts gewesen" enden. Natürlich kannst du auch warten mit der Rentenantragstellung bis die Kasse dich ggf. auffordert zu Reha-Maßnahme, dann tritt aber das ein, was dir nicht so liegt, nämlich die Auseinandersetzung mit der Kasse und dem MDK.
Gruss
Czauderna
Natürlich möchte ich das Krankengeld so lange wie möglich ausreizen, habe allerdings auch keine Nerven mich auf lange Sicht mit der Krankenkasse bzw. dem MDK auseinanderzusetzen.
Muss ich die Krankenkasse „unverzüglich“ über die Rentenantragsstellung informieren? Und wann wäre der ideale Zeitpunkt den Rentenantrag zu stellen, ohne Gefahr zu laufen, dass die Krankengeldzahlung durch MDK-Gutachten (ggf. nach Aktenlage) vorzeitig eingestellt wird.
Vielen Dank für die Hilfe.
als Krankenkassenmitarbeiter mit 48jähriger Berufspraxis, auch im Krankengeldfallmanagement geht mir natürlich dieser Satz - Natürlich möchte ich das Krankengeld so lange wie möglich ausreizen etwas gegen den Strich, aber das ist mein Problem und nicht das deinige.
Wenn du einen Rentenantrag stellst, erfährt das die Krankenkasse sowieso direkt, denn sie muss dem Rentenversicherungsträger gegenüber nicht nur die Mitgliedschaft bestätigen, sondern auch, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind.
Nach meiner Meinung kannst du den Rentenantrag schon jetzt stellen - die Antragstellung hat zur Folge, dass die Kasse keine Fallsteuerung mehr vornimmt. Mit Rentenbeginn, den man bei Altersruhegeld schon im Voraus berechnen kann, endet das Krankengeld sowieso. Eine vorherige Einschaltung des MDK könnte zwar ergeben, dass die Kasse dich zur Beantragung einer Reha nach § 51 SGB V. auffordern könnte, die aber wahrscheinlich vom Rentenversicherungsträger aufgrund der Rentenantragstellung nicht bewilligt würde. Für die Kasse würde das dann mit "außer Spesen nichts gewesen" enden. Natürlich kannst du auch warten mit der Rentenantragstellung bis die Kasse dich ggf. auffordert zu Reha-Maßnahme, dann tritt aber das ein, was dir nicht so liegt, nämlich die Auseinandersetzung mit der Kasse und dem MDK.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld bis zur Rente mit Abschlag
Vielen Dank für deine Antwort. Natürlich war meine Formulierung mit dem "ausreizen" des Krankengeldes ungeschickt! Es bezozg sich halt darauf, dass das Krankengeld bei mir höher ist, als die zu erwartende Rente mit Abschlag. Ist also nur denklogisch, dass man dass Krankengeld zunächst solange beziehen möchte wie es möglich wäre. Ich danke dir nochmals für deine Antwort.
Gruss
Klawitter
Gruss
Klawitter