Beamter auf Zeit - Anwartschaft auf GKV möglich?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Oxbow
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Beamter auf Zeit - Anwartschaft auf GKV möglich?

Beitrag von Oxbow » 31.03.2009, 15:33

Hallo, ich habe derzeit ein akutes Problem, das mit meiner Verbeamtung auf Zeit (zeitlich befristeter Assistent an einem Universitätsinstitut) zusammenhängt. Da die Konditionen einer PKV im Beamtenstatus deutlich deutlich günstiger sind, möchte ich eigentlich dorthin wechseln.

Heute Mittag suchte ich die hiesige BARMER-Filiale auf, um mein derzeitiges Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaft zu ändern. Da es keineswegs sicher ist, ob ich nach Ablauf meines derzeitigen Vertrages wieder ein Arbeitsverhältnis im Beamtenstatus finden werde - dies wird an deutschen Universitäten immer stärker abgebaut -, möchte ich mir die Möglichkeit einer Rückkehr gegen Zahlung eines Anwartschaftsbeitrages offenhalten.

Die Mitarbeiter der BARMER Filiale Halle (Saale), die mich bislang betreuten, sagten mir in einem Beratungsgespräch vor zwei Wochen, dass dies ohne Probleme möglich sei. Die Filiale München wies mich dagegen heute mit der Begründung ab, dass dies für "normale" befristete Beamte nicht in Frage komme. Ich könne mich zwischen Kündigung und Höchstsatz entscheiden (den ich mir allerdings nicht leisten kann, da ich als Universitätsassistent nicht über ein Professorengehalt verfüge). Die Konsequenzen einer Kündigung wurden mir in den düstersten Farben ausgemalt, vor allem auch, da eine Rückkehr unmöglich wäre.

Zu meiner Verwunderung erfuhr ich gerade bei erneuter telefonischer Rückfrage bei der Beitragsabteilung der BARMER in Halle, dass einerseits eine Rückkehr nach einem Ausstieg möglich (als Arbeitsloser bzw. als angestellter - hierbei natürlich Problem der Beitragsbemessungsgrenze) und vor allem auch alternativ eine Anwartschaft problemlos (!!!) machbar sei. Dass offensichtlich in den Bundesländern filialabhängige Auslegungen des Sozialrechts und der eigenen Satzungen bestehen, irritiert mich - gelinde gesagt - sehr.

Nun bin ich wirklich verunsichert, wie ich mich entscheiden soll, da der Kostenfaktor schon erheblich ist. Es muss doch hier bereits Präzedenzfälle geben, oder?

Alternativ lasse ich mir von verschiedenen privaten Kassen Gegenangebote für einen Zeitraum nach einem möglichen Ausscheiden aus dem Beamtenstatus erstellen, die heutige Behandlung hat mich schon sehr geärgert. Es geht halt bei mir nicht darum, dass ich von beiden Systemen die Rosinen herauspicke, sondern dass ich bei einer persönlich und wirtschaftlich unsicheren Zukunft zumindest für die Gesundheitsversorgung ein Mindestmaß an Sicherheit habe. Den GKV-Höchstsatz kann ich mir schlichtweg nicht leisten und die Konditionen als Beamter (Zuschuss und günstigere Tarife bei PKV einerseits, hohe Kosten bei GKV andererseits) drängen einen geradezu aus der GKV.

Vielleicht hat jemand Erfahrungen mit dieser Fragestellung.

Danke!

Oxbow
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Anwartschaft nicht bei allen Beamten auf Zeit möglich!

Beitrag von Oxbow » 02.04.2009, 13:52

Heute bekam ich von der BARMER eine definitive Antwort auf meine Anfrage:

Ich zitiere: "Die rechtlichen bzw. gesetzlichen Grundlagen für eine Anwartschaftsversicherung sind über § 21 der Satzung der BARMER in § 240 Abs. 4a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit § 16 Abs 1 SGB V und in § 7 Abs. 11 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)–Spitzenverbandes geregelt. Danach kommt eine derartige (freiwillige) Versicherung für folgende Personen in Betracht:

1. Mitglieder, solange für sie und ggf. versicherte Familienangehörige der Anspruch auf Leistungen während eines Auslandsaufenthaltes, der durch die Berufstätigkeit des Mitglieds, seines Ehegatten, Lebenspartners oder einer seiner Elternteile bedingt ist, ruht oder der Krankenversicherungsschutz während des beruflich bedingten Aufenthaltes in EU-, EWR- oder Vertragsstaaten sowie vorübergehender Aufenthalte im Inland vom inländischen Arbeitgeber in vollem Umfang über eine private Krankenversicherung sichergestellt ist,

2. Mitglieder ohne familienversicherte Angehörige, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben (z.B. Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Beamte der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und der Feuerwehr) oder die als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst leisten (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB V),

3. Mitglieder, deren Leistungsanspruch nach § 16 Abs. 1 SGB V über 3 Kalendermonate ruht,

4. Mitglieder für die Dauer einer Tätigkeit bei einer internationalen Organisation, die ihren Sitz im Geltungsbereich des SGB hat.
"

Beamte auf Zeit werden also nicht genannt. Insofern besteht für diesen Personenkreis keine Möglichkeit, einer Anwartschaftsversicherung im Rahmen einer freiwilligen Weiterversicherung.

Das heißt für mich also vollständiger Wechsel zur PKV ...

GKVfan
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Re: Anwartschaft nicht bei allen Beamten auf Zeit möglich!

Beitrag von GKVfan » 12.04.2022, 13:56

Oxbow hat geschrieben:
02.04.2009, 13:52
Heute bekam ich von der BARMER eine definitive Antwort auf meine Anfrage:

Ich zitiere: "Die rechtlichen bzw. gesetzlichen Grundlagen für eine Anwartschaftsversicherung sind über § 21 der Satzung der BARMER in § 240 Abs. 4a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit § 16 Abs 1 SGB V und in § 7 Abs. 11 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)–Spitzenverbandes geregelt. Danach kommt eine derartige (freiwillige) Versicherung für folgende Personen in Betracht:

1. Mitglieder, solange für sie und ggf. versicherte Familienangehörige der Anspruch auf Leistungen während eines Auslandsaufenthaltes, der durch die Berufstätigkeit des Mitglieds, seines Ehegatten, Lebenspartners oder einer seiner Elternteile bedingt ist, ruht oder der Krankenversicherungsschutz während des beruflich bedingten Aufenthaltes in EU-, EWR- oder Vertragsstaaten sowie vorübergehender Aufenthalte im Inland vom inländischen Arbeitgeber in vollem Umfang über eine private Krankenversicherung sichergestellt ist,

2. Mitglieder ohne familienversicherte Angehörige, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben (z.B. Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Beamte der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und der Feuerwehr) oder die als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst leisten (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB V),

3. Mitglieder, deren Leistungsanspruch nach § 16 Abs. 1 SGB V über 3 Kalendermonate ruht,

4. Mitglieder für die Dauer einer Tätigkeit bei einer internationalen Organisation, die ihren Sitz im Geltungsbereich des SGB hat.
"

Beamte auf Zeit werden also nicht genannt. Insofern besteht für diesen Personenkreis keine Möglichkeit, einer Anwartschaftsversicherung im Rahmen einer freiwilligen Weiterversicherung.

Das heißt für mich also vollständiger Wechsel zur PKV ...
Hallo, da ich noch immer versuche die rechtlichen Hintergründe der Anwartschaftsversicherung zu verstehen, bin ich auf den obigen alten Beitrag gestoßen, der genau passt.

Allerdings habe ich folgendes festgestellt:

§ 21 der Satzung der BARMER regelt dazu nix.
§ 7 Abs. 11 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)–Spitzenverbandes scheint es nicht mehr zu geben.

Liebe(r) Czauderna, kannst Du mir helfen die aktuellen Regelungen dazu zu identifizieren ?

In keiner Satzung einer GKV habe ich dazu etwas gefunden, hat das einen Grund ?

Czauderna
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Re: Beamter auf Zeit - Anwartschaft auf GKV möglich?

Beitrag von Czauderna » 12.04.2022, 14:12

Hallo,
In keiner Satzung einer GKV habe ich dazu etwas gefunden, hat das einen Grund ?
Ich kann dir leider nur meine Meinung dazu sagen.
Ich meine, es hängt mit der Einführung der Pflicht auf Krankenversicherung und der Einführung der obligatorischen Weiterversicherung zusammen.
Da spielt immer die letzte Kasse eine entscheidende Rolle.
Beide zusammen machen im Grundsatz eine Anwartschaftsversicherung unnötig.
Deshalb wurde wahrscheinlich auch in der Satzung der Barmer inzwischen dieser § 21 gestrichen.
Dass speziell nix zu "Beamten" zu finden ist, liegt daran, dass die GKV vom Grundsatz her nicht für Beamte gedacht und gemacht ist. So gehören Beamte nicht zum aufnahmefähigen Personenkreis der GKV, es sei denn, sie waren zur Ernennung zum Beamten/in bereits dort versichert und haben dann die freiwillige Versicherung gewählt.
Gruss
Czauderna

GKVfan
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Re: Beamter auf Zeit - Anwartschaft auf GKV möglich?

Beitrag von GKVfan » 12.04.2022, 15:02

Czauderna hat geschrieben:
12.04.2022, 14:12
Ich meine, es hängt mit der Einführung der Pflicht auf Krankenversicherung und der Einführung der obligatorischen Weiterversicherung zusammen.
Kannst du das bitte kurz erläutern und erhält das auch die Vorversicherungszeiten für die KvdR ?

Czauderna
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Re: Beamter auf Zeit - Anwartschaft auf GKV möglich?

Beitrag von Czauderna » 12.04.2022, 17:49

GKVfan hat geschrieben:
12.04.2022, 15:02
Czauderna hat geschrieben:
12.04.2022, 14:12
Ich meine, es hängt mit der Einführung der Pflicht auf Krankenversicherung und der Einführung der obligatorischen Weiterversicherung zusammen.
Kannst du das bitte kurz erläutern und erhält das auch die Vorversicherungszeiten für die KvdR ?
Hallo,
Pflicht zur Krankenversicherung
jeder, mit 1. Wohnsitz in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben (PKV oder GKV) oder eben einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz,
im EU-Ausland oder Abkommensstaat nachweisen. Das gilt seit 2007 (?!). Für die Vorversicherungszeiten in der KVdR werden die Zeiten in der GKV oder im entsprechenden Ausland angerechnet .
Obligatorische Anschlussversicherung
endet eine Pflichtversicherung oder eine Familienversicherung und wird keine anerkannte Nachfolgeversicherung nachgewiesen, dann setzt sich die Mitgliedschaft in der GKV, also die obligatorische Anschlussversicherung, nahtlos nach dem Ende der Pflicht- oder Familienversicherung fort. Auch diese Anschlussversicherung wird als Vorversicherungszeit in der KVdR. anerkannt.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Beamter auf Zeit - Anwartschaft auf GKV möglich?

Beitrag von heinrich » 14.04.2022, 06:59

hallo GKVfan,

auf welchem Niveau kann ich dir helfen.

Bist Du Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse (evt. im Mitgliedschaftsbereich, evt sogar im Bereich der freiwilligen Versicherung)

oder bist Du Laie oder betrifft es Dich persönlich.

Je nach Antwort weiß ich, wie ich antworten kann.

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