Krankenkasse als Drittschuldner - Gläubiger pfändet Krankengeld
Moderator: Czauderna
Krankenkasse als Drittschuldner - Gläubiger pfändet Krankengeld
Wie würde so eine Pfändung ablaufen? Wie stellt die Krankenkasse zum Beispiel die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen des Gläubigers fest?
Re: Krankenkasse als Drittschuldner - Gläubiger pfändet Krankengeld
Hallo,
das macht die Krankenkasse, nur wenn sie auch selbst vollstreckt. Bei meinem Arbeitgeber war es so, dass die Vollstreckung über die Hauptzollämter vorgenommen wurde, alles andere wurden dann vom Hauptzollamt (Vollstreckungsbeamter/in)) durchgeführt. Ich weiß, dass einige AOK in der Vergangenheit selbst vollstreckt haben - vielleicht meldet sich dazu noch ein Experte/in.
Sollte ich die Frage falsch verstanden haben in der Form, dass du meinst, dass bei der Kasse gepfändet werden soll, was dann eigentlich nur das Krankengeld betreffen würde, da muss ich passen - in meiner 58-jährigen Praxis hatte ich noch kein Pfändungsersuchen dafür auf dem Tisch.
Ich kann mir aber vorstellen, dass die Kasse vor der Pfändung den/die Versicherte/n dazu befragt und entsprechende Nachweise einfordert, werden die nicht vorgelegt, würde die Pfändung unter Beachtung der Vorschriften - https://www.schuldnerberatung.de/kranke ... bar/ Gruss vorgenommen.
Czauderna
das macht die Krankenkasse, nur wenn sie auch selbst vollstreckt. Bei meinem Arbeitgeber war es so, dass die Vollstreckung über die Hauptzollämter vorgenommen wurde, alles andere wurden dann vom Hauptzollamt (Vollstreckungsbeamter/in)) durchgeführt. Ich weiß, dass einige AOK in der Vergangenheit selbst vollstreckt haben - vielleicht meldet sich dazu noch ein Experte/in.
Sollte ich die Frage falsch verstanden haben in der Form, dass du meinst, dass bei der Kasse gepfändet werden soll, was dann eigentlich nur das Krankengeld betreffen würde, da muss ich passen - in meiner 58-jährigen Praxis hatte ich noch kein Pfändungsersuchen dafür auf dem Tisch.
Ich kann mir aber vorstellen, dass die Kasse vor der Pfändung den/die Versicherte/n dazu befragt und entsprechende Nachweise einfordert, werden die nicht vorgelegt, würde die Pfändung unter Beachtung der Vorschriften - https://www.schuldnerberatung.de/kranke ... bar/ Gruss vorgenommen.
Czauderna
Re: Krankenkasse als Drittschuldner - Gläubiger pfändet Krankengeld
Genauso meinte ich es. Zumindest theoretisch kann ein Gläubiger ja bei der Krankenkasse das Krankengeld eines Schuldners pfänden.Czauderna hat geschrieben: ↑06.03.2022, 14:58Sollte ich die Frage falsch verstanden haben in der Form, dass du meinst, dass bei der Kasse gepfändet werden soll, was dann eigentlich nur das Krankengeld betreffen würde, da muss ich passen - in meiner 58-jährigen Praxis hatte ich noch kein Pfändungsersuchen dafür auf dem Tisch.
Ich kann mir aber vorstellen, dass die Kasse vor der Pfändung den/die Versicherte/n dazu befragt und entsprechende Nachweise einfordert, werden die nicht vorgelegt, würde die Pfändung unter Beachtung der Vorschriften - https://www.schuldnerberatung.de/kranke ... bar/ Gruss vorgenommen.
Czauderna
Re: Krankenkasse als Drittschuldner - Gläubiger pfändet Krankengeld
Hallo,jupiter70 hat geschrieben: ↑06.03.2022, 15:05Genauso meinte ich es. Zumindest theoretisch kann ein Gläubiger ja bei der Krankenkasse das Krankengeld eines Schuldners pfänden.Czauderna hat geschrieben: ↑06.03.2022, 14:58Sollte ich die Frage falsch verstanden haben in der Form, dass du meinst, dass bei der Kasse gepfändet werden soll, was dann eigentlich nur das Krankengeld betreffen würde, da muss ich passen - in meiner 58-jährigen Praxis hatte ich noch kein Pfändungsersuchen dafür auf dem Tisch.
Ich kann mir aber vorstellen, dass die Kasse vor der Pfändung den/die Versicherte/n dazu befragt und entsprechende Nachweise einfordert, werden die nicht vorgelegt, würde die Pfändung unter Beachtung der Vorschriften - https://www.schuldnerberatung.de/kranke ... bar/ Gruss vorgenommen.
Czauderna
er benötigt aber einen "Titel" dafür, aber ich denke, das ist sowieso unstrittig.
Gruss
Czauderna