Hallo Zusammen,
ich hatte Ende Mai 2021 einen Autounfall. Dieser wurde von dem Unfallgegner verursacht. Aufgrund meiner Verletzungen wurde ich zur Weiterbhandlung mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht.
Jetzt kam von der Krankenkasse ein Schreiben das ich dafür eine Zuzahlung leisten müsste. Ist das in diesem Fall richtig oder muss das der Unfallgegner das bezahlen ?
Ich dachte das sich die Krankenkasse auch für den Transport in Krankenhaus beim Unfallgegner das Geld holt, da ich kurz nach dem Unfall Angaben dazu machen musste was passiert ist und wer Schuld hat. Die Krankenkasse wollte sich die Behandlungskosten beim Unfallgegener zurück holen. Daher auch mein Gedankengang das der Transport ins Krankenhaus auch dazu gehört.
Zuzahlung Krankenwagen
Moderator: Czauderna
Re: Zuzahlung Krankenwagen
Hallo,
nein, das macht die Krankenkasse nicht. Der Eigenanteil ist vom Versicherten zu tragen, sofern er nicht von der Zuzahlungspflicht generell befreit ist.
Du kannst natürlich vom Unfallverursacher diese 10,00 € zurückverlangen, allerdings musst du dies auch wirklich selbst machen.
Der Unfallgegner, bzw. seine Versicherung zahlt in der Regel auch nur eine Pauschale, also nicht die gesamten Kosten und dabei spielt auch grundsätzlich keine Rolle ob der Unfallgegner auch Unfallverursacher war - Beteiligung genügt. Nur in den Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird fallbezogen abgerechnet, aber auch da ohne Eigenanteile.
Gruss
Czauderna
nein, das macht die Krankenkasse nicht. Der Eigenanteil ist vom Versicherten zu tragen, sofern er nicht von der Zuzahlungspflicht generell befreit ist.
Du kannst natürlich vom Unfallverursacher diese 10,00 € zurückverlangen, allerdings musst du dies auch wirklich selbst machen.
Der Unfallgegner, bzw. seine Versicherung zahlt in der Regel auch nur eine Pauschale, also nicht die gesamten Kosten und dabei spielt auch grundsätzlich keine Rolle ob der Unfallgegner auch Unfallverursacher war - Beteiligung genügt. Nur in den Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird fallbezogen abgerechnet, aber auch da ohne Eigenanteile.
Gruss
Czauderna
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Re: Zuzahlung Krankenwagen
Erstmal danke für die Antwort.
Ich bezweifle das die gegnerische Versicherung mir das Geld erstattet. Die haben beim Schmerzensgeld schon ewig gebraucht und wollten auch eigentlich nicht das zahlen was ich erhalten habe.
Werde es aber trotzdem versuchen.
Ich bezweifle das die gegnerische Versicherung mir das Geld erstattet. Die haben beim Schmerzensgeld schon ewig gebraucht und wollten auch eigentlich nicht das zahlen was ich erhalten habe.
Werde es aber trotzdem versuchen.