Nach Blockristende erneut Anspruch auf KG

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Philomela
Beiträge: 11
Registriert: 25.05.2021, 21:17

Nach Blockristende erneut Anspruch auf KG

Beitrag von Philomela » 24.11.2021, 09:08

Hallo,
hier meine Frage:

Krankheitsbeginn 12.02.2019 , 78 Wochen KK bekommen (Blockfrist Ende 11.02.2022 Schriftlich von der KK bekommen).
Arbeiten gehe ich wieder ab dem 21.07.21 , meine Psychologin hat mir eine 2. onkologische Reha empfohlen die einem nach einem Jahr wieder zusteht. Diese habe ich gemacht und war vom 24.Sep.-26.Okt in einer Reha. So bis dahin alles klar.
In der Reha hatte ich einen Sozialdienst der mich so verwirrt hat, das ich nach dem ersten Besuch ratlos raus ging.
Der sagte, dass ich keine Ansprüche auf Lohnfortzahlung habe und ich Übergangsgeld bekäme. Das hat sich nach -zig Telefonaten und Anträgen geklärt, ich bekomme Lohnfortzahlung.

So: Ich habe von der Reha eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen jetzt wollte ich wissen, ob sich meine Blockfrist nach hinten verschiebt, also bis Ende April 2022.

Dieser Sozialdienst hat mich so verwirrt, es geht da für mich um das Verständnis dafür.

lg Philo

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Nach Blockristende erneut Anspruch auf KG

Beitrag von Czauderna » 24.11.2021, 10:10

Hallo,
das eine - Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, hat mit dem Anderen - Anspruch auf Krankengeld in diesem Falle nichts unmittelbar zu tun, aber mittelbar schon.
Ich nehme an, dass der Rentenversicherungsträger Träger dieser Reha-Maßnahme war.
Der Rentenversicherungsträger zahlt für die Dauer der Reha das Übergangsgeld, welches aber ruht, wenn der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung vornimmt.
Während des Anspruchs auf Übergangsgeld ruht auch ein Krankengeldanspruch, gleichwohl werden Zeiten des Übergangsgeldbezugs auf die Gesamtanspruchsdauer des Krankengeldes angerechnet.
Bei dir ist es nun so, dass aufgrund des eingetretenen Leistungsendes bis zum 11.02.2022 kein Krankengeldanspruch wegen dieser Erkrankung besteht, demzufolge kann auch die Zeit des Übergangsgeldes nicht angerechnet werden und da verschiebt sich auch das Ende der Blockfrist nicht.
Also, war der weg hier klar und auch richtig.
Ab Reha-Beginn musste die Rentenversicherung eigentlich Übergangsgeld zahlen, welches aber ruhte, weil dein Arbeitgeber das Gehalt während der Reha-Maßnahme weiterzahlte. Krankengeld war außen vor, weil kein Anspruch.
Gruss
Czauderna

Philomela
Beiträge: 11
Registriert: 25.05.2021, 21:17

Re: Nach Blockristende erneut Anspruch auf KG

Beitrag von Philomela » 24.11.2021, 21:50

Dankeschön, das verstehe ich.

Der Sozialdienst hat mir ganz andere Informationen gegeben.

Auch hat er gesagt, dass ich ein halbes Jahr gearbeitet haben muss ohne AU deshalb würde sich meine Blockfrist bis Ende April verlängern. Das wäre dann nach deiner Erklärung auch nicht richtig.

Durch Homeoffice kann ich noch arbeiten, aber längerfristig hat mich die onkologische Erkrankung im Griff.

lg Philo

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Nach Blockristende erneut Anspruch auf KG

Beitrag von Czauderna » 24.11.2021, 22:35

Hallo,
Auch hat er gesagt, dass ich ein halbes Jahr gearbeitet haben muss ohne AU deshalb würde sich meine Blockfrist bis Ende April verlängern. Das wäre dann nach deiner Erklärung auch nicht richtig.
Ja, das ist Unsinn. Es ist so, dass nach Ende der Blockfrist wieder ein Krankengeldanspruch dem Grunde nach besteht, aber es muss seit dem Leistungsende ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vorgelegen haben und diese sechs Monate müssen nicht zusammenhängend gewesen sein.
Gruss
Czauderna

Antworten