GKV kuendigen ins Ausland aber gemeldet bleiben
Moderator: Czauderna
GKV kuendigen ins Ausland aber gemeldet bleiben
Hallo,
Ich würde gerne ein Versuch wagen und mich im EU-Ausland selbstständig machen. Ich habe alles soweit geklärt. Jetzt geht es um die GKV ich würde bald bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen und somit wird ja dann automatisch die GKV gekündigt oder muss ich das nochmal separat machen?
Ich will mich erstmal von D nicht abmelden da es ja erstmals nur versuchsweise in Ausland geht, mir ist bewusst das es ein Ordnungswidrigkeit ist, sich nicht abzumelden, aber ich will das Risiko eingehen. Da ich noch eine Eigentumswohnung in D habe und wenn ich mich abmelden wird es alles etwas kompliziert mit Adresse, Bank Post etc.
Danke schonmal fuer eure Ratschlaege,
Ich würde gerne ein Versuch wagen und mich im EU-Ausland selbstständig machen. Ich habe alles soweit geklärt. Jetzt geht es um die GKV ich würde bald bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen und somit wird ja dann automatisch die GKV gekündigt oder muss ich das nochmal separat machen?
Ich will mich erstmal von D nicht abmelden da es ja erstmals nur versuchsweise in Ausland geht, mir ist bewusst das es ein Ordnungswidrigkeit ist, sich nicht abzumelden, aber ich will das Risiko eingehen. Da ich noch eine Eigentumswohnung in D habe und wenn ich mich abmelden wird es alles etwas kompliziert mit Adresse, Bank Post etc.
Danke schonmal fuer eure Ratschlaege,
Re: GKV kuendigen ins Ausland aber gemeldet bleiben
Hallo,
es gibt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht, solange man den Wohnsitz nicht abmeldet.
Die Kasse wird nach der weiteren Versicherung fragen, wenn der Arbeitgeber abmeldet, und einen Nachweis der ausländischen Versicherung sehen wollen. Wenn es den gibt, dann ist die Sache erledigt. Wenn nicht, dann wird man sich bei der Kasse beitragspflichtig weiterversichern. Freiwillig oder "freiwillig" - im Fall von "freiwillig" erledigt die Kasse das Weiterversichern selbst ohne Unterschrift und verlangt den Höchstbeitrag,
es gibt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht, solange man den Wohnsitz nicht abmeldet.
Die Kasse wird nach der weiteren Versicherung fragen, wenn der Arbeitgeber abmeldet, und einen Nachweis der ausländischen Versicherung sehen wollen. Wenn es den gibt, dann ist die Sache erledigt. Wenn nicht, dann wird man sich bei der Kasse beitragspflichtig weiterversichern. Freiwillig oder "freiwillig" - im Fall von "freiwillig" erledigt die Kasse das Weiterversichern selbst ohne Unterschrift und verlangt den Höchstbeitrag,
Re: GKV kuendigen ins Ausland aber gemeldet bleiben
Hallo Vikingz,
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Gibt es irgendeine Möglichkeit bei der Versicherung eine Mindestbeitrag zu zahlen und somit die Versicherung weiter laufen zu lassen. Wenn der Betrag nicht so hoch wäre dann hätte ich damit keine Probleme es weiter zu zahlen.
Habe mal etwas von Anwartschaft oder so ähnlich gelesen aber hab nicht ganz verstanden was das ist.
Gruss,
Hans
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Gibt es irgendeine Möglichkeit bei der Versicherung eine Mindestbeitrag zu zahlen und somit die Versicherung weiter laufen zu lassen. Wenn der Betrag nicht so hoch wäre dann hätte ich damit keine Probleme es weiter zu zahlen.
Habe mal etwas von Anwartschaft oder so ähnlich gelesen aber hab nicht ganz verstanden was das ist.
Gruss,
Hans
Re: GKV kuendigen ins Ausland aber gemeldet bleiben
Hallo,simatics5 hat geschrieben: ↑08.10.2021, 10:08Hallo Vikingz,
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Gibt es irgendeine Möglichkeit bei der Versicherung eine Mindestbeitrag zu zahlen und somit die Versicherung weiter laufen zu lassen. Wenn der Betrag nicht so hoch wäre dann hätte ich damit keine Probleme es weiter zu zahlen.
Habe mal etwas von Anwartschaft oder so ähnlich gelesen aber hab nicht ganz verstanden was das ist.
Gruss,
Hans
eine Anwartschaft kommt bei dir nicht infrage, würde aber auch nichts bringen, denn wenn du aus dem Ausland mal zurückkommen würdest (Abmeldung 1. Wohnsitz mal vorausgesetzt), dann müsstest du dich ohne wieder krankenversichern und da wäre die Kasse zuständig, bei der du vor der Ausreise zuletzt versicherst, warst. Außerdem ruht bei einer Anwartschaft jeglicher Leistungsanspruch, bringt dir also auch nichts.
Bei einer freiwilligen Weiterversicherung zahlst du entsprechend deiner Einnahmen, auf jeden Fall aber den Mindestbeitrag, der bei ca. 200,00 € mtl. liegt (incl. Pflegeversicherung), das kann von Kasse zu Kasse, wegen der unterschiedlichen Zusatzbeitragssätze unterschiedlich sein.
Gruss
Czauderna
Re: GKV kuendigen ins Ausland aber gemeldet bleiben
Hallo czauderna,
warum sollte eine Anwartschaftsversicherung nicht möglich sein? Verstehe ich nicht und komme auch zu einem anderen Ergebnis.
Hier gibt es ausführliche Informationen dazu: https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... ng-2024494
MfG
ratte1
warum sollte eine Anwartschaftsversicherung nicht möglich sein? Verstehe ich nicht und komme auch zu einem anderen Ergebnis.
Hier gibt es ausführliche Informationen dazu: https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... ng-2024494
MfG
ratte1
Re: GKV kuendigen ins Ausland aber gemeldet bleiben
Hallo ratte1,
okay, aber da bin ich nicht so auf deinem Weg.
Sicher, mit der Anwartschaft ist garantiert, dass es die gleiche Kasse sein wird, aber ist das wichtig?
Wichtig ist doch, dass nach Rückkehr wieder die GKV möglich ist
Bei der Auszählung der TK fehlt, wenn ich mich nicht total verlesen habe, die Personengruppe der Selbständigen, dafür sind aber Gründe aufgeführt, die eine Anwartschaft ausschließen.
Ich meine, der Ratsuchende sollte sich hier mit seiner derzeitigen Krankenkasse besprechen.
Gruss
Czauderna
okay, aber da bin ich nicht so auf deinem Weg.
Sicher, mit der Anwartschaft ist garantiert, dass es die gleiche Kasse sein wird, aber ist das wichtig?
Wichtig ist doch, dass nach Rückkehr wieder die GKV möglich ist
Bei der Auszählung der TK fehlt, wenn ich mich nicht total verlesen habe, die Personengruppe der Selbständigen, dafür sind aber Gründe aufgeführt, die eine Anwartschaft ausschließen.
Ich meine, der Ratsuchende sollte sich hier mit seiner derzeitigen Krankenkasse besprechen.
Gruss
Czauderna
Re: GKV kuendigen ins Ausland aber gemeldet bleiben
Hallo czauderna,
da er seinen Wohnsitz weiterhin in DE behält, sprechen m.E. zwei Gründe für eine Anwartschaftsversicherung:
1. er müsste ansonsten einen Versicherungsschutz nachweisen, der dem Versicherungsschutz der gesetzlichen KK in Deutschland vergleichbar ist.
2. er vermeidet den Leistungsausschluss des § 52a Sozialgesetzbuch
MfG
ratte1
da er seinen Wohnsitz weiterhin in DE behält, sprechen m.E. zwei Gründe für eine Anwartschaftsversicherung:
1. er müsste ansonsten einen Versicherungsschutz nachweisen, der dem Versicherungsschutz der gesetzlichen KK in Deutschland vergleichbar ist.
2. er vermeidet den Leistungsausschluss des § 52a Sozialgesetzbuch
MfG
ratte1
Re: GKV kuendigen ins Ausland aber gemeldet bleiben
Hallo ratte1,ratte1 hat geschrieben: ↑08.10.2021, 13:46Hallo czauderna,
da er seinen Wohnsitz weiterhin in DE behält, sprechen m.E. zwei Gründe für eine Anwartschaftsversicherung:
1. er müsste ansonsten einen Versicherungsschutz nachweisen, der dem Versicherungsschutz der gesetzlichen KK in Deutschland vergleichbar ist.
2. er vermeidet den Leistungsausschluss des § 52a Sozialgesetzbuch
MfG
ratte1
er schreibt, dass er ins EU-Ausland will und er schreibt nicht, dass er dort ohne eine Krankenversicherung sein will und er schreibt, dass er seinen 1. Wohnsitz in Deutschland behalten will, zumindest vorerst, ergo weist er entweder einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nach, also den im Wohnland , oder er verbleibt bei seiner deutschen KV - was macht da eine Anwartschaft für einen Sinn und der §52 a SGB V (Stand 1988), der trifft wohl in diesem Fall auf keinen Fall zu.
Gruss
Czauderna
Re: GKV kuendigen ins Ausland aber gemeldet bleiben
Hallo czauderna,
er schreibt, dass er ins EU-Ausland will. Ob er dort gesetzlich oder privat versichert sein wird, geht aus seinem Beitrag nicht hervor. Bei einer privaten KV im EU-Ausland wäre die Anwartschaftsversicherung besonders wichtig. Sollte er im EU-Ausland gesetzlich krankenversichert sein (was bei einer dort selbständigen Tätigkeit nicht so einfach ist), hättest du Recht.
MfG
Ratte1
er schreibt, dass er ins EU-Ausland will. Ob er dort gesetzlich oder privat versichert sein wird, geht aus seinem Beitrag nicht hervor. Bei einer privaten KV im EU-Ausland wäre die Anwartschaftsversicherung besonders wichtig. Sollte er im EU-Ausland gesetzlich krankenversichert sein (was bei einer dort selbständigen Tätigkeit nicht so einfach ist), hättest du Recht.
MfG
Ratte1