Hallo,
ich bin neu im Forum und habe ein paar Fragen zum Thema Krankenversicherung:
Zum 30.8. wurde ich gekündigt, und ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich dann ab 1.9. Arbeitslosengeld bekomme und dann automatisch über die Arbeitsagentur weiter krankenversichert bin. Nun wurde ich vor dem Kündigungstermin krank und die Erkrankung wird voraussichtlich auch über dem Kündigungstermin bestehn. Dann ist ja die Arbeitsagentur vermutlich b.a.w. nicht mehr für mich zuständig. Nun die Fragen:
-laufe ich nun Gefahr ab dem 1.9. nicht mehr Krankenversichert zu sein?
-muss ich eigentlich die Krankenkasse über die Kündigung informieren? Wenn ja, gibt es dafür auch Fristen zu beachten? Ich habe gelesen, dass der Arbeitgeber automatisch eine Abmeldung bei der Krankenkasse vornimmt.
-Fließen bei der 78 Wochenfrist für die maximale Dauer einer Krankengeldzahlung nur die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ein, für die eine Krankschreibung erfolgte oder zählen auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit dazu, wo man z.B. wegen einer Freistellung nicht krankgeschrieben war?
Vielen Dank für die Unterstützung
Kündigung / Krankenversicherung / Krankengeld
Moderator: Czauderna
Re: Kündigung / Krankenversicherung / Krankengeld
Hallo und willkommen im Forum,
Gruss
Czauderna
Bitte, gern geschehen.Marc hat geschrieben: ↑30.07.2021, 15:22Hallo,
ich bin neu im Forum und habe ein paar Fragen zum Thema Krankenversicherung:
Zum 30.8. wurde ich gekündigt, und ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich dann ab 1.9. Arbeitslosengeld bekomme und dann automatisch über die Arbeitsagentur weiter krankenversichert bin. Nun wurde ich vor dem Kündigungstermin krank und die Erkrankung wird voraussichtlich auch über dem Kündigungstermin bestehn. Dann ist ja die Arbeitsagentur vermutlich b.a.w. nicht mehr für mich zuständig. Nun die Fragen:
-laufe ich nun Gefahr ab dem 1.9. nicht mehr Krankenversichert zu sein?
nein, du bist auf jeden Fall auch über den 31.08.2021 hinaus weiter krankenversichert, zumal, wenn die Arbeitsundfähigkeit nicht vor dem 31.08. beendet wird. Du bekommst ab dem 01.09.2021 von der Krankenkasse Krankengeld
-muss ich eigentlich die Krankenkasse über die Kündigung informieren? Wenn ja, gibt es dafür auch Fristen zu beachten? Ich habe gelesen, dass der Arbeitgeber automatisch eine Abmeldung bei der Krankenkasse vornimmt.
Das ist richtig, der Arbeitgeber muss dich bei der Krankenkasse "abmelden", dafür hat er allerdings bis zu sechs Wochen Zeit, d.h., wenn du die Kasse nicht darüber informierst, dass deine Beschäftigung am 31.08. endet, dann wird das mit der Krankengeldberechnung länger dauern. Also, mein Rat - informiere die Krankenkasse rechtzeitig, spätestens in der letzten August-Woche
-Fließen bei der 78 Wochenfrist für die maximale Dauer einer Krankengeldzahlung nur die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ein, für die eine Krankschreibung erfolgte oder zählen auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit dazu, wo man z.B. wegen einer Freistellung nicht krankgeschrieben war?
Richtig, nur Zeiten (ggf. der letzten drei Jahre), für die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, werden auch angerechnet.
Vielen Dank für die Unterstützung
Gruss
Czauderna
Re: Kündigung / Krankenversicherung / Krankengeld
Danke für die Rückmeldung.
Ich hätte noch folgende ergänzende Fragen:
-wenn ich dann nach dem 30.8. noch weiterversichert bin - wer zahlt dann den Beitrag zur Krankenversicherung?
-Ich habe mich vor 3 Monaten beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet. Muss ich mich dann jetzt trotz Krankschreibung auch noch arbeitslos melden, obwohl ich dem Arbeitsmarkt ja b.a.w. nicht zur Verfügung stehe und ja hoffentlich Krankengeld bekomme?
-Muss man dem bisherigen Arbeitgeber auch Abschnitt der Krankmeldung zur Verfügung stellen, selbst wenn es nur noch ein paar Tage bis zum Kündigungstermin sind und die Lohnfortzahlung nach der Kündigung ja eh nicht mehr relevant ist?
Vielen Dank!!
Ich hätte noch folgende ergänzende Fragen:
-wenn ich dann nach dem 30.8. noch weiterversichert bin - wer zahlt dann den Beitrag zur Krankenversicherung?
-Ich habe mich vor 3 Monaten beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet. Muss ich mich dann jetzt trotz Krankschreibung auch noch arbeitslos melden, obwohl ich dem Arbeitsmarkt ja b.a.w. nicht zur Verfügung stehe und ja hoffentlich Krankengeld bekomme?
-Muss man dem bisherigen Arbeitgeber auch Abschnitt der Krankmeldung zur Verfügung stellen, selbst wenn es nur noch ein paar Tage bis zum Kündigungstermin sind und die Lohnfortzahlung nach der Kündigung ja eh nicht mehr relevant ist?
Vielen Dank!!
Re: Kündigung / Krankenversicherung / Krankengeld
GrussMarc hat geschrieben: ↑23.08.2021, 17:28Danke für die Rückmeldung.
Ich hätte noch folgende ergänzende Fragen:
-wenn ich dann nach dem 30.8. noch weiterversichert bin - wer zahlt dann den Beitrag zur Krankenversicherung?
Für die Dauer des Krankengeldbezugs bist du beitragsfrei versichert
-Ich habe mich vor 3 Monaten beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet. Muss ich mich dann jetzt trotz Krankschreibung auch noch arbeitslos melden, obwohl ich dem Arbeitsmarkt ja b.a.w. nicht zur Verfügung stehe und ja hoffentlich Krankengeld bekomme?
Das kann ich dir nicht sagen, da musst du dich am besten beim Arbeitsamt erkundigen
-Muss man dem bisherigen Arbeitgeber auch Abschnitt der Krankmeldung zur Verfügung stellen, selbst wenn es nur noch ein paar Tage bis zum Kündigungstermin sind und die Lohnfortzahlung nach der Kündigung ja eh nicht mehr relevant ist?
ja, die Meldung bis zum Ende der Beschäftigung muss er schon haben, dann natürlich nicht mehr.
Vielen Dank!!
Czauderna