MDK nach Aktenlage arbeitsfähig - ALG1 und danach wieder Krankmeldung
Moderator: Czauderna
MDK nach Aktenlage arbeitsfähig - ALG1 und danach wieder Krankmeldung
Ich wende mich jetzt hier mal an das Forum, weil ich wieder nicht weiter weiß.
Nach 52 Wochen Krankengeldzahlung (zudem arbeitslos gemeldet) erhielt ich eine Mitteilung meiner Krankenkasse, dass meine Krankengeldzahlung eingestellt wird, da der MDK nach Aktenlage die Entscheidung getroffen hat, ich wäre wieder arbeitsfähig und sollte das meinem Arbeitsamt mitteilen.
Da ich mich in psychologischer Behandlung befand und keinen klaren Gedanken fassen konnte, habe ich genau das ohne Widerspruch gemacht. Aufgrund meines Alters erhalte ich 24 Monaten ALG1. Auch nach 22 Monaten habe ich keine Anstellung gefunden und jetzt vor Ende des ALG1 bekomme ich noch mehr Panikattacken und meine Ängste werden noch schlimmer.
Während meiner Arbeitslosigkeit hatte ich mehrere Verhaltenstherapien, die jedoch nur zeitweise meine Beschwerden lindern und fühle mich im einfach nicht arbeitsfähig. Ich werde meinen Arzt aufsuchen und mich arbeitsunfähig schreiben lassen, damit stehe ich dem Arbeitsamt aber auch nicht mehr zur Verfügung. Ich weiß noch das mein Arbeitsamt dann noch 6 Wochen das Arbeitslosengeld zahlen muss, danach würde die Krankenkasse übernehmen.
Aber die haben mir doch vor 24 Monaten mitgeteilt ich wäre laut MDK arbeitsfähig und sie würden nicht mehr zahlen. Aber es ist och viel Zeit vergangen und meine Beschwerden sind nicht weniger geworden. Wie geht es denn jetzt weiter? Muss der MDK neu entscheiden??
Den Text habe ich nicht selbst geschrieben, ein Freund musste mir hierbei helfen.
Nach 52 Wochen Krankengeldzahlung (zudem arbeitslos gemeldet) erhielt ich eine Mitteilung meiner Krankenkasse, dass meine Krankengeldzahlung eingestellt wird, da der MDK nach Aktenlage die Entscheidung getroffen hat, ich wäre wieder arbeitsfähig und sollte das meinem Arbeitsamt mitteilen.
Da ich mich in psychologischer Behandlung befand und keinen klaren Gedanken fassen konnte, habe ich genau das ohne Widerspruch gemacht. Aufgrund meines Alters erhalte ich 24 Monaten ALG1. Auch nach 22 Monaten habe ich keine Anstellung gefunden und jetzt vor Ende des ALG1 bekomme ich noch mehr Panikattacken und meine Ängste werden noch schlimmer.
Während meiner Arbeitslosigkeit hatte ich mehrere Verhaltenstherapien, die jedoch nur zeitweise meine Beschwerden lindern und fühle mich im einfach nicht arbeitsfähig. Ich werde meinen Arzt aufsuchen und mich arbeitsunfähig schreiben lassen, damit stehe ich dem Arbeitsamt aber auch nicht mehr zur Verfügung. Ich weiß noch das mein Arbeitsamt dann noch 6 Wochen das Arbeitslosengeld zahlen muss, danach würde die Krankenkasse übernehmen.
Aber die haben mir doch vor 24 Monaten mitgeteilt ich wäre laut MDK arbeitsfähig und sie würden nicht mehr zahlen. Aber es ist och viel Zeit vergangen und meine Beschwerden sind nicht weniger geworden. Wie geht es denn jetzt weiter? Muss der MDK neu entscheiden??
Den Text habe ich nicht selbst geschrieben, ein Freund musste mir hierbei helfen.
Re: MDK nach Aktenlage arbeitsfähig - ALG1 und danach wieder Krankmeldung
Hallo,
innerhalb von 24 Monaten kann sich sehr viel ändern. Von daher wird die Kasse dann die Arbeitsunfähigkeit als neuen Fall behandeln. Allerdings solltest du wissen, dass die 52 Wochen ggf. angerechnet werden, d.h. , es könnte nach 26 Wochen das Leistungsende ohnehin eintreten.
Sicher wird die Kasse, unabhängig davon, den MDK einschalten.
Auch wenn es nicht gern gehört wird, nicht der Patient entscheidet, ob er/ sie arbeitsunfähig ist, sondern der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin.
Gruss
Czauderna
innerhalb von 24 Monaten kann sich sehr viel ändern. Von daher wird die Kasse dann die Arbeitsunfähigkeit als neuen Fall behandeln. Allerdings solltest du wissen, dass die 52 Wochen ggf. angerechnet werden, d.h. , es könnte nach 26 Wochen das Leistungsende ohnehin eintreten.
Sicher wird die Kasse, unabhängig davon, den MDK einschalten.
Auch wenn es nicht gern gehört wird, nicht der Patient entscheidet, ob er/ sie arbeitsunfähig ist, sondern der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin.
Gruss
Czauderna
Re: MDK nach Aktenlage arbeitsfähig - ALG1 und danach wieder Krankmeldung
Hallo Czauderna,
nach 2 Jahren Bezug von ALG 1 müsste aber eine neue Blockfrist eingetreten sein und somit ein neuer Anspruch auf Krankengeld bestehen.
MfG
ratte1
Re: MDK nach Aktenlage arbeitsfähig - ALG1 und danach wieder Krankmeldung
vielen Danke für deine Hilfe.
Ja natürlich, meine Psychiaterin hat mir jetzt dazu geraten, sie sieht mich mittlerweile völlig außerstande Arbeiten zu gehen.
Die 26 Wochen würden mir ja helfen. Vielleicht hilft mir die Krankenkasse eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen? Oder
geht so etwas nicht?
Ja natürlich, meine Psychiaterin hat mir jetzt dazu geraten, sie sieht mich mittlerweile völlig außerstande Arbeiten zu gehen.
Die 26 Wochen würden mir ja helfen. Vielleicht hilft mir die Krankenkasse eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen? Oder
geht so etwas nicht?
Re: MDK nach Aktenlage arbeitsfähig - ALG1 und danach wieder Krankmeldung
Hallo Ratte1,
ja, das wird wahrscheinlich so sein, deshalb schrieb ich ja auch "könnte", weil wir keine genauen Daten haben.
Gruss
Czauderna
Re: MDK nach Aktenlage arbeitsfähig - ALG1 und danach wieder Krankmeldung
Da habe ich mich bereits erkundigt es sind 3 Jahre, die neue Blockfrist würde Mitte Oktober anfangen. Ende Anfang September endet ALG1
Re: MDK nach Aktenlage arbeitsfähig - ALG1 und danach wieder Krankmeldung
Hallo,heingeo hat geschrieben: ↑22.07.2021, 18:32vielen Danke für deine Hilfe.
Ja natürlich, meine Psychiaterin hat mir jetzt dazu geraten, sie sieht mich mittlerweile völlig außerstande Arbeiten zu gehen.
Die 26 Wochen würden mir ja helfen. Vielleicht hilft mir die Krankenkasse eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen? Oder
geht so etwas nicht?
natürlich macht das die Kasse sofort und auch sehr gerne, nämlich bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente dir zu helfen.
Manche Kassen haben sogar ehrenamtliche Rentenberater in ihren Reihen, da geht so ein Antrag schnell und einfach über die Bühne.
Gruss
Czauderna
Re: MDK nach Aktenlage arbeitsfähig - ALG1 und danach wieder Krankmeldung
Prima, erhalte ich denn dann bis zum Entscheid weiterhin Krankengeld oder wie würde das dann laufen.Czauderna hat geschrieben: ↑22.07.2021, 18:39Hallo,heingeo hat geschrieben: ↑22.07.2021, 18:32vielen Danke für deine Hilfe.
Ja natürlich, meine Psychiaterin hat mir jetzt dazu geraten, sie sieht mich mittlerweile völlig außerstande Arbeiten zu gehen.
Die 26 Wochen würden mir ja helfen. Vielleicht hilft mir die Krankenkasse eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen? Oder
geht so etwas nicht?
natürlich macht das die Kasse sofort und auch sehr gerne, nämlich bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente dir zu helfen.
Manche Kassen haben sogar ehrenamtliche Rentenberater in ihren Reihen, da geht so ein Antrag schnell und einfach über die Bühne.
Gruss
Czauderna
Re: MDK nach Aktenlage arbeitsfähig - ALG1 und danach wieder Krankmeldung
Hallo,
ich habe Jahrzehnte lang die Krankengeldfallsteuerung durchgeführt. Wenn in einem laufenden Krankengeldfall der/die Versicherte von sich aus einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat, haben wir unseren Ersatzanspruch angemeldet (ab Rentenbeginn für den Fall der Bewilligung) und dann eben abgewartet und selbstverständlich auch bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers weiter Krankengeld gezahlt. Ich denke, dass das bis heute und auch bei anderen Kassen nicht anders sein wird.
Gruss
Czauderna
ich habe Jahrzehnte lang die Krankengeldfallsteuerung durchgeführt. Wenn in einem laufenden Krankengeldfall der/die Versicherte von sich aus einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat, haben wir unseren Ersatzanspruch angemeldet (ab Rentenbeginn für den Fall der Bewilligung) und dann eben abgewartet und selbstverständlich auch bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers weiter Krankengeld gezahlt. Ich denke, dass das bis heute und auch bei anderen Kassen nicht anders sein wird.
Gruss
Czauderna