Hallo liebes Forum,
ich habe mal Fragen zur Aussteuerung und wie die Blockfrist, wegen einer anderer Diagnose, gewertet wird.
Und zwar liegt folgendes vor:
- Aussteuerung, erfolgte wegen "Ruhenszeiträume" einer Diagnose "A" (da diese Diagnosen in zurückliegenden Jahren in der Blockfrist lagen) vor dem 78 Wochen Zeitraum.
- Auf der AU ist seit Beginn der AU-Ausstellung noch eine weitere Diagnose "B" aufgeführt, darauf war man in den zurückliegenden Jahren noch nie AU.
- AU wird weiter ausgestellt.
Nun zu meiner Frage:
Wenn man mit der einen Diagnose "A" ausgesteuert wurde und diese weitere andere Diagnose "B" noch auf der AU steht, wird dann diese Diagnose "B" weiter gewertet, obwohl man kein Krankengeld mehr darauf bezieht?
Also würde diese Diagnose "B" dann bei einer weiteren Berechnung der Blockfrist mit einfließen ?
Sollte man die AU nach der Aussteuerung bei der KK weiterhin einreichen?
Viele Grüße
Reinca
Aussteuerung / Berechnung der Blockfrist wegen anderer Diagnose
Moderator: Czauderna
Re: Aussteuerung / Berechnung der Blockfrist wegen anderer Diagnose
Hallo liebes Forum,
sorry. dass ich mich noch einmal melde.
Hat denn keiner eine Antwort für mich
Oder habe ich mich nicht verständlich ausgedrückt
Viele Grüße
Reinca
sorry. dass ich mich noch einmal melde.
Hat denn keiner eine Antwort für mich
Oder habe ich mich nicht verständlich ausgedrückt
Viele Grüße
Reinca
Re: Aussteuerung / Berechnung der Blockfrist wegen anderer Diagnose
Hallo,
Wenn die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen weiterbesteht, jetzt aber nur noch die Diagnose B attestiert wird, dann gilt die Blockfrist für die Erkrankung (A) - nur wenn die Arbeitsunfähigkeit beendet wird und später neu beginnt und dann nur mit Krankheit B, dann wird für die Krankheit B eine eigene Blockfrist, rückwirkend aber der erstmaligen Attestierung als hinzugetretene Erkrankung gebildet, meine ich.
Gruss
Czauderna
Wenn die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen weiterbesteht, jetzt aber nur noch die Diagnose B attestiert wird, dann gilt die Blockfrist für die Erkrankung (A) - nur wenn die Arbeitsunfähigkeit beendet wird und später neu beginnt und dann nur mit Krankheit B, dann wird für die Krankheit B eine eigene Blockfrist, rückwirkend aber der erstmaligen Attestierung als hinzugetretene Erkrankung gebildet, meine ich.
Gruss
Czauderna
Re: Aussteuerung / Berechnung der Blockfrist wegen anderer Diagnose
Hallo Czauderna,
sorry, dass ich erst jetzt antworte, aber leider bekam ich keine Benachrichtigung (trotz gesetztem Häkchen).
War Zufall, dass ich einfach mal wieder hier ins Forum geschaut und Deine Antwort vorgefunden hatte.
Vielen lieben Dank dafür.
Auf der AU stehen weiterhin alle Diagnosen, auch Diagnose (A), mit der man bereits ausgesteuert wurde.
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, dann würde bei einer späteren AU mit der Diagnose (B) eine eigene Blockfrist entstehen.
Eines ist mir aber noch unklar:
Wird diese jetzt weiter laufende Diagnose (B) in diese eigene Blockfrist mit "eingerechnet", auch wenn man kein Krankengeld mehr bezieht?
Also würde diese jetzt auch ohne Krankengeldbezug "weiterlaufen"?
Und noch eine Frage:
Wenn man die AU´s jetzt weiterhin bei der KK abgeben würde, ist man dann auch an die Wochenfrist zur Einreichung gebunden oder könnte man auch die AU´s erstmal sammeln und später abgeben?
Ich hoffe Du kannst mir nochmal helfen.
Lieben Gruß
Reinca
sorry, dass ich erst jetzt antworte, aber leider bekam ich keine Benachrichtigung (trotz gesetztem Häkchen).
War Zufall, dass ich einfach mal wieder hier ins Forum geschaut und Deine Antwort vorgefunden hatte.
Vielen lieben Dank dafür.
Auf der AU stehen weiterhin alle Diagnosen, auch Diagnose (A), mit der man bereits ausgesteuert wurde.
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, dann würde bei einer späteren AU mit der Diagnose (B) eine eigene Blockfrist entstehen.
Eines ist mir aber noch unklar:
Wird diese jetzt weiter laufende Diagnose (B) in diese eigene Blockfrist mit "eingerechnet", auch wenn man kein Krankengeld mehr bezieht?
Also würde diese jetzt auch ohne Krankengeldbezug "weiterlaufen"?
Und noch eine Frage:
Wenn man die AU´s jetzt weiterhin bei der KK abgeben würde, ist man dann auch an die Wochenfrist zur Einreichung gebunden oder könnte man auch die AU´s erstmal sammeln und später abgeben?
Ich hoffe Du kannst mir nochmal helfen.
Lieben Gruß
Reinca
Re: Aussteuerung / Berechnung der Blockfrist wegen anderer Diagnose
Eines ist mir aber noch unklar:
Wird diese jetzt weiter laufende Diagnose (B) in diese eigene Blockfrist mit "eingerechnet", auch wenn man kein Krankengeld mehr bezieht?
Also würde diese jetzt auch ohne Krankengeldbezug "weiterlaufen"?
ja, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, würden auch diese Zeiten eingerechnet, wenn es Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit dieser Diagnose gegeben hat
Und noch eine Frage:
Wenn man die AU´s jetzt weiterhin bei der KK abgeben würde, ist man dann auch an die Wochenfrist zur Einreichung gebunden oder könnte man auch die AU´s erstmal sammeln und später abgeben?
ehrlich gesagt, das kann ich dir nicht sagen, aber ich denke, dass das ohnehin nicht mehr von Bedeutung ist, müssen doch jetzt die Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unmittelbar nach Ausstellung per Datenaustausch an die Krankenkassen senden
Aber auch hier gilt - wenn ein noch aktiver Experte/in andere Infos dazu hat, bitte melden.
Gruss
Czauderna
Wird diese jetzt weiter laufende Diagnose (B) in diese eigene Blockfrist mit "eingerechnet", auch wenn man kein Krankengeld mehr bezieht?
Also würde diese jetzt auch ohne Krankengeldbezug "weiterlaufen"?
ja, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, würden auch diese Zeiten eingerechnet, wenn es Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit dieser Diagnose gegeben hat
Und noch eine Frage:
Wenn man die AU´s jetzt weiterhin bei der KK abgeben würde, ist man dann auch an die Wochenfrist zur Einreichung gebunden oder könnte man auch die AU´s erstmal sammeln und später abgeben?
ehrlich gesagt, das kann ich dir nicht sagen, aber ich denke, dass das ohnehin nicht mehr von Bedeutung ist, müssen doch jetzt die Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unmittelbar nach Ausstellung per Datenaustausch an die Krankenkassen senden
Aber auch hier gilt - wenn ein noch aktiver Experte/in andere Infos dazu hat, bitte melden.
Gruss
Czauderna