Auskunftspflicht über Chronische oder ander Vorleiden

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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pcpete
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Auskunftspflicht über Chronische oder ander Vorleiden

Beitrag von pcpete » 20.05.2009, 13:09

Gibt es bei einer GKV bei Anmeldung eine Auskunftspflicht über vorhandene Krankheiten??? Könnte man nachträglich abgelehnt werden?

Gilt das auch wenn man sich freiwillig in der GKV versichert???

Gast

Beitrag von Gast » 20.05.2009, 13:10

bei der GKV sind Erkrankungen nicht relevant. das ist nur bei der PKV so. die GKV darf niemanden ablehnen, es sei denn man ist über 55 Jahre alt.

was die freiwillige Versicherung angeht, gibt es natürlich Bedingungen/Voraussetzungen, die man erfüllen muss, aber auch hierfür spielen Erkrankungen keine Rolle.

pcpete
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Beitrag von pcpete » 20.05.2009, 14:29

ja super, das freut mich aber...
danke für die schnelle Antwort

weißt du vielleicht zufällig auch wie lange man sich "freiwillig" versichern kann so für 6 Monate oder 2 Jahre oder sowas???

Gast

Beitrag von Gast » 20.05.2009, 14:43

für eine freiwillige Versicherung gibt es keine Maximaldauer. es seidenn du wirst zahlungsunfähig.

noch eine Frage. wie bist du denn zur Zeit versichert?

pcpete
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Beitrag von pcpete » 20.05.2009, 15:16

Es geht um meine Frau Sie ist hier bei IKA in Griechenland weil sie hier den letzten Jahren gearbeitet hat und hier gesetzlich versichert war.

Gast

Beitrag von Gast » 20.05.2009, 15:26

d.h. sie war mal in Deutschland GKV oder sie ist aktuell in Deutschland GKV???

wiegesagt, für die Freiwillige Versicherung in der GKV gelten bestimmte Bedingungen.

- Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis
- Nachweis Vorversicherungszeiten in der GKV (24 Monate in den letzten 5 Jahren oder ununterbrochen in den letzten 12 Monaten)
- schriftliche Beitrittserklärung
- Einhalten der Anzeigefrist (max. 3 Monate)

weiterhin gebe es noch die Nichtversicherung oder wenn sie erwerbslos und ohne Einkünfte ist und Sie als Ehemann gesetzlich versichert sind, dann eine ostenfreie Familienversicherung.

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