Beitragsberechnung anhand steuerlicher Angaben oder tatsächlicher Einnahme?
Moderator: Czauderna
Beitragsberechnung anhand steuerlicher Angaben oder tatsächlicher Einnahme?
Hallo,
ich bin als Privatier freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Letztes Jahr habe ich der Versicherung meinen neuesten Einkommenssteuerbescheid (von 2019) gesendet.
Auf diesem sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, genau aus Beteiligungen, vorhanden. Es handelt sich um Ergebnisanteile einer geschlossener Beteiligung (Filmfonds).
Diese Einkünfte sind aber nur steuerliche Werte, die ich nicht tatsächlich erhalten habe.
Wirkliche Zahlungen bzw. Ausschüttungen (auf mein Konto) habe ich für 2019 ca. 25 % weniger erhalten, als im Steuerbescheid angegeben. Das habe ich der Krankenkasse auch mitgeteilt, inkl. Kontoauszug.
Die Krankenkasse möchte für meine Beitragsberechnung die höheren steuerlichen Werte heranziehen. Ich möchte, dass die Berechnung anhand der niedrigeren tatsächlichen Ausschüttung erfolgt.
Was bitte ist richtig?
Viele Grüße
ich bin als Privatier freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Letztes Jahr habe ich der Versicherung meinen neuesten Einkommenssteuerbescheid (von 2019) gesendet.
Auf diesem sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, genau aus Beteiligungen, vorhanden. Es handelt sich um Ergebnisanteile einer geschlossener Beteiligung (Filmfonds).
Diese Einkünfte sind aber nur steuerliche Werte, die ich nicht tatsächlich erhalten habe.
Wirkliche Zahlungen bzw. Ausschüttungen (auf mein Konto) habe ich für 2019 ca. 25 % weniger erhalten, als im Steuerbescheid angegeben. Das habe ich der Krankenkasse auch mitgeteilt, inkl. Kontoauszug.
Die Krankenkasse möchte für meine Beitragsberechnung die höheren steuerlichen Werte heranziehen. Ich möchte, dass die Berechnung anhand der niedrigeren tatsächlichen Ausschüttung erfolgt.
Was bitte ist richtig?
Viele Grüße
Re: Beitragsberechnung anhand steuerlicher Angaben oder tatsächlicher Einnahme?
Hallo,
das, was auf dem Einkommensteuerbescheid als Einnahme steht, das wird auch genommen, so lautet jedenfalls der Grundsatz.
Dazu sollte sich aber noch ein aktiver Experte zu Wort melden.
Was ich auch nicht verstehe, wieso stehen im Einkommensteuerbescheid Einnahmen, die zwar für die Steuer angerechnet werden aber tatsächlich nicht geflossen sind?
Gruss
Czauderna
das, was auf dem Einkommensteuerbescheid als Einnahme steht, das wird auch genommen, so lautet jedenfalls der Grundsatz.
Dazu sollte sich aber noch ein aktiver Experte zu Wort melden.
Was ich auch nicht verstehe, wieso stehen im Einkommensteuerbescheid Einnahmen, die zwar für die Steuer angerechnet werden aber tatsächlich nicht geflossen sind?
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsberechnung anhand steuerlicher Angaben oder tatsächlicher Einnahme?
Hallo,
ich kenne zumindest eine ähnliche Konstellation, in der tatsächliche Einnahmen nicht ausgezahlt werden, obwohl sie auf dem Steuerbescheid auftauchen.
Sie werden dort jährlich direkt einem Fondsvermögen hinzugebucht. Es wäre praktisch sinnlos, einen Gewinn auszuzahlen, nur um ihn direkt wieder ins Vermögen einzuzahlen.
Nichtsdestotrotz liegt ein Zugewinn vor, und damit für Finanzamt und Krankenkasse auch tatsächliches Einkommen, auch ohne faktische Ausschüttung.
Ich habe noch kein Beispiel gefunden, in dem tatsächlich nicht vorhandene Einkünfte auf Steuerbescheiden auftauchen. Außer natürlich, der Steuerbescheid wäre falsch.
Um der Argumentation vorzugreifen, über viele Jahre hinweg kann ein Vermögen natürlich auch negative Einkünfte "erwirtschaften". Längere Zeiträume als das Steuerjahr werden aber von den genannten Behörden nicht betrachtet - von Steuervor- und rücktrag abgesehen, da bin ich aber fachlich endgültig raus.
ich kenne zumindest eine ähnliche Konstellation, in der tatsächliche Einnahmen nicht ausgezahlt werden, obwohl sie auf dem Steuerbescheid auftauchen.
Sie werden dort jährlich direkt einem Fondsvermögen hinzugebucht. Es wäre praktisch sinnlos, einen Gewinn auszuzahlen, nur um ihn direkt wieder ins Vermögen einzuzahlen.
Nichtsdestotrotz liegt ein Zugewinn vor, und damit für Finanzamt und Krankenkasse auch tatsächliches Einkommen, auch ohne faktische Ausschüttung.
Ich habe noch kein Beispiel gefunden, in dem tatsächlich nicht vorhandene Einkünfte auf Steuerbescheiden auftauchen. Außer natürlich, der Steuerbescheid wäre falsch.
Um der Argumentation vorzugreifen, über viele Jahre hinweg kann ein Vermögen natürlich auch negative Einkünfte "erwirtschaften". Längere Zeiträume als das Steuerjahr werden aber von den genannten Behörden nicht betrachtet - von Steuervor- und rücktrag abgesehen, da bin ich aber fachlich endgültig raus.
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- Beiträge: 24
- Registriert: 14.08.2017, 11:07
Re: Beitragsberechnung anhand steuerlicher Angaben oder tatsächlicher Einnahme?
Das ist doch so durchaus üblich. Insbesondere bei unternehmerischen Beteiligungen gibt es regelmäßig Abweichungen zwischen steuerlichem Gewinn und Cash Flow. Gleiches auch bei Immobilien. Hier kann ein hoher steuerlicher Gewinn (oder auch Verlust) entstehen, obwohl netto kein Geld übrig bleibt (z.B. weil viel getilgt wurde, Kredite aufgenommen wurde oder Sonderabschreibungen gezogen wurden).
Wäre das denn umgekehrt auch so, d.h. würde die GKV bei einem niedrigen steuerlichen Ergebnis (z.B. durch Sonder Afa) auch diesen Wert nehmen obwohl der Cash Flow deutlich höher war?
Re: Beitragsberechnung anhand steuerlicher Angaben oder tatsächlicher Einnahme?
Hallo,
vielen Dank für die Erklärung, wieder etwas gelernt - ja sicher würde die Kasse auch das nehmen, denn sie kann nur das nehmen, weil sie andere Zahlen ja nicht hat.
Gruss
Czauderna
vielen Dank für die Erklärung, wieder etwas gelernt - ja sicher würde die Kasse auch das nehmen, denn sie kann nur das nehmen, weil sie andere Zahlen ja nicht hat.
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsberechnung anhand steuerlicher Angaben oder tatsächlicher Einnahme?
OK,
wie ich euch verstanden habe, ist es richtig, dass meine Krankenkasse zur Beitragsberechnung die höheren steuerlichen Werte nimmt und nicht die niedrigere tatsächlich Ausschüttung.
wie ich euch verstanden habe, ist es richtig, dass meine Krankenkasse zur Beitragsberechnung die höheren steuerlichen Werte nimmt und nicht die niedrigere tatsächlich Ausschüttung.
Re: Beitragsberechnung anhand steuerlicher Angaben oder tatsächlicher Einnahme?
Ein interessanter Beitrag.
Frage (ist aber nicht dringend, nur so aus Neugier):
Wenn man Privatier ist, kein Einkommen hat, nur vom Ersparten lebt, keine Einkommensteuererklärungen macht usw., wie weist man das der Krankenkasse das nach (ohne jegliche Belege) ?
Kann diese dann auch sofort den Höchstbeitrag ansetzen, auch wenn man schiftlich erklärt (am besten mit Einschreiben ), dass man kein Einkommen hat?
Gibt es in diesem Fall einen konkrete gesetztliche Regelung, wie in so einem Fall vozugehen ist?
Danke, Gruss, Mikado.
Frage (ist aber nicht dringend, nur so aus Neugier):
Wenn man Privatier ist, kein Einkommen hat, nur vom Ersparten lebt, keine Einkommensteuererklärungen macht usw., wie weist man das der Krankenkasse das nach (ohne jegliche Belege) ?
Kann diese dann auch sofort den Höchstbeitrag ansetzen, auch wenn man schiftlich erklärt (am besten mit Einschreiben ), dass man kein Einkommen hat?
Gibt es in diesem Fall einen konkrete gesetztliche Regelung, wie in so einem Fall vozugehen ist?
Danke, Gruss, Mikado.
Re: Beitragsberechnung anhand steuerlicher Angaben oder tatsächlicher Einnahme?
Hallo,
ja, gibt es - https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... essung.jsp
hier bitte die PDF-Datei öffnen und dort unter § 6 nachlesen.
Kurz gefasst - die Kasse kann selbst entscheiden was für Unterlagen erforderlich sind (z.B. Bankauszüge).
Gruss
Czauderna
ja, gibt es - https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... essung.jsp
hier bitte die PDF-Datei öffnen und dort unter § 6 nachlesen.
Kurz gefasst - die Kasse kann selbst entscheiden was für Unterlagen erforderlich sind (z.B. Bankauszüge).
Gruss
Czauderna