Was passiert bei einer Falschaussage eines Mitarbeiters

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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KK-MA_w
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Was passiert bei einer Falschaussage eines Mitarbeiters

Beitrag von KK-MA_w » 18.05.2009, 08:32

Hallo zusammen,

besteht dabei eine Möglichkeit die KK zu verklagen?

Sachvehalt: Es ist vorgefallen, dass ein Mitarbeiter aus Versehen eine falsche Aussage getätigt hat und die Leistung (Schwangerschaftsabbruch) abgelehnt hat. Das Mitglied hat sich bei Pro Familia erkundigt dass es die Leistung doch bekommt und will nun eine Klage stellen. Die Leistung ist aber mittlerweile bewilligt worden.

Kann man hier sowas in die Richtung "Falschaussage" klagen??

Hab noch nie davon gehört dass sowas funktioniert, weil es ist ja kein tatsächlicher Schaden entstanden. :?

Gruß

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Was passiert bei einer Falschaussage eines Mitarbeiters

Beitrag von Czauderna » 18.05.2009, 09:17

KK-MA_w hat geschrieben:Hallo zusammen,

besteht dabei eine Möglichkeit die KK zu verklagen?

Sachvehalt: Es ist vorgefallen, dass ein Mitarbeiter aus Versehen eine falsche Aussage getätigt hat und die Leistung (Schwangerschaftsabbruch) abgelehnt hat. Das Mitglied hat sich bei Pro Familia erkundigt dass es die Leistung doch bekommt und will nun eine Klage stellen. Die Leistung ist aber mittlerweile bewilligt worden.

Kann man hier sowas in die Richtung "Falschaussage" klagen??

Hab noch nie davon gehört dass sowas funktioniert, weil es ist ja kein tatsächlicher Schaden entstanden. :?

Gruß
Hallo,
mittlerweile sind ja auch in Deutschland amerikanische Verhältnisse eingetreten - man kann so ziemlich gegen alles und jeden klagen und dies aus dem nichtigsten Grund.
Nur manchesmal geschieht doch das "Wunder" das solche Anträge vom gericht zurückgewiesen werden. Dieses Beispiel würde sicherlich dazugehören.
Zum einen ist irren menschlich und nicht jeder Irrtum führt zu einem
Rechtsstreit und zum anderen ist hier kein Schaden entstanden -
der Schwangerschaftsabbruch wurde durchgeführt.
Nur wenn ein Nachteil entstanden wäre und man dem Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz hätte nachweisen können dann wäre er "fällig" gewesen.
Gruß
Czauderna

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