Tagweise Beschäftigung + Freiwillige Versicherung?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Philyy
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Tagweise Beschäftigung + Freiwillige Versicherung?

Beitrag von Philyy » 14.05.2009, 10:58

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:

Seit 1. März bin ich kein Student mehr. Ich werde tageweise beschäftigt von einem großen Rundfunksender (ca. 8 Tage verteilt über den Monat,).
An den Tagen, an denen ich arbeite, bin ich voll versichert und zahle ganz normal den Arbeitnehmeranteil und mein Arbeitgeber den AG-Anteil. Monatl. komme ich so auf ca. 1000€ brutto.

Jetzt will meine GKV, dass ich mich an den Tagen, an denen ich NICHT arbeite, zusätzlich versichere. Der Tarfi für Nicht-Beschäftigte (143,6 €) soll entsprechend umgelegt werden.
Sprich: 22 Tag im Monat nicht beschäftigt: 22/31*143 --> ca. 100€ extra zahlen).

Die Pausen zwischen meine Arbeitseinsätzen liegen in der Regel bei 1 Woche, höchstens jedoch bei 2 Wochen!

Gibts nicht den nachgehenden Leistungsanspruch??


Das witzige bei der Sache ist, dass meine GKV mit diesem "Vorschlag" erst nach dem dritten Telefonat ankam. Die ersten beiden Male meinten sie, dass meine Beiträge von meiner Beschäftigung genügen!

kann mir jemand genau sagen, was jetzt stimmt. Ich zweifle nämlich an der Kompetenz meiner Beraterin.

Gruß und Danke

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.05.2009, 11:28

Hallo
es könnte sich bei Ihnen ggf. um einen "unständig Beschäftigten" handeln
( § 186. 2 SGB V.
Bitte mal die Krankenkasse darauf ansprechen.
Gruß
Czauderna

Philyy
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Beitrag von Philyy » 14.05.2009, 12:12

danke für die schnelle Antwort.

habe vor deiner Antwort mit 2 weiteren GKVs gesprochen, die nach einigen Nachfragen auch bestätigt haben, dass die oben beschriebene Vorgehensweise normal ist.

"unständiger Beschäftigter": habe jetzt ein paar sachen dazu durchgelesen. Bin nicht 100%ig sicher, ob das auf mich zutrifft. "Unständige Beschäftigte" sind ja eigentlich Leute, die immer mal wieder bei verschiedenen Areibtgebern befristete Arbeitsverhältnisse haben, oder?
Ich bin ja nur bei einem Arbeitgeber und arbeite letztlich nebenher ab und zu...keine Ahnung, bin verwirrt

Gruß

Bodi
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Beitrag von Bodi » 14.05.2009, 12:22

Dass die gleiche Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber anscheinend auf Dauer angelegt ist, spricht m.E. gegen eine unständige Beschäftigung.

Wenn auch eine freiberufliche Tätigkeit ausscheidet, liegt m.E. ein Dauerarbeitsverhältnis vor. Damit hätte sich das Krankenkassenproblem auch erledigt.

"Nachdem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten viele Mitarbeiter im journalistischen und technischen Bereich jahrelang als unständig beschäftigt geführt haben ("auf Lohnsteuerkarte", aber ohne Arbeitslosenversicherung), haben die Sozialversicherungsträger im Mai 2000 ein Rundschreiben zum "Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der unständig Beschäftigten"zu den weiteren Dokumenten beschlossen. Danach handelt es sich, "wenn Einzelarbeitsverträge zur Umgehung einer ständigen Beschäftigung abgeschlossen werden oder wenn der Arbeitgeber mit Hilfe von Einzelarbeitsaufträgen keinen Spitzenbedarf, sondern einen Dauerbedarf an Arbeitskräften deckt", immer um ein Dauerbeschäftigungsverhältnis - und nicht um unständige Beschäftigung. Auch "wenn der Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen bei demselben Arbeitgeber zum Einsatz kommt" (z.B. ein halbes Jahr lang mindestens einmal pro Woche mit einer Unterbrechung von einem Monat), liegt eine Dauerbeschäftigung vor."

Philyy
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Beitrag von Philyy » 14.05.2009, 12:41

habe auch schon bei meiner Personalabteilung nach der "offiziellen" Bezeichnung meines Arbeitsverhältnisses gefragt...so wirklich konnte mir das die Dame aber nicht beantworten....

@Bodi: Woher ist denn das Zitat?

Hab ich jetzt Chancen, diese zusätzlichen Versicherungs-Kosten zu umgehen? Wie mache ich das meiner KK am besten klar?

Gruß

Philyy
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Beitrag von Philyy » 14.05.2009, 12:44

ah ok
auf meiner monatlichen Honorarabrechnung, auf der meine Einsatztage aufgelistet sind, steht jeweils hinter jedem Datum bzw. Zeitraum (wenn ich mehrere Tage am Stück gearbeitet habe) folgendes:

Vertragsart: Mitwirkendenvertrag mit einmaliger Abgeltung

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.05.2009, 16:53

Philyy hat geschrieben:danke für die schnelle Antwort.

habe vor deiner Antwort mit 2 weiteren GKVs gesprochen, die nach einigen Nachfragen auch bestätigt haben, dass die oben beschriebene Vorgehensweise normal ist.

"unständiger Beschäftigter": habe jetzt ein paar sachen dazu durchgelesen. Bin nicht 100%ig sicher, ob das auf mich zutrifft. "Unständige Beschäftigte" sind ja eigentlich Leute, die immer mal wieder bei verschiedenen Areibtgebern befristete Arbeitsverhältnisse haben, oder?
Ich bin ja nur bei einem Arbeitgeber und arbeite letztlich nebenher ab und zu...keine Ahnung, bin verwirrt

Gruß
Hallo
gerade weil es der gleiche Arbeitgeber ist spricht einiges für die unständige Beschäftigung - ich kenne das aus der Praxis von Arbeitnehmern, die beim ZDF oder SWF so beschäftigt waren.
Gruß
Czauderna

Philyy
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Beitrag von Philyy » 14.05.2009, 23:55

ok, danke....hmm also soll ich darauf bestehen, wenn ich mit meiner kasse verhandle?


gruß

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