Krankenversichert zwischen Aussteuerung und Rentenbeginn?
Moderator: Czauderna
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Krankenversichert zwischen Aussteuerung und Rentenbeginn?
Hallo,
wurde ich richtig informiert, daß zwischen der Aussteuerung und dem Rentenbeginn die Krankenversicherung beitragsfrei weiterläuft?
LG
Beate
wurde ich richtig informiert, daß zwischen der Aussteuerung und dem Rentenbeginn die Krankenversicherung beitragsfrei weiterläuft?
LG
Beate
Re: Krankenversichert zwischen Aussteuerung und Rentenbeginn?
Hallo,
nein, das stimmt so nicht vom Grundsatz her. Es kommt auf die Fallkonstellation an.
Wenn du uns mal genauere Daten bzw. eine Fallschilderung gibst, dann kann man dazu auch etwas genauer antworten.
Gruss
Czauderna
nein, das stimmt so nicht vom Grundsatz her. Es kommt auf die Fallkonstellation an.
Wenn du uns mal genauere Daten bzw. eine Fallschilderung gibst, dann kann man dazu auch etwas genauer antworten.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenversichert zwischen Aussteuerung und Rentenbeginn?
Hallo Beate,
dafür muss man folgendes wissen:
Wann wurdest du ausgesteuert? (Datum)
Hast du danach Arbeitslosengeld bewilligt bekommen/beantragt?
Geht es um eine Erwerbsminderungs- oder eine Altersrente?
Bist du verheiratet und erfüllst dem Grunde nach die Voraussetzungen für die Familienversicherung (Einkommen bis 455 Euro), wenn dein Ehegatte gesetzlich versichert ist?
Viele Grüße
D-S-E
dafür muss man folgendes wissen:
Wann wurdest du ausgesteuert? (Datum)
Hast du danach Arbeitslosengeld bewilligt bekommen/beantragt?
Geht es um eine Erwerbsminderungs- oder eine Altersrente?
Bist du verheiratet und erfüllst dem Grunde nach die Voraussetzungen für die Familienversicherung (Einkommen bis 455 Euro), wenn dein Ehegatte gesetzlich versichert ist?
Viele Grüße
D-S-E
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Re: Krankenversichert zwischen Aussteuerung und Rentenbeginn?
Hallo, danke für die Antworten.
Ich erhalte z.Zt. Krankengeld von der DAK Gesundheit und werde am 29.01.2021 ausgesteuert. Das Beschäftigungsverhältniss besteht weiterhin (45 Jahre Verkäuferin). Ab dem 01.02.2021 habe ich Rente für schwerbehinderte Menschen beantragt ( Jahrgang 11/1959...61 Jahre + 2 Monate). Der Rentenbescheid der DRV liegt nocht nicht vor. Die 2 Tage 30.01.2021 und 31.01.2021 sind unklar wegen der Krankenversicherung. Ich habe 2 Auskünfte von der DAK erhalten:
- Familienversicherung über meinem Ehemann (auch bei der DAK KVdR versichert)
- Als Rentenantragstellerin bin ich bis zum Rentenbeginn beitragsfrei versichert, eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Fall nicht notwendig
Ich will nichts falsch machen, daher meine Frage im Forum.
LG
Beate
Ich erhalte z.Zt. Krankengeld von der DAK Gesundheit und werde am 29.01.2021 ausgesteuert. Das Beschäftigungsverhältniss besteht weiterhin (45 Jahre Verkäuferin). Ab dem 01.02.2021 habe ich Rente für schwerbehinderte Menschen beantragt ( Jahrgang 11/1959...61 Jahre + 2 Monate). Der Rentenbescheid der DRV liegt nocht nicht vor. Die 2 Tage 30.01.2021 und 31.01.2021 sind unklar wegen der Krankenversicherung. Ich habe 2 Auskünfte von der DAK erhalten:
- Familienversicherung über meinem Ehemann (auch bei der DAK KVdR versichert)
- Als Rentenantragstellerin bin ich bis zum Rentenbeginn beitragsfrei versichert, eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Fall nicht notwendig
Ich will nichts falsch machen, daher meine Frage im Forum.
LG
Beate
Re: Krankenversichert zwischen Aussteuerung und Rentenbeginn?
Hallo Beate,
die Auskünfte der DAK waren aus meiner Sicht korrekt.
Sofern du dich für den 30.-31.01.2021 nicht bei der Agentur für Arbeit meldest, bist du als Rentenantragstellerin beitragsfrei für diese beiden Tage versichert.
Als Rentenantragstellerin bist du immer dann beitragsfrei versichert, wenn du die Grundvoraussetzungen der Familienversicherung erfüllst. Das ist hier der Fall, denn dein Mann ist gesetzlich versichert und du hast an den beiden Tagen keine Einkünfte.
Wie wird der Ablauf sein?
Die DAK wird dich ggf. schriftlich kontaktieren und deine Einkünfte für diese beiden Tage erfragen. Da teilst du dann mit, dass du nichts hast und das wars schon. Danach kriegst du wohl nochmal eine Bestätigung, dass du die beiden Tage beitragsfrei bist.
Du kannst dich aber auch einfach für diese beiden Tage bei der Agentur für Arbeit melden - du musst dich dazu NICHT dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen! Du würdest Arbeitslosengeld im Rahmen der sogenannten "Nahtlosigkeits-Regelung" erhalten (§ 145 SGB III). Es ist in diesem Fall wirklich völlig egal, dass dein Beschäftigungsverhältnis noch besteht!
Wenn du dich unter Vorlage des Bescheides der DAK über das Leistungsende bei der AfA meldest und dann angibst, dass du ab 01.02. eine Rente bekommst, wird das ohnehin unkompliziert.
@Czauderna Wie siehst du das?
Viele Grüße
D-S-E
die Auskünfte der DAK waren aus meiner Sicht korrekt.
Sofern du dich für den 30.-31.01.2021 nicht bei der Agentur für Arbeit meldest, bist du als Rentenantragstellerin beitragsfrei für diese beiden Tage versichert.
Als Rentenantragstellerin bist du immer dann beitragsfrei versichert, wenn du die Grundvoraussetzungen der Familienversicherung erfüllst. Das ist hier der Fall, denn dein Mann ist gesetzlich versichert und du hast an den beiden Tagen keine Einkünfte.
Wie wird der Ablauf sein?
Die DAK wird dich ggf. schriftlich kontaktieren und deine Einkünfte für diese beiden Tage erfragen. Da teilst du dann mit, dass du nichts hast und das wars schon. Danach kriegst du wohl nochmal eine Bestätigung, dass du die beiden Tage beitragsfrei bist.
Du kannst dich aber auch einfach für diese beiden Tage bei der Agentur für Arbeit melden - du musst dich dazu NICHT dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen! Du würdest Arbeitslosengeld im Rahmen der sogenannten "Nahtlosigkeits-Regelung" erhalten (§ 145 SGB III). Es ist in diesem Fall wirklich völlig egal, dass dein Beschäftigungsverhältnis noch besteht!
Wenn du dich unter Vorlage des Bescheides der DAK über das Leistungsende bei der AfA meldest und dann angibst, dass du ab 01.02. eine Rente bekommst, wird das ohnehin unkompliziert.
@Czauderna Wie siehst du das?
Viele Grüße
D-S-E
Re: Krankenversichert zwischen Aussteuerung und Rentenbeginn?
Hallo D-S-E
ganz genau so - da ist nichts hinzuzufügen - vielen Dank für den Beitrag.
Gruss
Czauderna
ganz genau so - da ist nichts hinzuzufügen - vielen Dank für den Beitrag.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenversichert zwischen Aussteuerung und Rentenbeginn?
Vielleicht sollte man noch dazu sagen, dass die Klärung durch die DAK wahrscheinlich erst nachträglich erfolgt.
Das ist aber ein übliches Verfahren. Es besteht kein Grund zur Sorge, dass man an diesen beiden Tagen vielleicht keine Leistungen in Anspruch nehmen könnte.
Krankenkassen sperren die Karten in solchen Fällen nicht, weil rückwirkende Anmeldungen explizit gesetzlich erlaubt sind.
Das ist aber ein übliches Verfahren. Es besteht kein Grund zur Sorge, dass man an diesen beiden Tagen vielleicht keine Leistungen in Anspruch nehmen könnte.
Krankenkassen sperren die Karten in solchen Fällen nicht, weil rückwirkende Anmeldungen explizit gesetzlich erlaubt sind.
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- Beiträge: 8
- Registriert: 06.07.2020, 20:42
Re: Krankenversichert zwischen Aussteuerung und Rentenbeginn?
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Liebe Grüsse und schöne Feiertage
Beate
Liebe Grüsse und schöne Feiertage
Beate