Hallo,
soweit ich weiß, erlangt man bereits mit den Antrag auf eine Altersrente den Status eines KVdR-Versicherten (sofern man die Bedingungen erfüllt).
Mich würde einmal interessieren, was dies in der Zeit vom Renten-Antrag bis zum Renten-Bezug für Folgen hat? Insbesondere geht es mir dabei um die Beitragsbemessung.
Aus eigener Erfahrung als ehemals freiwillig Versicherter weiß ich, dass es keine Folgen hatte und ich weiterhin Beiträge z.B. auf Kapitaleinkünfte gezahlt habe. Verhält es sich für einen ehemals Familienversicherten so ähnlich, d.h. gelten in der Übergangsphase weiterhin die Einkunftsgrenzen der Fam.Vers.?
Wenn sich kein Unterschied zum vorherigen Status ergibt, stellt sich mir die Frage, was denn ansonsten die Folgen des Status-Wechsels sind?
Danke und Gruß, Tooni
KVdR-Status zwischen Renten-Antrag und -Bezug
Moderator: Czauderna
Re: KVdR-Status zwischen Renten-Antrag und -Bezug
Hallo,
wer zu Beginn der KVdR. also dem Tag der Rentenantragstellung , familienversichert war, der ist ab dem Tag der Rentenantragstellung zwar selbst versichert aber, beitragsfrei, weil ohne die Rentenantragstellung weiterhin Familienversicherung bestehen würde. Würde er während der Phase der Rentenantragstellung diese Grenzen überschreiten, dann würde natürlich dann auch die Beitragsfreiheit beendet werden.
Gruss
Czauderna
wer zu Beginn der KVdR. also dem Tag der Rentenantragstellung , familienversichert war, der ist ab dem Tag der Rentenantragstellung zwar selbst versichert aber, beitragsfrei, weil ohne die Rentenantragstellung weiterhin Familienversicherung bestehen würde. Würde er während der Phase der Rentenantragstellung diese Grenzen überschreiten, dann würde natürlich dann auch die Beitragsfreiheit beendet werden.
Gruss
Czauderna
Re: KVdR-Status zwischen Renten-Antrag und -Bezug
Vielen Dank für die Antwort. Sie bestätigt in etwa meine Vermutungen.
Im Grunde bedeutet das aber doch, dass sich weder für einen zuvor freiwillig Versicherten noch für einen zuvor Familienversicherten eine Änderung ergibt. Damit verstehe ich dann weiterhin nicht, welche Folgen dieser (vorzeitige) Wechsel dann überhaupt hat und worin der Sinn liegt?
Gru0, Tooni
Im Grunde bedeutet das aber doch, dass sich weder für einen zuvor freiwillig Versicherten noch für einen zuvor Familienversicherten eine Änderung ergibt. Damit verstehe ich dann weiterhin nicht, welche Folgen dieser (vorzeitige) Wechsel dann überhaupt hat und worin der Sinn liegt?
Gru0, Tooni
Re: KVdR-Status zwischen Renten-Antrag und -Bezug
Hallo,Tooni hat geschrieben: ↑26.10.2020, 13:10Vielen Dank für die Antwort. Sie bestätigt in etwa meine Vermutungen.
Im Grunde bedeutet das aber doch, dass sich weder für einen zuvor freiwillig Versicherten noch für einen zuvor Familienversicherten eine Änderung ergibt. Damit verstehe ich dann weiterhin nicht, welche Folgen dieser (vorzeitige) Wechsel dann überhaupt hat und worin der Sinn liegt?
Gru0, Tooni
wie schon geschrieben, es liegt ein krankenversicherungspflichtiger "Tatbestand" vor wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. 9/10 Regelung)
dafür erfüllt sind. Die KVdR beginnt mit Rentenbeginn, frühestens mit Tag der Rentenantragstellung. Es könnte z.B. auch so sein, dass durch den Rentenantrag auch der Zugang zur GKV wie eröffnet wird denn es werden ja nicht immer nur Altersrenten beantragt.
Gruss
Czauderna
Re: KVdR-Status zwischen Renten-Antrag und -Bezug
Vielen Dank für die Erläuterungen.
Gruß, Tooni
Gruß, Tooni