Entschuldigt bitte, wenn die Frage hier falsch sein sollte, aber irgendwie tue ich mich momentan etwas schwer, ein passendes Forum für die Frage zu finden.
Ich lese aktuell meinen ausführlichen Reha-Entlassungsbericht und bin dabei im Bereich Weitere Therapien über die folgende Formulierung gestolpert:
Kann mir bitte jemand erklären, welche Bedeutung das für mich hat? Oder hat das spezielle Auswirkungen? Kann der Arzt jetzt Hilfsmittel oder Leistungen einfacher verordnen? Z. B. podologische Fusspflege oder ähnliches?Bei ICD-Diagnose R26.2 gilt beim Pat. besonderer Verordnungsbedarf für Heilmittel nach §106 Abs. 2 Satz 4 SGB V.
Das ist für mich momentan wirklich alles ein grosses Fragezeichen
Danke für eventuelle Antworten...