KVdR nur als Pfllichtversicherung möglich ?
Moderator: Czauderna
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KVdR nur als Pfllichtversicherung möglich ?
Hallo, Verständnisfrage. Kommt man in die KVdR nur als PFLICHTversicherung oder kann man auch freiwillig rein, quasi Antrag stellen oder so ?
Im Vergleich zu GKV Freiwillig, scheint die KVdR erstrebenswert zu sein.
Vielen Dank
Im Vergleich zu GKV Freiwillig, scheint die KVdR erstrebenswert zu sein.
Vielen Dank
Re: KVdR nur als Pfllichtversicherung möglich ?
Hallo,wurstsalat hat geschrieben: ↑04.09.2020, 10:35Hallo, Verständnisfrage. Kommt man in die KVdR nur als PFLICHTversicherung oder kann man auch freiwillig rein, quasi Antrag stellen oder so ?
Im Vergleich zu GKV Freiwillig, scheint die KVdR erstrebenswert zu sein.
Vielen Dank
nein, die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) ist eine Pflichtversicherung, für die man eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt haben muss.
Ja, das ist schon richtig, gegenüber einer freiwilligen Versicherung als Rentner ist die KVdR schon sehr günstig.
Ich kann mich an einen Fall erinnern eines Selbständigen, der Zeit seines Lebens bei uns versichert war. Weil er mal irgendwann in seinem Leben mehr als 60 Kalendermonate Rentenversicherung eingezahlt hatte, bekam er mit 65 auch eine gesetzliche Rente von ca. 200,00 €, was in der KVdR. einem monatlichen Beitrag von ca. 18,00 € (incl. Pflegeversicherung) ausmachte. Dass er nebenher Einkünfte aus Vermietung und aus Kapitalerträgen in Höhe von ca. 3000,00 € mtl. hatte, das spielte da keine Rolle. Wäre er freiwillig versichert gewesen, dann hätte er nach 3200,00 € Einnahmen seine Beiträge bezahlen müssen, was heute ca. 600,00 € entspräche.
Natürlich war mit 65 nicht mehr selbständig, sonst wäre er nicht in die KVdR gekommen.
Gruss
Czauderna
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Re: KVdR nur als Pfllichtversicherung möglich ?
Wow, das ist wirklich erstaunlich die Story.
Klasse czauderna, daß Sie sich so im Forum engagieren. Meinen Herzlichen Dank dafür
Klasse czauderna, daß Sie sich so im Forum engagieren. Meinen Herzlichen Dank dafür
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Re: KVdR nur als Pfllichtversicherung möglich ?
Gedanke: Löst eine ggf kleine BU-Rente aus eine bAV betrieblichen Altersversorgung eine KVdR-Pflicht aus, wenn man keine EMR bekommt ?
Ich spreche jetzt NICHT von Altersrenten.
Ich spreche jetzt NICHT von Altersrenten.
Re: KVdR nur als Pfllichtversicherung möglich ?
Hallo,wurstsalat hat geschrieben: ↑04.09.2020, 14:16Gedanke: Löst eine ggf kleine BU-Rente aus eine bAV betrieblichen Altersversorgung eine KVdR-Pflicht aus, wenn man keine EMR bekommt ?
Ich spreche jetzt NICHT von Altersrenten.
nein, das geht auch nicht - es muss sich um eine gesetzliche Rente handeln, die auch von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt wird. Eine betriebliche Altersversorgung, die sog. Betriebsrente reicht dafür nicht aus.
Gruss
Czauderna
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Re: KVdR nur als Pfllichtversicherung möglich ?
Ändert sich eigentlich der Krankenversicherungsstatus, wenn ich zu Berufszeiten Freiwilliges Mitglied war und irgendwann eine EM-Rente bekomme ? Bzw. ab wann ändert sich der Status ? Dann wären ja z.B. Mieteinkünfte durch den Bezug der EM-Rente nicht mehr in der Krankenversicherung zu berücksichtigen...
Gut, ich bin nicht in der PKV, hab mich damals familientechnisch dagegen entschieden.
Aber wie ist das eigentlich dort ? Wird man dann durch eine EM-Rente Pflichtmitglied um aus der PKV rauszukommen ?
Gut, ich bin nicht in der PKV, hab mich damals familientechnisch dagegen entschieden.
Aber wie ist das eigentlich dort ? Wird man dann durch eine EM-Rente Pflichtmitglied um aus der PKV rauszukommen ?
Re: KVdR nur als Pfllichtversicherung möglich ?
Das hängt von der Erfüllung der Vorversicherung zeit innerhalb der Rahmenfrist ab und auch ggf. von der Anzahl der Kinderwurstsalat hat geschrieben: ↑09.09.2020, 16:47Ändert sich eigentlich der Krankenversicherungsstatus, wenn ich zu Berufszeiten Freiwilliges Mitglied war und irgendwann eine EM-Rente bekomme ? Bzw. ab wann ändert sich der Status ? Dann wären ja z.B. Mieteinkünfte durch den Bezug der EM-Rente nicht mehr in der Krankenversicherung zu berücksichtigen...
Hallo,
wenn die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllt ist, dann beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung die Pflichtversicherung in der KVdR. Erst ab Rentenbeginn sind dann die Mieteinkünfte nicht mehr beitragspflichtig
Gut, ich bin nicht in der PKV, hab mich damals familientechnisch dagegen entschieden.
Aber wie ist das eigentlich dort ? Wird man dann durch eine EM-Rente Pflichtmitglied um aus der PKV rauszukommen ?
Gruss
Czauderna