Hallo zusammen,
meine Frage ist wie lange die Krankenkasse Zeit hat eine Erstattung für eine Rechnung zu bearbeiten ?
Dauer Bearbeitung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Dauer Bearbeitung
Hallo,Rick.Grimes hat geschrieben: ↑02.08.2020, 11:17Hallo zusammen,
meine Frage ist wie lange die Krankenkasse Zeit hat eine Erstattung für eine Rechnung zu bearbeiten ?
es gibt hier keine gesetzlichen Vorgaben, d.h. keinen Anspruch darauf, dass z.B. eine Erstattung innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hätte.
Wenn es um eine Erstattung geht, dann können viele Faktoren eine Rolle dabei spielen, dass es eben nicht direkt auch zu einer Auszahlung kommt, so z.B. die Frage, ob erst einmal geprüft werden muss seitens der Kasse, dass ein Erstattungsanspruch überhaupt besteht oder ob andere, Kassen-interne Gründe die zügige Auszahlung verhindern, z.B. Personalmangel, Corona, usw. -
Um was geht es denn genau und seit wann liegt die genannte Rechnung der Kasse vor ?.
Gruss
Czauderna
Re: Dauer Bearbeitung
Hallo,
schau bitte einmal § 13 Abs. 3a SGB V:
Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. 2Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Vielleicht ist deine Rechnung bereits von Amts wegen genehmigt (unter Würdigung o. g. Vorschrift).
Gruß
Targot
schau bitte einmal § 13 Abs. 3a SGB V:
Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. 2Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Vielleicht ist deine Rechnung bereits von Amts wegen genehmigt (unter Würdigung o. g. Vorschrift).
Gruß
Targot
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Re: Dauer Bearbeitung
Ich hatte bei der Krankenkasse die Übernahme der Vollnarkose beantragt.
Dieser Antrag wurde auch genehmigt. Ich sollte die Rechnung einreichen damit diese Erstattet wird.
Dieser Antrag wurde auch genehmigt. Ich sollte die Rechnung einreichen damit diese Erstattet wird.
Re: Dauer Bearbeitung
Hallo,
in dem Fall schließe ich mich meinem Vorredner an. Bitte hier auch die Coronabedingte Personalausstattung der Krankenkasse denken/gedulden.
Schönen abend.
in dem Fall schließe ich mich meinem Vorredner an. Bitte hier auch die Coronabedingte Personalausstattung der Krankenkasse denken/gedulden.
Schönen abend.