Hallo liebes Forum,
heute hatte ich Post der KK im Briefkasten: "Nach den uns vorliegenden Unterlagen und der Empfehlung des Medizinischen Dienstes (MD) ist eine stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben während Ihrer Arbeitsunfähigkeit ab Ende Juli medizinisch möglich. Bitte halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt. Dieser wird die tägliche Arbeitszeit, den Beginn und die Dauer dieser Eingliederungsmaßnahme festlegen. Den ausgefüllten Wiedereingliederungsplan reichen Sie uns bitte bis zum 27.07.2020 ein"
Das kam völlig überraschend. Es gab keinerlei vorhergehende Befragung, weder durch die KK noch durch den MD.
Gesundheitlich ist das auch völlig unmöglich. Wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen? Muss ich darauf überhaupt reagieren?
Viele Grüße
Klinger
Krankenkasse und MD empfehlen Wiedereingliederung
Moderator: Czauderna
Re: Krankenkasse und MD empfehlen Wiedereingliederung
Hallo,
erst einmal - es handelt sich hier um eine Empfehlung, welche der MDK offensichtlich aufgrund einer Begutachtung nach Aktenlage ausgesprochen hat.
Soweit ist auch alles okay, und auch, wenn ein Termin gesetzt wurde, bleibt es weiter eine Empfehlung und keine Aufforderung der man nun Folge leisten muss.
Nun zur Wiedereingliederung selbst.
Damit eine solche Maßnahme durchgeführt werden kann, bedarf es der Zustimmung folgender Beteiligten.
1. Krankenkasse
Die Krankenkasse hat Interesse an der Wiedereingliederung , weil diese in der Regel zu einem früheren Ende der Arbeitsunfähigkeit und damit auch zum früheren Ende der Krankengeldzahlung führt. Während der Wiedereingliederung gilt der/die Versicherte weiter als Arbeitsunfähig und erhält deshalb weiter Krankengeld, da auch die Arbeitgeber in der Regel kein Arbeitsentgelt zahlen.
2. Behandelnde Ärzte/innen
Die beurteilen aus ihrer Sicht ,ob eine Wiedereingliederung wirklich sinnvoll ist und wenn ja, dann legen sie, zusammen mit dem/r Versicherten
den Wiedereingliederungsplan fest, d.h. Beginn, Dauer der einzelnen Stufen (stufenweise Wiedereingliederung), Ende der Wiedereingliederung und damit auch Ende der Arbeitsunfähigkeit.
3. Patient/in
Ja, auch der Patient bzw. die Patientin muss mit der Maßnahme einverstanden sein und wenn der behandelnde Arzt einverstanden ist, dann gibt es eigentlich keine Gründe warum der Patient nicht einverstanden sein sollte, muss man doch davon ausgehen, dass auch er/sie sehr daran interessiert ist, möglichst schnell wieder arbeitsfähig zu werden.
4. Arbeitgeber
eigentlich der wichtigste Beteiligte, denn wenn er nicht einverstanden ist, dann gibt es keine Wiedereingliederung, so einfach ist das.
In der Regel sind die Arbeitgeber aber einverstanden, aber wenn man weiß, dass er seinen Arbeitnehmer nicht als vollwertige Arbeitskraft behandeln darf, sondern dass dieser immer noch Arbeitsunfähig ist, dann kann es schon Gründe geben, die einen Arbeitgeber zu einem "nein" veranlassen.
Ich persönlich war und bin ein großer Freund der Wiedereingliederung, bringt sie doch Vorteile für alle Beteiligten.
Noch etwas - wenn eine Wiedereingliederung abgebrochen werden muss, meist durch den Patienten in Ansprache mit dem Arzt, dann hat es für diesen keine Nachteile, dann läuft eben das Krankengeld weiter. Wahrscheinlich ist in solchen Fällen, dass die Kasse dann erneut den MDK einschaltet und dann die Frage nach der Reha-Beantragung gemäß § 5 SGBV gestellt wird.
Mein Rat - nachdenken, den Arzt und ggf. den Arbeitgeber befragen und dann reagieren, als mit der Kasse Kontakt aufnehmen oder eben die Wiedereingliederung einleiten.
Gruss
Czauderna
erst einmal - es handelt sich hier um eine Empfehlung, welche der MDK offensichtlich aufgrund einer Begutachtung nach Aktenlage ausgesprochen hat.
Soweit ist auch alles okay, und auch, wenn ein Termin gesetzt wurde, bleibt es weiter eine Empfehlung und keine Aufforderung der man nun Folge leisten muss.
Nun zur Wiedereingliederung selbst.
Damit eine solche Maßnahme durchgeführt werden kann, bedarf es der Zustimmung folgender Beteiligten.
1. Krankenkasse
Die Krankenkasse hat Interesse an der Wiedereingliederung , weil diese in der Regel zu einem früheren Ende der Arbeitsunfähigkeit und damit auch zum früheren Ende der Krankengeldzahlung führt. Während der Wiedereingliederung gilt der/die Versicherte weiter als Arbeitsunfähig und erhält deshalb weiter Krankengeld, da auch die Arbeitgeber in der Regel kein Arbeitsentgelt zahlen.
2. Behandelnde Ärzte/innen
Die beurteilen aus ihrer Sicht ,ob eine Wiedereingliederung wirklich sinnvoll ist und wenn ja, dann legen sie, zusammen mit dem/r Versicherten
den Wiedereingliederungsplan fest, d.h. Beginn, Dauer der einzelnen Stufen (stufenweise Wiedereingliederung), Ende der Wiedereingliederung und damit auch Ende der Arbeitsunfähigkeit.
3. Patient/in
Ja, auch der Patient bzw. die Patientin muss mit der Maßnahme einverstanden sein und wenn der behandelnde Arzt einverstanden ist, dann gibt es eigentlich keine Gründe warum der Patient nicht einverstanden sein sollte, muss man doch davon ausgehen, dass auch er/sie sehr daran interessiert ist, möglichst schnell wieder arbeitsfähig zu werden.
4. Arbeitgeber
eigentlich der wichtigste Beteiligte, denn wenn er nicht einverstanden ist, dann gibt es keine Wiedereingliederung, so einfach ist das.
In der Regel sind die Arbeitgeber aber einverstanden, aber wenn man weiß, dass er seinen Arbeitnehmer nicht als vollwertige Arbeitskraft behandeln darf, sondern dass dieser immer noch Arbeitsunfähig ist, dann kann es schon Gründe geben, die einen Arbeitgeber zu einem "nein" veranlassen.
Ich persönlich war und bin ein großer Freund der Wiedereingliederung, bringt sie doch Vorteile für alle Beteiligten.
Noch etwas - wenn eine Wiedereingliederung abgebrochen werden muss, meist durch den Patienten in Ansprache mit dem Arzt, dann hat es für diesen keine Nachteile, dann läuft eben das Krankengeld weiter. Wahrscheinlich ist in solchen Fällen, dass die Kasse dann erneut den MDK einschaltet und dann die Frage nach der Reha-Beantragung gemäß § 5 SGBV gestellt wird.
Mein Rat - nachdenken, den Arzt und ggf. den Arbeitgeber befragen und dann reagieren, als mit der Kasse Kontakt aufnehmen oder eben die Wiedereingliederung einleiten.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenkasse und MD empfehlen Wiedereingliederung
Danke für die schnelle und beruhigende Antwort.