Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Annaanna
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Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von Annaanna » 08.07.2020, 15:45

Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage zur Blockfrist.

Meine Krankenkasse hat mir mitgeteilt, das meine jetzige Blockfrist vom 2.10.17 bis zum 1.10.20 läuft. Meine 546 Tage (Lohnfortzahlung und Krankengeld) enden am 7.08.20, dann werde ich ausgesteuert und muß ALG1 (Nahtlosigkeit) beantragen. Meine Krankheit ist leider weiterhin.

Die Krankenkasse hat auch geschrieben, das meine neue Blockfrist am 2.10.20 beginnt und ich dann wieder Anspruch auf Krankengeld haben kann.

Ich dachte es muss mehr Zeit dazwischen liegen?

Czauderna
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Re: Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von Czauderna » 08.07.2020, 16:51

Hallo und herzlich willkommen im Forum
Annaanna hat geschrieben:
08.07.2020, 15:45
Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage zur Blockfrist.

Meine Krankenkasse hat mir mitgeteilt, das meine jetzige Blockfrist vom 2.10.17 bis zum 1.10.20 läuft. Meine 546 Tage (Lohnfortzahlung und Krankengeld) enden am 7.08.20, dann werde ich ausgesteuert und muß ALG1 (Nahtlosigkeit) beantragen. Meine Krankheit ist leider weiterhin.

Die Krankenkasse hat auch geschrieben, das meine neue Blockfrist am 2.10.20 beginnt und ich dann wieder Anspruch auf Krankengeld haben kann.

Ich dachte es muss mehr Zeit dazwischen liegen?
Hallo, das ist richtig, die neue Blockfrist beginnt am 02.10.2020 und eigentlich damit auch der neue Anspruch auf Krankengeld wegen der gleichen Erkrankung. Allerdings gibt es da noch eine Bedingung, seit dem Leistungsende, also dem 7.8.2020 müssen mindestens sechs Monate liegen (das muss nicht am Stück sein), in denen keine Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) wegen eben dieser, gleichen Krankheit vorgelegen hat. Also, da hast du richtig gedacht, theoretisch wäre da der früheste Beginn der 07.02.2021.
Das mit den sechs Monaten müsste auch in etwa so in dem Schreiben stehen, mit dem dir der Leistungsablauf zum 07.08.2020 mitgeteilt wurde.
Gruss
Czauderna

Annaanna
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Re: Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von Annaanna » 08.07.2020, 18:04

Hallo Czauderna, danke für die schnelle Antwort.

In dem Brief von meiner Krankenkasse stand nichts von den 6 Monaten, nur das was ich geschrieben habe.
Aber die 6 Monate gelten "nur" für meine jetzige Erkrankung?

Also wenn ich mir jetzt z.B. (hoffentlich nicht) einen Knochenbruch zuziehen würde, dann bekäme ich direkt wieder ab dem 2.10.20 Krankengeld?


Und falls ich vor Ablauf des halben Jahres wieder arbeitsfähig wäre, arbeiten ginge und dann einen Rückfall habe? Müßte mein Arbeitgeber dann 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten oder ruht das auch ein halbes Jahr?

D-S-E
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Re: Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von D-S-E » 08.07.2020, 18:32

Hallo Annaanna,

die 6 Monate gelten nur für die jetzige Erkrankung, es reicht aber auch, wenn es sich um Erkrankungen handelt, die irgendwie etwas miteinander zu tun haben (muss nicht der gleiche Code auf der AU sein).

Du musst allerdings 6 Monate arbeitsfähig sein, und das bedeutet in deinem Fall: Dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Nahtlosigkeit reicht also nicht!

Sofern du dich dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stellst, es also wirklich ein Nahtlosigkeitsfall wird (in der Praxis sehr selten... Meistens meldet die Agentur normal an) hilft es dir auch nicht, wenn du (zum Beispiel 2 Monate nach Arbeitslosengeld) eine andere Erkrankung hast, weil dann die bisherige Erkrankung als fortbestehend gilt (auch wenn sie nicht attestiert wird).

Stellst du dich dem Arbeitsmarkt direkt nach Ende Krankengekd zu Verfügung und hast dann eine andere Erkrankung, die nichts mit den bisherigen zu tun hat, hast du aber Anspruch auf Krankengeld (es sei denn, die Kasse weist nach, dass du eigentlich doch weiter AU warst nach der Aussteuerung, auch wenn es nicht attestiert wurde).

Die Lohnfortzahlung beim Arbeitgeber hast du ziemlich sicher, da es hierfür andere Fristen gibt. Wenn seit der letzten, neuen Lohnfortzahlung durch den AG 12 Monate vergangen sind, hast du einen neuen Anspruch darauf (vereinfacht ausgedrückt).

Viele Grüße
D-S-E

Annaanna
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Re: Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von Annaanna » 09.07.2020, 09:51

Hallo D-S-E,

danke für die Antwort. Jetzt bin ich doch etwas verwirrt und möchte noch mal nachfragen.

Meine Krankheit, wegen der ich ausgesteuert werde, besteht ja leider weiterhin, bin weiter in Behandlung.
Die AU benötige ich weiterhin für meinen Arbeitgeber.
Die Krankenkasse bekommt keine AU mehr nach Aussteuerung, damit sich die neue Blockfrist nicht verschiebt.
Die Argentur für Arbeit bekommt keine Au, weil ich mich ja mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen muss um nach Austeuerung ALG1 zu beziehen.
Der Ärztliche Dienst der Argentur bekommt aber von mir Arztberichte und Gesundheitsfragebogen, um dann hoffentlich auf Nahtlosigkeit zu entscheiden.

Also keinen neuen Krankengeldanspruch mehr?

Czauderna
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Re: Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von Czauderna » 09.07.2020, 10:12

Annaanna hat geschrieben:
09.07.2020, 09:51
Hallo D-S-E,

danke für die Antwort. Jetzt bin ich doch etwas verwirrt und möchte noch mal nachfragen.

Meine Krankheit, wegen der ich ausgesteuert werde, besteht ja leider weiterhin, bin weiter in Behandlung.
Die AU benötige ich weiterhin für meinen Arbeitgeber.
Die Krankenkasse bekommt keine AU mehr nach Aussteuerung, damit sich die neue Blockfrist nicht verschiebt.
Die Argentur für Arbeit bekommt keine Au, weil ich mich ja mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen muss um nach Austeuerung ALG1 zu beziehen.
Der Ärztliche Dienst der Argentur bekommt aber von mir Arztberichte und Gesundheitsfragebogen, um dann hoffentlich auf Nahtlosigkeit zu entscheiden.

Also keinen neuen Krankengeldanspruch mehr?
Hallo,
ohne D-S-E vorgreifen zu wollen - ja, kein neuer Krankengeldanspruch mehr - Die AU benötige ich weiterhin für meinen Arbeitgeber.
Der Satz alleine begründet den Nichtanspruch.
Gruss
Czauderna

Annaanna
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Re: Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von Annaanna » 09.07.2020, 15:30

Danke Czauderna.

Jetzt muß ich noch mal nachfragen:

"Der Satz alleine begründet den Nichtanspruch"

Warum ist das so? Weil natürlich bekommt mein Arbeitgeber weiterhin die AU, da mein Arbeitsvertrag weiterhin besteht.
Aber die AU geht ja weder an die Krankenkasse, noch an die Agentur.

Czauderna
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Re: Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von Czauderna » 09.07.2020, 19:31

Annaanna hat geschrieben:
09.07.2020, 15:30
Danke Czauderna.

Jetzt muß ich noch mal nachfragen:

"Der Satz alleine begründet den Nichtanspruch"

Warum ist das so? Weil natürlich bekommt mein Arbeitgeber weiterhin die AU, da mein Arbeitsvertrag weiterhin besteht.
Aber die AU geht ja weder an die Krankenkasse, noch an die Agentur.
Hallo,
das ist nicht das Entscheidende an der Sache. Entscheidend ist die Voraussetzung für einen neuen Krankengeldanspruch, dass mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung vorgelegen haben darf, um diesen wieder auszulösen und solange der Arzt, für wen auch immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt, solange kann diese Voraussetzung nicht erfüllt werden, d.h. alle neuen Erkrankungen gelten dann als hinzugetreten und nichts ist es mit dem neuen Krankengeldanspruch.
Glaube mir, die Kasse wird das prüfen und dann auch so entscheiden.
Gruss
Czauderna

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Re: Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von D-S-E » 09.07.2020, 19:41

Hallo,

genau so ist es. Es ist auch völlig egal, ob der Krankenkasse die AU's vorgelegt werden. Das erfährt die Kasse auf jeden Fall durch eigene Recherche. Jede andere Erkrankung gilt dann als hinzugetreten.

Dass du dich mit dem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen sollst, ist Teil des Fallmanagements der Agentur für Arbeit, aber nicht wahr.

Du wirst da keinen neuen Krankengeldanspruch durchboxen können...

Viele Grüße
D-S-E

Annaanna
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Re: Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von Annaanna » 09.07.2020, 19:58

Danke euch.
Das ist natürlich wirklich übel für mich, dann werde ich keinen neuen Krankengeldanspruch bekommen können.
Denn eine Unterbrechung der Krankschreibung kann ich nicht machen.
Denn die fortlaufende AU brauche ich ja für den Arbeitgeber. Und für den EM-Rentenantrag.

Bei einer ganz anderen Erkrankung, die nichts mit der alten Diagnose zu tun hat (z.B. Knochenbruch) kann ich dann auch kein Krankengeld erwarten?

Targot
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Re: Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von Targot » 10.07.2020, 12:09

Hallo,

leider lautet die Antwort nein, jede "neue" Erkrankung würde keinen neuen Krankengeldanspruch generieren (weil Hinzutritt).

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Re: Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von Annaanna » 10.07.2020, 13:40

Danke für die Antwort. Das ist richtig schlimm, eine Lücke im Gesetz.
Wer krank ist, und ausgesteuert, darf dann zwar ALG1 beziehen, aber dabei nicht kränker werden. Dann gibt es weder Krankengeld noch ALG1.
Eigentlich hätte ich demnächst ins Krankenhaus gemusst. Das muss ich dann bis zur Rentenbewilligung aufschieben....
Keine gesunde Perspektive für chronisch Kranke.

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Re: Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von D-S-E » 10.07.2020, 14:21

Das ist so auch nicht richtig.

Es gibt schon ALG 1, man darf eben nur nicht auf den Trick der Agentur für Arbeit reinfallen. Du musst nach Krankengeldende darauf bestehen, dass du Arbeitslosengeld im Rahmen der Natlosigkeit nach § 145 Abs. 1 SGB III bekommst, weil du weiterhin arbeitsunfähig bist. Du hättest auch dann Arbeitslosengeld bekommen. Die Agentur berät hier im Rahmen der Kostensteuerung aber immer in die Richtung, sich nicht krankschreiben zu lassen.

Wenn man sich allerdings mit dem Restleistungsvermögen zu Verfügung stellt und dann erneut erkrankt, hat man leider gar keine Chance mehr auf Leistungen.

Viele Grüße
D-S-E

Annaanna
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Re: Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von Annaanna » 10.07.2020, 16:36

D-S-E hat geschrieben:
10.07.2020, 14:21
Das ist so auch nicht richtig.

Es gibt schon ALG 1, man darf eben nur nicht auf den Trick der Agentur für Arbeit reinfallen. Du musst nach Krankengeldende darauf bestehen, dass du Arbeitslosengeld im Rahmen der Natlosigkeit nach § 145 Abs. 1 SGB III bekommst, weil du weiterhin arbeitsunfähig bist. Du hättest auch dann Arbeitslosengeld bekommen. Die Agentur berät hier im Rahmen der Kostensteuerung aber immer in die Richtung, sich nicht krankschreiben zu lassen.

Wenn man sich allerdings mit dem Restleistungsvermögen zu Verfügung stellt und dann erneut erkrankt, hat man leider gar keine Chance mehr auf Leistungen.

Viele Grüße
D-S-E
Danke für die Antwort. Also bei Nahtlosigkeit gibt es ALG1, auch wenn man z.B. im Krankenhaus ist?
Hatte das so verstanden, das man sich auch bei Nahtlosigkeit zur Verfügung stellen muss, um überhaupt ALG1 zu bekommen.
Muß man für die Nahtlosigkeit schon vor dem ALG1 Antrag einen EM Rentenantrag gestellt haben?

D-S-E
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Re: Neue Blockfrist, alte Erkrankung

Beitrag von D-S-E » 10.07.2020, 17:48

Annaanna hat geschrieben:Hatte das so verstanden, das man sich auch bei Nahtlosigkeit zur Verfügung stellen muss, um überhaupt ALG1 zu bekommen.
Muß man für die Nahtlosigkeit schon vor dem ALG1 Antrag einen EM Rentenantrag gestellt haben?
Nein, man muss sich nicht zu Verfügung stellen. Man muss auch noch keinen Antrag gestellt haben, aber die Agentur für Arbeit wird umgehend zum Rentenantrag auffordern.

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