Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Moderator: Czauderna
Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Hallöchen,
es heißt auf den Seiten der GKV's:
Bei max. 1.061,67 € Einnahmen/Monat kostet die GKV z.B. 148,63 €.
Bei Höchstbetrag Monat kostet die GKV z.B. 656,25 €.
Wie errechnet sich der monatliche Beitrag, wenn man z.B. Einnahmen zwischendrin liegen, z.B. 1.250,- €/Monat ?
Selbstständige können auch Krankengeld mit einschließen.
Wie errechnet sich dann die Höhe des Krankengeldes ?
Geht das für "Nichtbeschäftigte" freiwillig versicherte auch mit dem Krankengeld ?
Viele Grüße von
GKVfan
es heißt auf den Seiten der GKV's:
Bei max. 1.061,67 € Einnahmen/Monat kostet die GKV z.B. 148,63 €.
Bei Höchstbetrag Monat kostet die GKV z.B. 656,25 €.
Wie errechnet sich der monatliche Beitrag, wenn man z.B. Einnahmen zwischendrin liegen, z.B. 1.250,- €/Monat ?
Selbstständige können auch Krankengeld mit einschließen.
Wie errechnet sich dann die Höhe des Krankengeldes ?
Geht das für "Nichtbeschäftigte" freiwillig versicherte auch mit dem Krankengeld ?
Viele Grüße von
GKVfan
Re: Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Hallo,
der freiwillige Beitrag bei Einkommen zwischen Mindest- und Höchstbeitragsbemessungsgrenze errechnet sich anhand des jeweiligen Beitragssatzes der betreffenden Krankenkasse. Die Kassen haben auf ihrer Webseite diese Beitragssätze veröffentlicht.
Das Krankengeld für hauptberuflich Selbständige errechnet sich aus dem Arbeitseinkommen, andere beitragspflichtige Einnahmen bleiben da unberücksichtigt.
Krankengeld für sonstige, freiwillig Versicherte, also weder Arbeitnehmer noch hauptberuflich selbständig, geht nicht.
Gruss
Czauderna
PS : Dies war übrigens mein 10.0000 Beitrag in diesem Forum. Ich weiß, Eigenlob stinkt, aber ein klein bisschen stolz bin ich schon darauf, solange dabei zu sein und so oft schreiben zu können. Ob die 20.0000 auch noch erreicht werden, das glaube ich nicht. Irgendwann ist immer mal Schluss.
der freiwillige Beitrag bei Einkommen zwischen Mindest- und Höchstbeitragsbemessungsgrenze errechnet sich anhand des jeweiligen Beitragssatzes der betreffenden Krankenkasse. Die Kassen haben auf ihrer Webseite diese Beitragssätze veröffentlicht.
Das Krankengeld für hauptberuflich Selbständige errechnet sich aus dem Arbeitseinkommen, andere beitragspflichtige Einnahmen bleiben da unberücksichtigt.
Krankengeld für sonstige, freiwillig Versicherte, also weder Arbeitnehmer noch hauptberuflich selbständig, geht nicht.
Gruss
Czauderna
PS : Dies war übrigens mein 10.0000 Beitrag in diesem Forum. Ich weiß, Eigenlob stinkt, aber ein klein bisschen stolz bin ich schon darauf, solange dabei zu sein und so oft schreiben zu können. Ob die 20.0000 auch noch erreicht werden, das glaube ich nicht. Irgendwann ist immer mal Schluss.
Re: Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
@zauderna,
ich glaube an dich, die nächsten 10.000 schaffst du auch noch.
Herzlichen Glückwunsch aber jetzt erstmal zum jetzigen Jubiläum
MfG
ratte1
ich glaube an dich, die nächsten 10.000 schaffst du auch noch.
Herzlichen Glückwunsch aber jetzt erstmal zum jetzigen Jubiläum
MfG
ratte1
Re: Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Hallo ratte 1,
vielen Dank - na ja, angehen werde ich es auf jeden Fall. Ich werde jetzt 67 und als Rentner hat man ja bekanntlich nie Zeit, trotzdem, solange ich das noch machen kann und auch fachlich noch einigermaßen auf dem Laufenden bin, macht es mir auch noch Spaß.
Gruss
Günter
vielen Dank - na ja, angehen werde ich es auf jeden Fall. Ich werde jetzt 67 und als Rentner hat man ja bekanntlich nie Zeit, trotzdem, solange ich das noch machen kann und auch fachlich noch einigermaßen auf dem Laufenden bin, macht es mir auch noch Spaß.
Gruss
Günter
Re: Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Glüchwunsch Günni,
man merkt an Deinem Wissen, dass Du breit gestreute Kenntnisse im Krankenversicherungsrecht hast und
wahrscheinlich in vielen Gebieten Deiner KK unterwegs warst oder eben an der Front.
Ich dagegen bin nur in einem kleinen Rechtsgebiet tätig (Fachidiot).
Du hingegen kennst Dich in allen Bereichen sehr gut aus.
Die Arbeit, die Du hier leistest, trägt dazu bei, dass Du Dein Hirn trainierst.
Bei mir ist, es so, dass dann, wenn ich mal 3 Wochen Urlaub hatte, meine, dass ich fast alles vergessen habe.
Da Du ja Rentier bist, finde ich es umso großartiger, dass Du noch so gut im Saft bist.
Mach weiter so. Kompliment und alle Achtung, was Du hier machst.
Ich ziehe den Hut vor Dir.
man merkt an Deinem Wissen, dass Du breit gestreute Kenntnisse im Krankenversicherungsrecht hast und
wahrscheinlich in vielen Gebieten Deiner KK unterwegs warst oder eben an der Front.
Ich dagegen bin nur in einem kleinen Rechtsgebiet tätig (Fachidiot).
Du hingegen kennst Dich in allen Bereichen sehr gut aus.
Die Arbeit, die Du hier leistest, trägt dazu bei, dass Du Dein Hirn trainierst.
Bei mir ist, es so, dass dann, wenn ich mal 3 Wochen Urlaub hatte, meine, dass ich fast alles vergessen habe.
Da Du ja Rentier bist, finde ich es umso großartiger, dass Du noch so gut im Saft bist.
Mach weiter so. Kompliment und alle Achtung, was Du hier machst.
Ich ziehe den Hut vor Dir.
Re: Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Hallo Heinrich,
ich danke dir von ganzem Herzen.
@GKV-Fan
Wenn du es möchtest, mache ich aus den letzten Beiträgen einen eigenen Thread
Gruss
Czauderna
ich danke dir von ganzem Herzen.
@GKV-Fan
Wenn du es möchtest, mache ich aus den letzten Beiträgen einen eigenen Thread
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 213
- Registriert: 04.10.2015, 14:13
Re: Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Der freiwillig versicherte zahlt m.W. den doppelten Mindestbeitrag, egal ob selbstständig oder Nichterwerbstätig, weil es niemanden gibt (Arbeitgeber etc. der mitzahlt).
Der Mindestbeitrag wäre dann 2 x 148,63 € = 297,28 €.
Re: Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Falsches Wissen.
Worauf stützt sich das?
Nenne mal eine Rechtsgrundlage
Worauf stützt sich das?
Nenne mal eine Rechtsgrundlage
Re: Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Hallo franzpeter
Der durchschnittliche Mindestbeitrag auf der Basis von 1.061,67 € Einnahmen und 15,1 % KV liegt bei 160,31 €.
Zusammen mit dem Pflegebeitrag (3,05 %) sind es 192,69 € bzw. für Kinderlose (3,30 %) 195,34 € monatlich.
Woher hast du die Info mit dem Beitragsdoppel?
@Günter:
Glückwunsch zum Reißen der 10.000-Marke. Über 20.000 wollen wir noch nicht reden, aber 11.111 als Nahziel wäre doch auch nicht schlecht.
Gruß
von GS
und bist damit auf dem Holzweg - sorry.Du schreibst:
Der freiwillig versicherte zahlt m.W. den doppelten Mindestbeitrag, egal ob selbstständig oder Nichterwerbstätig, weil es niemanden gibt (Arbeitgeber etc. der mitzahlt).
Der Mindestbeitrag wäre dann 2 x 148,63 € = 297,28 €.
Der durchschnittliche Mindestbeitrag auf der Basis von 1.061,67 € Einnahmen und 15,1 % KV liegt bei 160,31 €.
Zusammen mit dem Pflegebeitrag (3,05 %) sind es 192,69 € bzw. für Kinderlose (3,30 %) 195,34 € monatlich.
Woher hast du die Info mit dem Beitragsdoppel?
@Günter:
Glückwunsch zum Reißen der 10.000-Marke. Über 20.000 wollen wir noch nicht reden, aber 11.111 als Nahziel wäre doch auch nicht schlecht.
Gruß
von GS
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Re: Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Hallo,franzpeter hat geschrieben: ↑27.06.2020, 20:20Stammt von einem Sachbearbeiter der DAK, Abteilung Mitglieder/Beiträge.
du willst uns doch nicht etwas vera.. (veralbern), nie und nimmer wird ein Sachbearbeiter, weder der DAK noch einer anderen Krankenkasse , einen solchen Unsinn von sich geben.
Sorry, aber das glaube ich erst, wenn das schriftlich bewiesen wird, und dann gehört dieser Mensch seines Postens enthoben, aber sofort - grins
Gruss
Czauderna
Re: Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Das ist wie viele Beiträge von Dir ausgedacht.franzpeter hat geschrieben: ↑27.06.2020, 20:20Stammt von einem Sachbearbeiter der DAK, Abteilung Mitglieder/Beiträge.
Lass Dir was neues einfallen. Das glaubt Dir hier keiner
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Re: Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Hallo,
wie broemmel schon richtig schrieb,.......
Gruss
Czauderna
Re: Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte
Hallo,
ich vermute, es handelt sich schlicht um ein Missverständnis: Der KK-Mitarbeiter wollte darauf hinweisen, dass sich bei einem Pflichtversicherten mit einem Arbeitsentgelts in Höhe des Mindesteinkommens der Arbeitgeber die Hälfte der Beträge übernimmt, bei einem freiwilligen Mitglied aber die gesamten Beiträge (=de facto das Doppelte) von ihm allein aufzubringen ist.
MfG
ratte1
ich vermute, es handelt sich schlicht um ein Missverständnis: Der KK-Mitarbeiter wollte darauf hinweisen, dass sich bei einem Pflichtversicherten mit einem Arbeitsentgelts in Höhe des Mindesteinkommens der Arbeitgeber die Hälfte der Beträge übernimmt, bei einem freiwilligen Mitglied aber die gesamten Beiträge (=de facto das Doppelte) von ihm allein aufzubringen ist.
MfG
ratte1