Hallo,
ich hoffe euch alles geht es gut und ihr seid einiger Maßen durch diese schwierige Zeit gekommen.
Ich hätte mal wieder eine Frage.
Man stellt im April einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen, da man die Belastungsgrenze schon erreicht hat, ist es dann richtig von der Krankenkasse zu sagen, dass man den neuen Rentenbescheid (den ich erst Ende Juli erhalten werde) verlangt und bis dahin den Antrag nicht bearbeitet?
Erstattung / Befreiung von Zuzahlungen - eine Frage
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Erstattung / Befreiung von Zuzahlungen - eine Frage
Hallo,
na ja, es gibt jedenfalls, meines Wissens nach, keine gesetzliche Regelung dazu, die der Kasse das verbietet. Es ist auch nicht festgeschrieben, dass eine Kasse überhaupt im Laufe eines Kalenderjahres eine solche Berechnung machen muss, lasse mich da aber, wie immer, gerne korrigieren. Es gibt zwei Möglichkeiten, einmal die Abrechnung am Ende des Jahres bzw. zu Beginn des Folgejahres für das abgelaufene Jahr oder ggf. die Möglichkeit der "Vorauszahlung".
Wir haben es in solchen Fällen meist so gemacht, wenn es nur um die gesetzliche Rente ging, da stand ja oftmals bereits Anfang des jeweiligen Jahres fest wie hoch die prozentuale Steigerung der Renten in diesem Jahr sein wird, da haben wir uns das selbst ausgerechnet. Wir haben das gemacht, ich weiß aber auch, dass es andere Kasse gab, die sich weigerten, bei einer war es so, die haben das dann zwar gemacht, aber dann am Ende des Jahres
die endgültigen Einkommensnachweise nachgefordert, die Belastungsgrenze neu berechnet und dann ggg. Zahlung nachgefordert, was allerdings auch viel Arbeit gemacht hat.
Mein Rat - nochmal entsprechend mit der Kasse reden, wenn es nur um die gesetzliche Rente gehen sollte (Steigerung (West) 3,45%; Ost 4,20%) in diesem Jahr oder eben doch warten bis Juli, bzw. bis Eingang der Rentenmitteilung, das müsste ja in den nächsten Tagen passieren.
Gruss
Czauderna
na ja, es gibt jedenfalls, meines Wissens nach, keine gesetzliche Regelung dazu, die der Kasse das verbietet. Es ist auch nicht festgeschrieben, dass eine Kasse überhaupt im Laufe eines Kalenderjahres eine solche Berechnung machen muss, lasse mich da aber, wie immer, gerne korrigieren. Es gibt zwei Möglichkeiten, einmal die Abrechnung am Ende des Jahres bzw. zu Beginn des Folgejahres für das abgelaufene Jahr oder ggf. die Möglichkeit der "Vorauszahlung".
Wir haben es in solchen Fällen meist so gemacht, wenn es nur um die gesetzliche Rente ging, da stand ja oftmals bereits Anfang des jeweiligen Jahres fest wie hoch die prozentuale Steigerung der Renten in diesem Jahr sein wird, da haben wir uns das selbst ausgerechnet. Wir haben das gemacht, ich weiß aber auch, dass es andere Kasse gab, die sich weigerten, bei einer war es so, die haben das dann zwar gemacht, aber dann am Ende des Jahres
die endgültigen Einkommensnachweise nachgefordert, die Belastungsgrenze neu berechnet und dann ggg. Zahlung nachgefordert, was allerdings auch viel Arbeit gemacht hat.
Mein Rat - nochmal entsprechend mit der Kasse reden, wenn es nur um die gesetzliche Rente gehen sollte (Steigerung (West) 3,45%; Ost 4,20%) in diesem Jahr oder eben doch warten bis Juli, bzw. bis Eingang der Rentenmitteilung, das müsste ja in den nächsten Tagen passieren.
Gruss
Czauderna
Re: Erstattung / Befreiung von Zuzahlungen - eine Frage
Besten Dank für die Antwort, ich werde meiner Krankenkasse das vorschlagen, vielleicht können wir und irgendwie einigen.
Gebe dann hier Rückmeldung.
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