Hallo liebes Forum,
ich bin seit Januar 2020 krankgeschrieben und erhalte Krankengeld. Mit der Juni-Abrechnung erhalte ich eigentlich 1.000,- Urlaubsgeld und ca. 400,- Prämie, die Prämie ist eine Erfolgsprämie, die sich auf das Jahr 2019 bezieht.
Neben der Frage, ob mein AG mir das Urlaubsgeld überhaupt und in welcher Höhe auszahlen muss, beschäftigt mich die Frage, wie sich diese Einmalzahlungen auf den KG-Bezug auswirken und ob Steuer- und Sozialabgaben fällig werden.
Viele Grüße
Klinger
Sonderzahlungen während KG-Bezug
Moderator: Czauderna
Re: Sonderzahlungen während KG-Bezug
Hallo Klinger,
die Frage, ob dein Arbeitgeber dir das Urlaubsgeld auszahlen lässt, lasse ich mal außen vor. Dies kann man ohne Einblicke in arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen nicht beantworten.
Wirkt sich die Einmalzahlung auf die Höhe des laufenden Krankengeldes aus? Nein, denn das Krankengeld berechnet sich aus Einkommen, das vor der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde. Das Krankengeld wird in der Regel nach einem Jahr Arbeitsunfähigkeit leicht erhöht ("dynamisiert").
Anhand der Formel in diesem Link kannst du ausrechnen, ob die Einmalzahlung im Juni dann beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung ist. Hierfür wird, wie in dem Link beschrieben, die anteilige Beitragsbemessungsgrenze angewendet.
Dies ist natürlich keine Werbung für eine Krankenkasse, aber auf der Seite ist es gut beschrieben.
Viele Grüße
D-S-E
die Frage, ob dein Arbeitgeber dir das Urlaubsgeld auszahlen lässt, lasse ich mal außen vor. Dies kann man ohne Einblicke in arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen nicht beantworten.
Wirkt sich die Einmalzahlung auf die Höhe des laufenden Krankengeldes aus? Nein, denn das Krankengeld berechnet sich aus Einkommen, das vor der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde. Das Krankengeld wird in der Regel nach einem Jahr Arbeitsunfähigkeit leicht erhöht ("dynamisiert").
Anhand der Formel in diesem Link kannst du ausrechnen, ob die Einmalzahlung im Juni dann beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung ist. Hierfür wird, wie in dem Link beschrieben, die anteilige Beitragsbemessungsgrenze angewendet.
Dies ist natürlich keine Werbung für eine Krankenkasse, aber auf der Seite ist es gut beschrieben.
Viele Grüße
D-S-E