Wie verhalten sich Blockfristen nach Erwerbsminderungsrente

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Susanne42
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Wie verhalten sich Blockfristen nach Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Susanne42 » 24.01.2020, 12:25

Vor der Erwerbsminderungsrente habe ich nur 7 Monate Krankengeld bezogen.
Nun endet die 3 jährige Erwerbsminderungsrente und die Krankenkasse sagt, im Falle einer erneuten Krankmeldung hätte ich nur 11 Monate Krankengeld.
Nun frage ich mich natürlich, wieso das so ist, da ja eigentlich schon 3 Jahre rum sind und eine neue Blockfrist beginnen müsste.
Wann beginnt die denn?
5/16 -12/16 Krankengeld
1/17-1/20 Erwerbsminderungsrente
Ab 2/20 Alg1 beantragt , unmittelbar danach Krankmeldung schon mit Arzt abgesprochen ( sieht mich nicht arbeitsfähig)
Parallel dazu natürlich Wiederspruch usw. Aber geht mir nur um Blockfristen jetzt in dieser Frage, falls es mit der DRV mal wieder länger dauert

Czauderna
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Re: Wie verhalten sich Blockfristen nach Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Czauderna » 24.01.2020, 12:50

Hallo,
ohne genaue Daten ist da schwer etwas zu sagen, aber ich probiere es mal.
Also, wenn wir davon ausgehen, dass tatsächlich im Mai 2016 eine Blockfrist begonnen hat, dann endete diese im April 2019, demzufolge liefe die neue Blockfrist vom Mai 2019 - April 2022. So, wie geschildert, besteht ab Februar 2020 , wenn eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch besteht, wieder ein Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld
Gruss
Czauderna

Susanne42
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Re: Wie verhalten sich Blockfristen nach Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Susanne42 » 24.01.2020, 19:04

Das hatte ich ja auch gedacht, aber offenbar verhält es sich wegen der Erwerbsminderungsrente irgendwie anders, denn jedenfalls steht im Bescheid nur was von 11 Monaten

Czauderna
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Re: Wie verhalten sich Blockfristen nach Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Czauderna » 24.01.2020, 19:33

Susanne42 hat geschrieben:
24.01.2020, 19:04
Das hatte ich ja auch gedacht, aber offenbar verhält es sich wegen der Erwerbsminderungsrente irgendwie anders, denn jedenfalls steht im Bescheid nur was von 11 Monaten
Hallo,
da kann ich nur raten, sich das von der Kasse schriftlich bestätigen zu lassen, und zwar mit Rechtsgrundlage.
Der Gesamtanspruch hängt von der Blockfrist ab und von der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldanspruch.
Woher kommen diese 11 Monate und warum überhaupt Monate - die Berechnung erfolgt nach Wochen ( 78) bzw. Tagen (546).
Sehr verwirrend, was die Kasse da meint.
Gruss
Czauderna

Matze62
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Re: Wie verhalten sich Blockfristen nach Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Matze62 » 28.04.2020, 22:02

Hallo,
wie verhält sich das eigentlich bei Rückdatierung der EMR?
Bsp.: ab 03/19 KG Bezug bis 07/19.
EMR ab 08/19 befristet bis 04/21.
EMR rückdatiert um 7 Monate auf 01/19.
Somit hat die KK doch seitens DRV Geld zurückbekommen.
Wenn ich rückwirkend EM Renter bin, kann ich doch nicht gleichzeitig KG Bezieher sein für den Zeitraum 03/19 bis 07/19.
Gilt da die Blockfrist evtl. gar nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Matze

Czauderna
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Re: Wie verhalten sich Blockfristen nach Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Czauderna » 29.04.2020, 08:22

Matze62 hat geschrieben:
28.04.2020, 22:02
Hallo,
wie verhält sich das eigentlich bei Rückdatierung der EMR?
Bsp.: ab 03/19 KG Bezug bis 07/19.
EMR ab 08/19 befristet bis 04/21.
EMR rückdatiert um 7 Monate auf 01/19.
Somit hat die KK doch seitens DRV Geld zurückbekommen.
Wenn ich rückwirkend EM Renter bin, kann ich doch nicht gleichzeitig KG Bezieher sein für den Zeitraum 03/19 bis 07/19.
Gilt da die Blockfrist evtl. gar nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Matze
Hallo,
nein, eine rückwirkende Rentengewährung ändert nichts an den Blockfristen. es stimmt, die Kasse hat zwar einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger, aber nur in Höhe der Rente, es bleibt also (in den meisten Fällen) ein Rest Krankengeld übrig.
Gruss
Czauderna

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