Hallo,
ein Frage in die Runde:
Eine Bekannte (bei einer Ersatzkasse versichert) von mir geht mit einem Kassenrezept zu einem zugelassenen Podologen seit längerer Zeit.
Wie sie mir jetzt erst sagte, verlangt der Podologen immer bei Abgabe des Rezept die Zahlung des Eigenanteils.
Also vor den Behandlungen.
M.E. ist das nicht zulässig.
Ich finde aber keine gesetzliche Grundlage/Richtlinie, wo was dazu steht.
Kann man dir jemand helfen und mir einen link dafür zusenden?
Eigenanteil Podologie vorher zahlen?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Eigenanteil Podologie vorher zahlen?
Zuletzt geändert von saku17 am 18.04.2020, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Eigenanteil Podologie vorher zahlen?
Hallo,
mit einem Link kann ich dir so spontan nicht dienen, müsste ich auch erst suchen.
Allerdings kann ich dir bestätigen, dass Eigenanteile bei Behandlungsleistungen mit der ersten Behandlung gezahlt werden müssen, also dann auch bei Physiotherapie oder bei Behandlung beim Podologen. Vielleicht kann ein anderer Experte mit einem gewünschten Link dienen.
Gruss
Czauderna
PS - Da habe doch noch was gefunden - https://www.google.com/url?sa=t&rct=j& ... DCKwx0jWQx
mit einem Link kann ich dir so spontan nicht dienen, müsste ich auch erst suchen.
Allerdings kann ich dir bestätigen, dass Eigenanteile bei Behandlungsleistungen mit der ersten Behandlung gezahlt werden müssen, also dann auch bei Physiotherapie oder bei Behandlung beim Podologen. Vielleicht kann ein anderer Experte mit einem gewünschten Link dienen.
Gruss
Czauderna
PS - Da habe doch noch was gefunden - https://www.google.com/url?sa=t&rct=j& ... DCKwx0jWQx