Krankengeldrechner - Berücksichtigung Steuerfreibetrag
Moderator: Czauderna
Krankengeldrechner - Berücksichtigung Steuerfreibetrag
Weiß hier bitte jemand, ob es außer den recht einfach gehaltenen Krankengeldrechnern der verschiedenen Krankenkassen auch andere Rechner im Internet gibt, anhand derer man sein Krankengeld genau nachrechnen kann?
Herzlichen Dank!
Herzlichen Dank!
Zuletzt geändert von Tina Weiß am 18.04.2020, 05:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Krankengeldrechner
Hallo,
im Grundsatz, auch wenn sie dir zu einfach sind, reichen die verschiedenen Rechner, meist von Krankenkassen aus um das Krankengeld zu berechnen.
Außerhalb , also nicht von Kassen könnte man noch den hier - https://www.smart-rechner.de/krankengeld/rechner.php
nehmen, aber der ist auch einfach. Einen Rechner, der auch eine Berechnung bei schwankendem Regelentgelt vornimmt, ist mir im Netz nicht bekannt.
Sicher gibt es einen solchen Rechner, ich nehme aber an, dass dieser dann im Rahmen einer Software (Lohn- und Entgeltabrechnung) und somit kostenpflichtig, zu finden sein wird.
Gruss
Czauderna
im Grundsatz, auch wenn sie dir zu einfach sind, reichen die verschiedenen Rechner, meist von Krankenkassen aus um das Krankengeld zu berechnen.
Außerhalb , also nicht von Kassen könnte man noch den hier - https://www.smart-rechner.de/krankengeld/rechner.php
nehmen, aber der ist auch einfach. Einen Rechner, der auch eine Berechnung bei schwankendem Regelentgelt vornimmt, ist mir im Netz nicht bekannt.
Sicher gibt es einen solchen Rechner, ich nehme aber an, dass dieser dann im Rahmen einer Software (Lohn- und Entgeltabrechnung) und somit kostenpflichtig, zu finden sein wird.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeldrechner
Recht herzlichen Dank
Das Krankengeld wurde von der Krankenkasse anhand der Dezember-Gehaltsabrechnung ermittelt, da mein Arbeitgeber ja noch immer keine Entgeltbescheinigung eingereicht hat. Ich hatte aufgrund eines im November eingetragenen Steuerfreibetrags im Dezember ein sehr hohes Nettogehalt, aber wenn ich meine Daten mit Brutto- und Nettogehalt in die verschiedenen Krankengeldrechner eingebe, wird jeweils ein um ca. 400 € höheres monatliches Krankengeld ermittelt. Aus diesem Grund hätte ich halt gerne die genaue Rechenformeln.
Ich habe jetzt nochmal bei der Krankenkasse nachgefragt, warum es so einen großen Unterschied gibt und warte mal auf die Antwort...
Update - die Antwort kam prompt, nur 12 Stunden später:
es wurde von der Krankenkasse der Jahressteuerfreibetrag eingetragen und nicht der auf der Dezemberabrechnung vermerkte und für diesen Monat gültige Monatsfreibetrag! Ich habe erst am 14.10.19 bei diesem Arbeitgeber angefangen und den Steuerfreibetrag im November eintragen lassen. Ob das von der Krankenkasse so richtig ist, werde ich nachprüfen lassen.
Das Krankengeld wurde von der Krankenkasse anhand der Dezember-Gehaltsabrechnung ermittelt, da mein Arbeitgeber ja noch immer keine Entgeltbescheinigung eingereicht hat. Ich hatte aufgrund eines im November eingetragenen Steuerfreibetrags im Dezember ein sehr hohes Nettogehalt, aber wenn ich meine Daten mit Brutto- und Nettogehalt in die verschiedenen Krankengeldrechner eingebe, wird jeweils ein um ca. 400 € höheres monatliches Krankengeld ermittelt. Aus diesem Grund hätte ich halt gerne die genaue Rechenformeln.
Ich habe jetzt nochmal bei der Krankenkasse nachgefragt, warum es so einen großen Unterschied gibt und warte mal auf die Antwort...
Update - die Antwort kam prompt, nur 12 Stunden später:
es wurde von der Krankenkasse der Jahressteuerfreibetrag eingetragen und nicht der auf der Dezemberabrechnung vermerkte und für diesen Monat gültige Monatsfreibetrag! Ich habe erst am 14.10.19 bei diesem Arbeitgeber angefangen und den Steuerfreibetrag im November eintragen lassen. Ob das von der Krankenkasse so richtig ist, werde ich nachprüfen lassen.
Re: Krankengeldrechner - Berücksichtigung Steuerfreibetrag
Aufgrund meiner Nachfrage beim GKV-Spitzenverband und bei der UPD habe ich nunmehr gestern Widerspruch gegen den Krankengeldbescheid eingelegt: vom GKV, der keine beratende Tätigkeit ausüben kann/darf, erhielt ich folgende Antwort:
"Unverbindlich weisen wir jedoch auf die Aussagen im Abschnitt 4.1.2.1.2.1 - Berücksichtigung von Steuerfreibeträgen des Gemeinsames Rundschreibens zur Kranken- und Verletztengeldberechnung (siehe https://www.gkv-datenaustausch.de/media ... 190619.pdf) hin. Hiernach sind bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts die Steuern auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse in dem der Regelentgeltberechnung zugrundeliegenden Bemessungszeitraum zu berücksichtigen. Das gilt auch, wenn im Bemessungszeitraum zu berücksichtigende Steuerfreibeträge hinzutreten oder wegfallen und dadurch zu einem geringeren/höherem Steuerabzug geführt haben."
Der Fachmann der UPD gab mir telefonisch den Rat, Widerspruch einzulegen, da er es rechtlich genauso sieht wie ich, daß bei der Krankengeldberechnung für die Vergleichsberechnung brutto/netto das tatsächliche Nettogehalt berücksichtigt werden muß.
Sobald ich den Widerspruchsbescheid vorliegen habe, werde ich über das Ergebnis informieren und ggf. einen neuen Thread eröffnen, um allen von einem ähnlichen Problem Betroffenen damit eine Argumentationshilfe zu geben.
"Unverbindlich weisen wir jedoch auf die Aussagen im Abschnitt 4.1.2.1.2.1 - Berücksichtigung von Steuerfreibeträgen des Gemeinsames Rundschreibens zur Kranken- und Verletztengeldberechnung (siehe https://www.gkv-datenaustausch.de/media ... 190619.pdf) hin. Hiernach sind bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts die Steuern auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse in dem der Regelentgeltberechnung zugrundeliegenden Bemessungszeitraum zu berücksichtigen. Das gilt auch, wenn im Bemessungszeitraum zu berücksichtigende Steuerfreibeträge hinzutreten oder wegfallen und dadurch zu einem geringeren/höherem Steuerabzug geführt haben."
Der Fachmann der UPD gab mir telefonisch den Rat, Widerspruch einzulegen, da er es rechtlich genauso sieht wie ich, daß bei der Krankengeldberechnung für die Vergleichsberechnung brutto/netto das tatsächliche Nettogehalt berücksichtigt werden muß.
Sobald ich den Widerspruchsbescheid vorliegen habe, werde ich über das Ergebnis informieren und ggf. einen neuen Thread eröffnen, um allen von einem ähnlichen Problem Betroffenen damit eine Argumentationshilfe zu geben.
Re: Krankengeldrechner - Berücksichtigung Steuerfreibetrag
Hallo,
Sobald ich den Widerspruchsbescheid vorliegen habe, werde ich über das Ergebnis informieren und ggf. einen neuen Thread eröffnen, um allen von einem ähnlichen Problem Betroffenen damit eine Argumentationshilfe zu geben.
ja, bitte mach das - interessiert sicher alle Beteiligten und Mitleser.
Wäre wirklich interessant, weil ich denke, dass die UPD , wenn sie schon eine so klare Auffassung dazu hat, auch schon entsprechende Erfahrungswerte aus bereits abgehandelten Fällen hat.
Gruss
Czauderna
Sobald ich den Widerspruchsbescheid vorliegen habe, werde ich über das Ergebnis informieren und ggf. einen neuen Thread eröffnen, um allen von einem ähnlichen Problem Betroffenen damit eine Argumentationshilfe zu geben.
ja, bitte mach das - interessiert sicher alle Beteiligten und Mitleser.
Wäre wirklich interessant, weil ich denke, dass die UPD , wenn sie schon eine so klare Auffassung dazu hat, auch schon entsprechende Erfahrungswerte aus bereits abgehandelten Fällen hat.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeldrechner - Berücksichtigung Steuerfreibetrag
Hallo Tina,
maßgeblicher Monat ist der Monat vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, voraussgesetzt, der Arbeitgeber hat diesen Monat spätestens am Tag vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit abgerechnet.
Bei gleich bleibendem Monatsgehalt rechnest du:
1. Berechnung des kumulierten Regelentgelts:
(Letztes Brutto-Monatsgehalt : 30) + (Summe aller sv-pflichtigen Brutto-Einmalzahlungen der letzten 12 Monate : 360) = Kumuliertes Regelentgelt
2. Liegt dieser Wert über dem Höchstregelentgelt von 156,25 €, gilt dieser Betrag als kumuliertes Regelentgelt.
3. Von der Summe 70 Prozent.
4. Berechnung des kumulierten Netto-Arbeitsentgelts:
(Letztes Netto-Monatsgehalt : 30) + (Summe aller sv-pflichtigen Netto-Einmalzahlungen der letzten 12 Monate : 360) = Kumuliertes Netto-Arbeitsentgelt
5. Ergebnis aus 4. rechnest du mal 90 Prozent.
6. Der niedrigere Betrag aus Nr. 3 und Nr. 5 ist das Brutto-Krankengeld pro Kalendertag.
7. Vom Brutto-Krankengeld ziehst du ab (für 2020):
- 1,525 Prozent für die Pflegeversicherung
- zusätzlich 0,25 Prozent für die Pflegeversicherung falls du mind. 23 Jahre alt bist und keine Kinder hast
- 9,3 Prozent für die Rentenversicherung
- 1,3 Prozent für die Arbeitslosenversicherung
So kommst du auf dein Netto-Krankengeld pro Tag, welches dir für 30 Tage pro Monat ausgezahlt wird, es sei denn es geht um einen anteiligen Monat, dann für die tatsächlichen Tage.
Ich hoffe, du bist auch Monatslöhnerin. Sonst nochmal Bescheid sagen.
Viele Grüße
D-S-E
maßgeblicher Monat ist der Monat vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, voraussgesetzt, der Arbeitgeber hat diesen Monat spätestens am Tag vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit abgerechnet.
Bei gleich bleibendem Monatsgehalt rechnest du:
1. Berechnung des kumulierten Regelentgelts:
(Letztes Brutto-Monatsgehalt : 30) + (Summe aller sv-pflichtigen Brutto-Einmalzahlungen der letzten 12 Monate : 360) = Kumuliertes Regelentgelt
2. Liegt dieser Wert über dem Höchstregelentgelt von 156,25 €, gilt dieser Betrag als kumuliertes Regelentgelt.
3. Von der Summe 70 Prozent.
4. Berechnung des kumulierten Netto-Arbeitsentgelts:
(Letztes Netto-Monatsgehalt : 30) + (Summe aller sv-pflichtigen Netto-Einmalzahlungen der letzten 12 Monate : 360) = Kumuliertes Netto-Arbeitsentgelt
5. Ergebnis aus 4. rechnest du mal 90 Prozent.
6. Der niedrigere Betrag aus Nr. 3 und Nr. 5 ist das Brutto-Krankengeld pro Kalendertag.
7. Vom Brutto-Krankengeld ziehst du ab (für 2020):
- 1,525 Prozent für die Pflegeversicherung
- zusätzlich 0,25 Prozent für die Pflegeversicherung falls du mind. 23 Jahre alt bist und keine Kinder hast
- 9,3 Prozent für die Rentenversicherung
- 1,3 Prozent für die Arbeitslosenversicherung
So kommst du auf dein Netto-Krankengeld pro Tag, welches dir für 30 Tage pro Monat ausgezahlt wird, es sei denn es geht um einen anteiligen Monat, dann für die tatsächlichen Tage.
Ich hoffe, du bist auch Monatslöhnerin. Sonst nochmal Bescheid sagen.
Viele Grüße
D-S-E
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- Beiträge: 31
- Registriert: 29.12.2014, 18:57
Re: Krankengeldrechner
Hallo Tina Weiß,Tina Weiß hat geschrieben: ↑14.04.2020, 18:44Recht herzlichen Dank
Das Krankengeld wurde von der Krankenkasse anhand der Dezember-Gehaltsabrechnung ermittelt, da mein Arbeitgeber ja noch immer keine Entgeltbescheinigung eingereicht hat. Ich hatte aufgrund eines im November eingetragenen Steuerfreibetrags im Dezember ein sehr hohes Nettogehalt, aber wenn ich meine Daten mit Brutto- und Nettogehalt in die verschiedenen Krankengeldrechner eingebe, wird jeweils ein um ca. 400 € höheres monatliches Krankengeld ermittelt. Aus diesem Grund hätte ich halt gerne die genaue Rechenformeln.
deine Krankenkasse zahlt dir (immer noch) einen Abschlag auf dein Krankengeld, weil die Entgeltbescheinigung deines Arbeitgebers noch nicht vorliegt. Eine Abschlagszahlung ist immer niedriger. Und deine Ansprechpartnerin bei deiner Krankenkasse hatte dir bereits zugesichert, dass eine Neuberechnung erfolgt, sobald die Bescheinigung vorliegt.
Ohne durch Datenträgeraustausch der Krankenkasse übermittelte Entgeldbescheinigung des Arbeitgebers keine korrekte Krankengeldberechnung.
Egal was ein Krankengeldrechner sagt. Deine Gehaltsabrechnung ist nicht die gerichtsfeste Grundlage zur Krankengeldberechnung. Eine Gehaltsabrechnung wird das auch nicht werden. Dazu bedarf es einer Gesetzesänderung.
Was willst du mit deinem Widerspruch erreichen?
Soll sie ihre Berechnung aufheben? Und dann? Dir das zahlen, was du für richtig erachtest, ohne die Berechnungsgrundlage "Entgeldbescheinigung des Arbeitgebers"?
Oder soll die Kasse evtl. sich auf den Standpunkt stellen, o.k., wir zahlen erst dann, wenn die Bescheinigung da ist. So, wie der Gesetzgeber es vorsieht. Bis dahin stellen wir die Zahlung ein?
Wenn ich deine Beträge richtig verstanden habe, wurdest du während der Probezeit geküdigt und du und dein ehemaliger Arbeitgeber habt noch ein "Süppchen" am kochen. Ich behaupte mal, sobald das "Süppchen" ausgelöffelt wurde, bekommst du auch die(hoffentlich richtige) Bescheinigung und dein restliches Krankengeld kann nachgezahlt werden.
Viel geschickter wäre es, die Nachweise für den Arbeitsunfall zu erbringen. Das Verletztengeld der BG ist höher.
Viele Grüße
Frau in KV
Re: Krankengeldrechner - Berücksichtigung Steuerfreibetrag
Liebe Frau in KV und D-S-E,
ganz vielen lieben Dank für eure langen und für mich sehr gut verständlichen Antworten auf mein Anliegen
Beim letzten Schreiben der Krankenkasse mit der vorläufigen Berechnung des Krankengelds sowie der Zusendung der Ein- und Ausgabemasken war eine Rechtsbelehrung dabei, weshalb ich vorsorglich und auf Anraten der UPD einen schriftlichen Widerspruch eingelegt habe. Die korrekte Krankengeldberechnung ist das eine, und was meinen Arbeitgeber betrifft, ist das andere: mir liegt wie gesagt noch keine schriftliche Kündigung vor, doch beim Thema Arbeitsrecht bin ich bei meiner Gewerkschaft recht gut aufgehoben.
Ich bin weiterhin und bis auf weiteres krankgeschrieben, weil aufgrund dieser Arbeitsunfähigkeit im Juni noch eine OP ansteht.
Aktuell wird von der BG überprüft, ob dies in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.
Einen schönen Abend euch allen!
Tina
ganz vielen lieben Dank für eure langen und für mich sehr gut verständlichen Antworten auf mein Anliegen
Beim letzten Schreiben der Krankenkasse mit der vorläufigen Berechnung des Krankengelds sowie der Zusendung der Ein- und Ausgabemasken war eine Rechtsbelehrung dabei, weshalb ich vorsorglich und auf Anraten der UPD einen schriftlichen Widerspruch eingelegt habe. Die korrekte Krankengeldberechnung ist das eine, und was meinen Arbeitgeber betrifft, ist das andere: mir liegt wie gesagt noch keine schriftliche Kündigung vor, doch beim Thema Arbeitsrecht bin ich bei meiner Gewerkschaft recht gut aufgehoben.
Ich bin weiterhin und bis auf weiteres krankgeschrieben, weil aufgrund dieser Arbeitsunfähigkeit im Juni noch eine OP ansteht.
Aktuell wird von der BG überprüft, ob dies in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.
Einen schönen Abend euch allen!
Tina
Re: Krankengeldrechner - Berücksichtigung Steuerfreibetrag
UPDATE:
Nach einem persönlichen Telefonat mit dem Abteilungsleiter der Krankengeldstelle wurde mir schriftlich bestätigt, daß mein mittlerweile ehemaliger Arbeitgeber (es gab eine außergerichtliche Einigung) die Entgeltbescheinigung übermittelt hat und mein Krankengeld nun abschließend genau so berechnet wurde, wie ich es ursprünglich schon ermittelt hatte = mit Berücksichtigung meines in der Dezember-Abrechnung eingetragenen Steuerfreibetrages.
Das mir seit Februar zu wenig überwiesene Krankengeld wurde schon am Tag nach dem Telefonat überwiesen, und nun bin ich auch wirklich sehr froh und erleichtert, daß dieses leidige und für mich finanzielle Problem aus der Welt geschaffen werden konnte.
Fazit: Krankengeldberechnungen IMMER nachprüfen, denn in meinem Fall machte das pro Tag ca. 14 € Mehrleistung aus!!!
Nach einem persönlichen Telefonat mit dem Abteilungsleiter der Krankengeldstelle wurde mir schriftlich bestätigt, daß mein mittlerweile ehemaliger Arbeitgeber (es gab eine außergerichtliche Einigung) die Entgeltbescheinigung übermittelt hat und mein Krankengeld nun abschließend genau so berechnet wurde, wie ich es ursprünglich schon ermittelt hatte = mit Berücksichtigung meines in der Dezember-Abrechnung eingetragenen Steuerfreibetrages.
Das mir seit Februar zu wenig überwiesene Krankengeld wurde schon am Tag nach dem Telefonat überwiesen, und nun bin ich auch wirklich sehr froh und erleichtert, daß dieses leidige und für mich finanzielle Problem aus der Welt geschaffen werden konnte.
Fazit: Krankengeldberechnungen IMMER nachprüfen, denn in meinem Fall machte das pro Tag ca. 14 € Mehrleistung aus!!!
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- Beiträge: 8
- Registriert: 06.10.2020, 17:59
Re: Krankengeldrechner - Berücksichtigung Steuerfreibetrag
Hallo,
als Update für diese die nach einem Krankengeldrechner in Österreich suchen, habe ich diese Seite https://www.gesundheitskasse.at/service ... 007.837569 herausgefunden und sie funktioniert ganz gut meiner Meinung nach.
als Update für diese die nach einem Krankengeldrechner in Österreich suchen, habe ich diese Seite https://www.gesundheitskasse.at/service ... 007.837569 herausgefunden und sie funktioniert ganz gut meiner Meinung nach.