Wie sieht ein Bußgeldverfahren der Krankenkasse gegen einen Arbeitgeber aus, der trotz mehrfacher Aufforderungen sowohl durch die KK als auch durch den Arbeitnehmer der Pflicht zur Einreichung der Entgeltbescheinigung nicht nachkommt?
Bereits am 03.02.2020 reichte ich bei meinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, aus der hervorging, daß ich über den 6-wöchigen Lohnfortzahlungszeitraum hinaus arbeitsunfähig sein und somit ins Krankengeld fallen würde.
Ich bekomme zwar mittlerweile Krankengeld ausbezahlt, jedoch nur vorläufig und in geringerer Höhe als es mir zusteht.
Wie lange soll ich noch warten, um selbst aktiv, z.B. mit gewerkschaftlicher oder anwaltlicher Hilfe, dagegen vorzugehen?
Vielen Dank!
Bußgeldverfahren der Krankenkasse gegen Arbeitgeber wegen nicht eingereichter Entgeltbescheinigung
Moderator: Czauderna
Re: Bußgeldverfahren der Krankenkasse gegen Arbeitgeber wegen nicht eingereichter Entgeltbescheinigung
Hallo,
ich habe dazu das gefunden -
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... 1pMyLw1AAC
Leider kann ich aus meiner Praxis keinen praktischen Fall anführen - ich musste noch nie in dieser Hinsicht tätig werden, meist reichte es wirklich den Arbeitgeber darauf hinzuweisen.
Sicher kann dazu ein anderer, aktiver Experte noch etwas beisteuern.
Gruss
Czauderna
ich habe dazu das gefunden -
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... 1pMyLw1AAC
Leider kann ich aus meiner Praxis keinen praktischen Fall anführen - ich musste noch nie in dieser Hinsicht tätig werden, meist reichte es wirklich den Arbeitgeber darauf hinzuweisen.
Sicher kann dazu ein anderer, aktiver Experte noch etwas beisteuern.
Gruss
Czauderna
Re: Bußgeldverfahren der Krankenkasse gegen Arbeitgeber wegen nicht eingereichter Entgeltbescheinigung
Herzlichen Dank - mir bleibt lt. Krankenkasse leider nichts anderes übrig als abzuwarten => erst wenn der Arbeitgeber die Entgeltbescheinigung einreicht, kann das korrekte Krankengeld berechnet werden.