Auswandern in Schweiz - Bindefrist
Moderator: Czauderna
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Auswandern in Schweiz - Bindefrist
Hallo,
ich werden diesen Monat dauerhaft in die Schweiz auswandern (Unbefristeter Arbeitsvertrag und Wohnsitz in Schweiz). Ich war bislang freiwillig (Überschreitung Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der GKV versichert.
Diese habe ich nun gekündigt und die Rückmeldung erhalten, dass ich noch bis Juni 2021 an diese Krankenkasse gebunden wäre, da die Bindefrist noch so lange läuft. Versichert bin ich bei dieser GKV seit > 18 Monate. Eine Schweizer Krankenversicherung schließe ich aktuell ab.
Was kann ich hier machen, um die Vertrag zu beenden? Welche Beiträge kommen auf mich zu, falls ich tatsächlich noch über 1 Jahr in Deutschland versichert bleiben muss.
Danke und viele Grüße
Matthias
ich werden diesen Monat dauerhaft in die Schweiz auswandern (Unbefristeter Arbeitsvertrag und Wohnsitz in Schweiz). Ich war bislang freiwillig (Überschreitung Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der GKV versichert.
Diese habe ich nun gekündigt und die Rückmeldung erhalten, dass ich noch bis Juni 2021 an diese Krankenkasse gebunden wäre, da die Bindefrist noch so lange läuft. Versichert bin ich bei dieser GKV seit > 18 Monate. Eine Schweizer Krankenversicherung schließe ich aktuell ab.
Was kann ich hier machen, um die Vertrag zu beenden? Welche Beiträge kommen auf mich zu, falls ich tatsächlich noch über 1 Jahr in Deutschland versichert bleiben muss.
Danke und viele Grüße
Matthias
Re: Auswandern in Schweiz - Bindefrist
Hallo und willkommen im Forum.
Ob eine Bindefrist (wie errechnet sich diese in deinem Fall - gab es evtl. in den letzten 18 Monate einen Arbeitgeberwechsel mit anschließender, freiwilliger Versicherung ?) auch bei einer 1-Wohnsitzverlegung ins Ausland (Schweiz) gilt, das ist die Frage.
Hast du schon mal die Satzung deiner Krankenkasse studiert, ob es dazu (Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaft) Ausführungen gibt ?.
Gruss
Czauderna
Ob eine Bindefrist (wie errechnet sich diese in deinem Fall - gab es evtl. in den letzten 18 Monate einen Arbeitgeberwechsel mit anschließender, freiwilliger Versicherung ?) auch bei einer 1-Wohnsitzverlegung ins Ausland (Schweiz) gilt, das ist die Frage.
Hast du schon mal die Satzung deiner Krankenkasse studiert, ob es dazu (Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaft) Ausführungen gibt ?.
Gruss
Czauderna
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Re: Auswandern in Schweiz - Bindefrist
Hallo Matthias,
die Bindefrist gilt hier nicht, weil das SGV V in der Schweiz nicht gilt.
Wenn du in der Schweiz wohnst und arbeitest, kannst du dich in Deutschland nicht gesetzlich versichern, sondern suchst dir eine schweizer Versicherungsgesellschaft.
Mit dem Formular E104 von deiner Schweizer Krankenkasse und der Abmelde-/Anmeldebestätigung der Wohnmeldestelle sollte sich das Problem lösen lassen.
Solltest du nach Deutschland zurückkehren, weist du zur Zeit mit dem gleichen Forumular die Versicherungszeiten nach und kannst dich dann wieder bei deiner Krankenkasse in Deutschland problemlos versichern. (Stand Feb. 2020)
Viele Grüße
Frau_in_KV
die Bindefrist gilt hier nicht, weil das SGV V in der Schweiz nicht gilt.
Wenn du in der Schweiz wohnst und arbeitest, kannst du dich in Deutschland nicht gesetzlich versichern, sondern suchst dir eine schweizer Versicherungsgesellschaft.
Mit dem Formular E104 von deiner Schweizer Krankenkasse und der Abmelde-/Anmeldebestätigung der Wohnmeldestelle sollte sich das Problem lösen lassen.
Solltest du nach Deutschland zurückkehren, weist du zur Zeit mit dem gleichen Forumular die Versicherungszeiten nach und kannst dich dann wieder bei deiner Krankenkasse in Deutschland problemlos versichern. (Stand Feb. 2020)
Viele Grüße
Frau_in_KV
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Re: Auswandern in Schweiz - Bindefrist
Hallo,
der erste Sachbearbeiter am Telefon sah das nicht so, mit etwas Nachdruck und Nachfrage beim Kollegen war es auf einmal kein Problem.
Problem gelöst, vielen Dank!
Grüße
Matthias
der erste Sachbearbeiter am Telefon sah das nicht so, mit etwas Nachdruck und Nachfrage beim Kollegen war es auf einmal kein Problem.
Problem gelöst, vielen Dank!
Grüße
Matthias
Re: Auswandern in Schweiz - Bindefrist
Dann melde dich doch einfach in Deutschland beim Einwohnermeldeamt ab, und schon bist du aus der deutschen GKV raus.
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Re: Auswandern in Schweiz - Bindefrist
Ha, das war der letzte Versuch dich zu melken. Du machst das genau richtig ! Viel Erfolg in CH.MatthiasW81 hat geschrieben: ↑20.02.2020, 21:41Hallo,
der erste Sachbearbeiter am Telefon sah das nicht so, mit etwas Nachdruck und Nachfrage beim Kollegen war es auf einmal kein Problem.
Problem gelöst, vielen Dank!
Grüße
Matthias
Dort zahlt übrigens jeder der versichert ist auch ein, so wie sich das gehört und auch finanzieren lässt.
Re: Auswandern in Schweiz - Bindefrist
Hallo,franzpeter hat geschrieben: ↑24.02.2020, 17:01Ha, das war der letzte Versuch dich zu melken. Du machst das genau richtig ! Viel Erfolg in CH.MatthiasW81 hat geschrieben: ↑20.02.2020, 21:41Hallo,
der erste Sachbearbeiter am Telefon sah das nicht so, mit etwas Nachdruck und Nachfrage beim Kollegen war es auf einmal kein Problem.
Problem gelöst, vielen Dank!
Grüße
Matthias
Dort zahlt übrigens jeder der versichert ist auch ein, so wie sich das gehört und auch finanzieren lässt.
und was genau hatte jetzt dieser Beitrag mit der Eingangsfrage zu tun ?
Gruss
Czauderna
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Re: Auswandern in Schweiz - Bindefrist
Nix, war mir nur ein Anliegen den Frager zu beglückwünschen
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Re: Auswandern in Schweiz - Bindefrist
Hallo MatthiasW81,MatthiasW81 hat geschrieben: ↑20.02.2020, 21:41Hallo,
der erste Sachbearbeiter am Telefon sah das nicht so, mit etwas Nachdruck und Nachfrage beim Kollegen war es auf einmal kein Problem.
Problem gelöst, vielen Dank!
Grüße
Matthias
es freut mich für dich, dass sich das Problem gelöst hat.
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nach EU-Recht oder Vertragsrecht ist hochkomplex. Der deine freiwillige Versicherung betreuende
Sachbearbeiter hat nicht zwangsweise Kompetenzen bzw. Erfahrungen in diesem Bereich.
Viele Grüße
Frau in KV
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Re: Auswandern in Schweiz - Bindefrist
Komplett auszuwandern würde ich mir an deiner Stelle richtig gut überlegen. Damit ist meistens eine Menge Behördenkram und Bürokratie verbunden.
Re: Auswandern in Schweiz - Bindefrist
Hallo Manuela,Manuela Liebig hat geschrieben: ↑12.03.2020, 12:05Komplett auszuwandern würde ich mir an deiner Stelle richtig gut überlegen. Damit ist meistens eine Menge Behördenkram und Bürokratie verbunden.
vielleicht ist es nicht so deutlich, aber das ist kein "Plauderforum", sondern dieses Forum ist eigentlich dafür gedacht, dass einerseits Ratsuchende hier ihre Fragen zu gesetzlichen Krankenkassen stellen und sich, andererseits, Experten bemühen, diese Fragen möglichst sachlich zu beantworten. Demzufolge ist es also nicht zielführend in den diversen Threads Themen zu behandeln, die nicht mit der eigentlichen Fragestellung zu tun haben.
Sicher hast du Verständnis dafür und bist nicht enttäuscht, wenn die Experten hier und wahrscheinlich auch die Fragenden nicht darauf antworten wollen.
Wenn du tatsächlich deine Fragen beantwortet haben willst, dann nütze bitte die PN. dafür.
Ich danke die nochmals für dein Verständnis.
Gruss
Czauderna