Leistungsmitteilung nach § 22 Nr. 5 ........

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Karl44
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Leistungsmitteilung nach § 22 Nr. 5 ........

Beitrag von Karl44 » 20.02.2020, 00:48

Eine Frage an die Experten:

Für 2018 hat die VBL 1.611,46 € (Beiträge KV u. Pflg.Vers.) abgeführt.
Für 2019 - trotz höherer Betriebsrente 1.285,22 €.

Dies kann ich nicht nachvollziehen, hat jemand eine Antwort für mich dazu.

Freundliche Grüße
Karl

Czauderna
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Re: Leistungsmitteilung nach § 22 Nr. 5 ........

Beitrag von Czauderna » 20.02.2020, 11:24

Hallo,
Nein, so ist das leider nicht zu klären, nur vermuten könnte man - hat evtl. mit dem Zusatzbeitrag zu tun.
Ich selbst bekomme auch von der VBL einen Versorgungsbezug, Da kann ich mir über mein Kundenkonto genaue Infos
Zu meinem Versorgungsbezug und den Beiträgen abrufen.
Gruß
Czauderna

Karl44
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Re: Leistungsmitteilung nach § 22 Nr. 5 ........

Beitrag von Karl44 » 20.02.2020, 16:50

Ich präzisiere mal 2019:
Habe die Beträge von Jan.-Dez. addiert (VBL zeigt bei jeder mtl. Rentenzahlung KrK, Pflege Zusatz. centgenau an) 1.499,58 €, die Leistungsmitteilung weist nur 1.255,22 € auf .
Krankenkasse und VBL schieben sich gegenseitig die Korrektheit der Ansätze zu.

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