rückwirkende Aberkennung der Familienversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Walter62
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rückwirkende Aberkennung der Familienversicherung

Beitrag von Walter62 » 18.02.2020, 12:56

Hallo,
ich hatte ja bereits im letzten Jahr geschrieben, dass mein Mann wegen Streittigkeiten mit dem 2. Firmeninhaber gezwungen ist, seine selbständige Tätigkeit aufzugeben.
Das Gewerbe konnte nun heute endlich abgemeldet werden rückwirkend zum 01.01.2020.
Die Sache hat sich endlos hingezogen, da die Handwerkskammer Stress gemacht hat, betreffend der Weiterführung der Firma durch den 2. Inhaber, da dieser keinen Meisterbrief hat.
Wir wollen nun morgen bei der KK die Aufnahme in die Familienversicherung beantragen, da mein MAnn seit 01.01.2020 kein Einkommen mehr hat, bis dato ist er privat versichert.
Ich bin unsicher was die PKV angeht.
Sollen wir diese kündigen, wenn die Aufnahme in die GKV bestätigt wird.
Oder wäre eine Anwartschaft ratsam.
Besteht die Möglichkeit, dass die Aufnahme in die Familienversicherung nachträglich aufgehoben wird?
Es laufen bereits Bewerbungsgespräche und ich gehe davon aus, dass mein Mann in nächster Zeit eine Arbeit aufnehmen wird.
LG und vielen Dank

Czauderna
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Re: rückwirkende Aberkennung der Familienversicherung

Beitrag von Czauderna » 18.02.2020, 13:04

Hallo,
das mit der Familienversicherung geht eigentlich alles sehr schnell, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dafür dürften ab Einreichung er Antragstellung bis zur Entscheidung nur wenige Tage vergehen, so kenne ich es jedenfalls noch aus meiner Praxis.
Da es bei der PKV u.U. spezielle Bedingungen für die Kündigung wegen Familienversicherung gibt, wäre es meiner Meinung nach ratsam, erst mal mit der PKV Kontakt aufzunehmen. Ich denke, dass die PKV ohnehin eine entsprechende Bescheinigung der GKV haben will.
Gruss
Czauderna

vikingz
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Re: rückwirkende Aberkennung der Familienversicherung

Beitrag von vikingz » 18.02.2020, 15:52

Walter62 hat geschrieben:
18.02.2020, 12:56
Besteht die Möglichkeit, dass die Aufnahme in die Familienversicherung nachträglich aufgehoben wird?
Ja, bei falschen / unvollständigen Angaben, ansonsten nein.

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