Krankengeld - Blockfrist selbe Krankheit
Moderator: Czauderna
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Re: Krankengeld - Blockfrist selbe Krankheit
Ah, ok, dann mach das Sinn.
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Re: Krankengeld - Blockfrist selbe Krankheit
Hallo an alle Nutzer, ich heiße Nico , ich bin 58 Jahre alt, und 36 Arbeitsjahre
Ich habe eine Frage,
Ich bin seit 07/03/2019 AU und beziehe Krankengeld, ich wollte Wissen über diese Blockfrist wie berechnet wird,
Wenn ich nach 78 Wochen Krankengeld, und weiter als Arbeitslos angemeldet, und im diesem Arbeitslos Zeit nicht Krank geschrieben bin,
ab wann kann ich wieder Krankengeld beziehe Für die selber Krankheit dass ich vor Arbeitslos gewesen war?
Weil ich kann dass nicht berechnen.
Vielen dank
Ich habe eine Frage,
Ich bin seit 07/03/2019 AU und beziehe Krankengeld, ich wollte Wissen über diese Blockfrist wie berechnet wird,
Wenn ich nach 78 Wochen Krankengeld, und weiter als Arbeitslos angemeldet, und im diesem Arbeitslos Zeit nicht Krank geschrieben bin,
ab wann kann ich wieder Krankengeld beziehe Für die selber Krankheit dass ich vor Arbeitslos gewesen war?
Weil ich kann dass nicht berechnen.
Vielen dank
Re: Krankengeld - Blockfrist selbe Krankheit
Hallo und willkommen im Forum.Nicogrumo62 hat geschrieben: ↑12.02.2020, 13:48Hallo an alle Nutzer, ich heiße Nico , ich bin 58 Jahre alt, und 36 Arbeitsjahre
Ich habe eine Frage,
Ich bin seit 07/03/2019 AU und beziehe Krankengeld, ich wollte Wissen über diese Blockfrist wie berechnet wird,
Wenn ich nach 78 Wochen Krankengeld, und weiter als Arbeitslos angemeldet, und im diesem Arbeitslos Zeit nicht Krank geschrieben bin,
ab wann kann ich wieder Krankengeld beziehe Für die selber Krankheit dass ich vor Arbeitslos gewesen war?
Weil ich kann dass nicht berechnen.
Vielen dank
Also, seit dem 07.03.2019 arbeitsunfähig. Ich gehe davon aus, dass es in der Vergangenheit keine Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung gegeben hat - da ist wichtig für die Beantwortung deiner Frage. Bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit würde der Krankengeldanspruch etwa bis zum 06.09.2020 (Tag ist überschlägig geschätzt) - Die Blockfrist läuft vom 07.03.2019 - 06.03.2022. Das würde bedeuten, dass du ab dem 07.03.2022 wegen dieser Erkrankung wieder einen grundsätzlichen Krankengeldanspruch hättest, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllt hast.
1. Versicherung in einer Klasse mit Krankengeldanspruch, z.B. Arbeitslosengeld-1 oder Arbeitnehmertätigkeit
2. Du seit dem 6.9.2020 für mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig gewesen bist.
Gruss
Czauderna
PS: Du hast deinen Beitrag zweimal eingestellt - ich habe einen gelöscht -
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Re: Krankengeld - Blockfrist selbe Krankheit
Hallo, Danke für deine Antwort,
Wie Du von beigefügte Foto Die Datum sehen kannst, ich war auch früh ab un zu Krank wegen Rückenschmerzen und hüftschmerzen
Haber weis ich nicht ob dass unter jetziger selber Krankheit gehört.
Und Praktisch wie Du schreibst ich sollte ab dem 06.09.2020 für 6 Monaten wegen die selber Krankheit nicht krank sein, und dann ab dem 06.03.2022
Kann ich für die selber Krankheit wieder Krankengeld in Anspruch nehmen?
Und wenn ich wegen eine andere Krankheit ab dem 06.09.2020 krank bin was passiert dann?
Danke
Wie Du von beigefügte Foto Die Datum sehen kannst, ich war auch früh ab un zu Krank wegen Rückenschmerzen und hüftschmerzen
Haber weis ich nicht ob dass unter jetziger selber Krankheit gehört.
Und Praktisch wie Du schreibst ich sollte ab dem 06.09.2020 für 6 Monaten wegen die selber Krankheit nicht krank sein, und dann ab dem 06.03.2022
Kann ich für die selber Krankheit wieder Krankengeld in Anspruch nehmen?
Und wenn ich wegen eine andere Krankheit ab dem 06.09.2020 krank bin was passiert dann?
Danke
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Re: Krankengeld - Blockfrist selbe Krankheit
Hallo,
wenn es Vorerkrankungen gibt, dann könnten sich die Blockfristen verschieben und meine überschlägige Berechnung könnte
dann natürlich nicht mehr zutreffen.
Für alle anderen Erkrankungen, die für sich allein gesehen, Arbeitsunfähigkeit auslösen gilt ein jeweils neuer Krankengeldanspruch - die alte Erkrankung darf aber da nicht involviert sein.
Gruss
Czauderna
wenn es Vorerkrankungen gibt, dann könnten sich die Blockfristen verschieben und meine überschlägige Berechnung könnte
dann natürlich nicht mehr zutreffen.
Für alle anderen Erkrankungen, die für sich allein gesehen, Arbeitsunfähigkeit auslösen gilt ein jeweils neuer Krankengeldanspruch - die alte Erkrankung darf aber da nicht involviert sein.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld - Blockfrist selbe Krankheit
Hallo Nicogrumo62,
um das alles besser beurteilen zu können, müsste man zum Beispiel auch wissen, ob in der aktuellen Langzeit-AU...
a) F- und M-Diagnosen immer gleichzeitig bestanden
b) die AU mit einer M-Diagnose begann und dann eine F-Diagnise dazu kam
oder c) die AU mit einer F-Diagnose begann und dann eine M-Diagnose hinzukam.
Viele Grüße
D-S-E
um das alles besser beurteilen zu können, müsste man zum Beispiel auch wissen, ob in der aktuellen Langzeit-AU...
a) F- und M-Diagnosen immer gleichzeitig bestanden
b) die AU mit einer M-Diagnose begann und dann eine F-Diagnise dazu kam
oder c) die AU mit einer F-Diagnose begann und dann eine M-Diagnose hinzukam.
Viele Grüße
D-S-E
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Re: Krankengeld - Blockfrist selbe Krankheit
Hallo Czauderna
Ich war heute beim eine DRV Berater Termin, und er sagt mir dass ich habe Paar Möglichkeiten, die erste ist: dass ich am eine
Betriebliches Integrationstraining für Rehabilitanden, (BIT) für 7 Monate mitmachen.
Die zweite ist: dass ich selber eine Arbeitgeber finden, wo mich eine leichte Arbeitsstelle anbietet und dass nach eine eventuelle Probezeit, mich fest einstellt, und dass der Arbeitgeber bekommen vom DRV eine Zuschuss auf die Lohnabrechnung.
Ich habe dem Berater gesagt dass ich noch Gesundheit Problem habe, und momentan soll ich mich gesund stellen bevor dass ganze ich akzeptiere Kann, und er meinte dass ist selbstverständlich dass ich erst gesund Verden soll, meine Frage ist:
Ich bin bekommen bis 06/09/2020 Krankengeld, was passiert z.b. Wenn ich dass Betriebliche Integrationstraining akzeptieren?
Wird dass Krankengeld abgestellt? Und wenn nach diesem 7 Monaten Integration Schulung mich keine Firma einstellt,
Kann ich weiter Krankengeld beantragen? Ich glaube nicht oder?
Danke
Ich war heute beim eine DRV Berater Termin, und er sagt mir dass ich habe Paar Möglichkeiten, die erste ist: dass ich am eine
Betriebliches Integrationstraining für Rehabilitanden, (BIT) für 7 Monate mitmachen.
Die zweite ist: dass ich selber eine Arbeitgeber finden, wo mich eine leichte Arbeitsstelle anbietet und dass nach eine eventuelle Probezeit, mich fest einstellt, und dass der Arbeitgeber bekommen vom DRV eine Zuschuss auf die Lohnabrechnung.
Ich habe dem Berater gesagt dass ich noch Gesundheit Problem habe, und momentan soll ich mich gesund stellen bevor dass ganze ich akzeptiere Kann, und er meinte dass ist selbstverständlich dass ich erst gesund Verden soll, meine Frage ist:
Ich bin bekommen bis 06/09/2020 Krankengeld, was passiert z.b. Wenn ich dass Betriebliche Integrationstraining akzeptieren?
Wird dass Krankengeld abgestellt? Und wenn nach diesem 7 Monaten Integration Schulung mich keine Firma einstellt,
Kann ich weiter Krankengeld beantragen? Ich glaube nicht oder?
Danke
Re: Krankengeld - Blockfrist selbe Krankheit
Hallo,
Ich bin bekommen bis 06/09/2020 Krankengeld, was passiert z.b. Wenn ich dass Betriebliche Integrationstraining akzeptieren?
Wird dass Krankengeld abgestellt? Und wenn nach diesem 7 Monaten Integration Schulung mich keine Firma einstellt,
Kann ich weiter Krankengeld beantragen? Ich glaube nicht oder?
Hat der Berater der DRV dir auch gesagt, ob du während dieses Trainings auch Übergangsgeld beziehen wirst?
Wenn das der Fall ist, ist das eine berufliche Maßnahme oder zählt das als medizinische Maßnahme. Ich meine, dass Ersteres zutrifft.
Dann bist du für diese Zeit aus der Sicht der Krankenkasse arbeitsfähig. Wenn dich nach den sieben Monate keine Firma einstellt, dann bist du arbeitslos.
Arbeitsunfähig wirst du erst dann wieder, wenn dich ein Arzt auch entsprechend für Arbeitsunfähig erklärt. Entscheidend ist da, ab wann das der Fall ist und wie du zu diesem Tag krankenversichert bist.
Gruss
Czauderna
Ich bin bekommen bis 06/09/2020 Krankengeld, was passiert z.b. Wenn ich dass Betriebliche Integrationstraining akzeptieren?
Wird dass Krankengeld abgestellt? Und wenn nach diesem 7 Monaten Integration Schulung mich keine Firma einstellt,
Kann ich weiter Krankengeld beantragen? Ich glaube nicht oder?
Hat der Berater der DRV dir auch gesagt, ob du während dieses Trainings auch Übergangsgeld beziehen wirst?
Wenn das der Fall ist, ist das eine berufliche Maßnahme oder zählt das als medizinische Maßnahme. Ich meine, dass Ersteres zutrifft.
Dann bist du für diese Zeit aus der Sicht der Krankenkasse arbeitsfähig. Wenn dich nach den sieben Monate keine Firma einstellt, dann bist du arbeitslos.
Arbeitsunfähig wirst du erst dann wieder, wenn dich ein Arzt auch entsprechend für Arbeitsunfähig erklärt. Entscheidend ist da, ab wann das der Fall ist und wie du zu diesem Tag krankenversichert bist.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld - Blockfrist selbe Krankheit
Hierbei ist noch zu beachten, dass dass Krankengeld nach einer beruflichen Rehamaßnahme nur aus 80 % des Übergangsgeldes überhaupt erst berechnet wird. Also quasi eine doppelte Kürzung.
Viele Grüße
D-S-E
Viele Grüße
D-S-E
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