Meine Frau hat Zinseinkünfte, nur auf ihren Namen, sonst keinerlei Einkünfte.
Jedoch geben wir diese nicht bei der Steuererklärung an, was seit Abgeltungssteuer 2009, auch kein Muß mehr ist.
Im Aufnahmeformular meiner KK steht nun folgendes:
Wenn ich den Satz richtig verstehe, muß ich dann bei nur Zinseinkünften, auch nur die Zinsbescheinigungen zum Antrag einreichen, richtig ?Bitte senden Sie uns eine vollständige Kopie des letzten vorliegenden Ein-
kommensteuerbescheides (bei Zinseinnahmen eine Zinsbescheinigung) zu.
Also keine Kopie des letzten Einkommensteuerbescheides, in dem die Zinsen eh nicht auftauchen ?
Für 2019 haben wir aber noch keine Steuerbescheinigungen der Banken erhalten, kann man die dann auch nachreichen, sobald wir sie haben ?
Danke für Auskunft!
Leonardo