Einen schönen.guten Tag.
Ich habe die Reha begonnen und z.b. Bis zum 10. 01. Krankengeld erhalten und 6 Tage später hat die Reha begonnen.
Wer kommt für die 6 Tage auf?
Der Arzt hat mich bis Februar krankgeschrieben und alles ohne Lücke.
Vielen Dank schon einmal fürs antworten.
Krankengeld bis Rehaantritt
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld bis Rehaantritt
Hallo,
bis zum Beginn der Reha besteht natürlich der Krankengeldanspruch.
Um an das fehlende Krankengeld zu kommen, gibt es drei Möglichkeiten
1. Die Krankenkasse anrufen und fragen
2. Die letzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war am 10.01. ausgestellt, folglich hat die Krankenkasse auch nur bis zu diesem Tag
das Krankengeld ausgezahlt. Du benötigst eine Folgemeldung (auch wenn die bescheinigte Zeit doppelt ist, die entweder am Tag des Reha-Beginns oder
später ausgestellt wurde. Auf diese Bescheinigung zahlt die Kasse das fehlende Krankengeld.
3. Wenn du aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wurdest, hast du ab dem Folgetag wieder Anspruch auf Krankengeld, d.h. du benötigst dann
wieder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Folgemeldungen). Auf die erste Folgemeldung, die durch deinen behandelnden Arzt /Ärztin ausgestellt
wird, bekommst du nicht nur das Krankengeld ab dem Folgetag nach Entlassung, sondern auch die fehlenden Tage vor Reha-Beginn ausgezahlt.
4. Wurdest oder wirst du arbeitsfähig aus der Reha entlassen - siehe 1 und dann 2
Gruss
Czauerna
bis zum Beginn der Reha besteht natürlich der Krankengeldanspruch.
Um an das fehlende Krankengeld zu kommen, gibt es drei Möglichkeiten
1. Die Krankenkasse anrufen und fragen
2. Die letzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war am 10.01. ausgestellt, folglich hat die Krankenkasse auch nur bis zu diesem Tag
das Krankengeld ausgezahlt. Du benötigst eine Folgemeldung (auch wenn die bescheinigte Zeit doppelt ist, die entweder am Tag des Reha-Beginns oder
später ausgestellt wurde. Auf diese Bescheinigung zahlt die Kasse das fehlende Krankengeld.
3. Wenn du aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wurdest, hast du ab dem Folgetag wieder Anspruch auf Krankengeld, d.h. du benötigst dann
wieder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Folgemeldungen). Auf die erste Folgemeldung, die durch deinen behandelnden Arzt /Ärztin ausgestellt
wird, bekommst du nicht nur das Krankengeld ab dem Folgetag nach Entlassung, sondern auch die fehlenden Tage vor Reha-Beginn ausgezahlt.
4. Wurdest oder wirst du arbeitsfähig aus der Reha entlassen - siehe 1 und dann 2
Gruss
Czauerna