Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle
Ich bin neu hier und grüße die Mitglieder dieses Forums recht herzlich !
Mein Vater ist 89 Jahre und muss alle 6 Monate ins nahegelegende Krankenhaus (Kardiologoie) zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Er wohnt im Pflegeheim mit Pflegegrad 2 (Demenz) und bisher habe ich es immer mit Unterstützung von meiner Frau geschafft, ihn vom Pflegeheim abzuholen und zur Kontrolle zu bringen und ihn zurückzubringen. Jetzt ist er mittlerweile so schwach und gehbehindert, daß ich ihn nicht mehr mit meinem Pkw fahren kann. Müßte die Krankenkasse nicht (auf Antrag) den Transport für diese Krankenhausbesuche übernehmen ?
Ich habe gelesen, daß Krankentransporte gezahlt werden, Krankenfahrten (zur ambulanten Behandlung) nur in Ausnahmefällen. Wie werden denn Fahrten zur Herzschrittmacherkontrolle behandelt ?
Gruss
Eduardo
Mein Vater ist 89 Jahre und muss alle 6 Monate ins nahegelegende Krankenhaus (Kardiologoie) zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Er wohnt im Pflegeheim mit Pflegegrad 2 (Demenz) und bisher habe ich es immer mit Unterstützung von meiner Frau geschafft, ihn vom Pflegeheim abzuholen und zur Kontrolle zu bringen und ihn zurückzubringen. Jetzt ist er mittlerweile so schwach und gehbehindert, daß ich ihn nicht mehr mit meinem Pkw fahren kann. Müßte die Krankenkasse nicht (auf Antrag) den Transport für diese Krankenhausbesuche übernehmen ?
Ich habe gelesen, daß Krankentransporte gezahlt werden, Krankenfahrten (zur ambulanten Behandlung) nur in Ausnahmefällen. Wie werden denn Fahrten zur Herzschrittmacherkontrolle behandelt ?
Gruss
Eduardo
Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle
Das zählt zur ambulanten Behandlung.
FK werden bei Pflegegrad 3 mit Einschränkungen in der Mobilität oder wenn ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H vorliegt übernommen.
Ausnahme: Der Arzt bescheinigt die Notwendigkeit einer ständigen Überwachung durch Rettungssanitäter in einem Krankenwagen.
FK werden bei Pflegegrad 3 mit Einschränkungen in der Mobilität oder wenn ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H vorliegt übernommen.
Ausnahme: Der Arzt bescheinigt die Notwendigkeit einer ständigen Überwachung durch Rettungssanitäter in einem Krankenwagen.
Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle
Hallo,
es gibt noch eine andere Möglichkeit des Anspruchs auf Fahrkosten durch die gesetzlichen KK.
[i]Versicherte, die kein Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ sowie keine Einstufung in den Pflegegrad 3 mit vorliegender dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, 4 oder 5 besitzen, jedoch vergleichbar in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen, haben ebenfalls einen Anspruch auf die Übernahme der Fahrkosten. In diesen Ausnahmefällen ist ebenfalls eine vorherige Genehmigung der Krankenkassen erforderlich.[/i] Quelle: GKV-Spitzenverband https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... nsport.jsp
MfG
ratte1
es gibt noch eine andere Möglichkeit des Anspruchs auf Fahrkosten durch die gesetzlichen KK.
[i]Versicherte, die kein Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ sowie keine Einstufung in den Pflegegrad 3 mit vorliegender dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, 4 oder 5 besitzen, jedoch vergleichbar in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen, haben ebenfalls einen Anspruch auf die Übernahme der Fahrkosten. In diesen Ausnahmefällen ist ebenfalls eine vorherige Genehmigung der Krankenkassen erforderlich.[/i] Quelle: GKV-Spitzenverband https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... nsport.jsp
MfG
ratte1
Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle
Da wird allerdings von einer Behandlungsfrequenz 2x wöchentlich ausgegangen.
Das ist bei einer halbjährlichen Kontrolle bei weitem nicht der Fall
Das ist bei einer halbjährlichen Kontrolle bei weitem nicht der Fall
Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle
Guten Morgen Eduardo,
unabhängig von den Antworten zu Deiner Frage nach Übernahme von Fahr-/Transportkosten würde ich, wenn sich der Zustand Deines Vaters verändert hat, einen neuen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades stellen.
Viel Erfolg.
unabhängig von den Antworten zu Deiner Frage nach Übernahme von Fahr-/Transportkosten würde ich, wenn sich der Zustand Deines Vaters verändert hat, einen neuen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades stellen.
Viel Erfolg.
Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle
Okay, allen erstmal vielen Dank ! Ich versuche mal, meinen Vater in Pflegegrad-Stufe 3 zu hieven.
Gruss
Eduardo
Gruss
Eduardo
Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle
Wie ist es am Ende eigentlich gelaufen?
Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle
@loosin
Ich habe einen Antrag für ihn gestellt für Pflegegrad 3.
Vor wenigen Tagen, da gibt´s noch nichts Neues
Gruss
Eduardo
Ich habe einen Antrag für ihn gestellt für Pflegegrad 3.
Vor wenigen Tagen, da gibt´s noch nichts Neues
Gruss
Eduardo
Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle
UPDATE
Der MDK hat Vater jetzt in Pflegegrad 3 eingestuft.
Viele Grüße
Eduardo
Der MDK hat Vater jetzt in Pflegegrad 3 eingestuft.
Viele Grüße
Eduardo
Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle
Wenn dann noch Einschränkungen in der Mobilität bescheinigt werden passt es ja
Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle
Hallo,
Hier wäre die Quelle interessant, denn so ist es nicht. Krankentransporte und Krankenfahrten unterscheiden sich in der Art des Transportmittels. Das muss der Arzt in der Verordnung festlegen. Ob er überhaupt eine Verordnung ausstellen darf, ist aber etwa davon abhängig, ob es sich um eine stationäre Behandlung oder bei ambulanten Behandlungen um einen Ausnahmefall handelt. Auch ein Krankentransport ist selbst zu zahlen, wenn die Voraussetzungen für eine Erstattung nicht vorliegen.
Re: Transport Pflegeheim zur Herzschrittmacherkontrolle
Hallo,Pajo hat geschrieben: ↑16.08.2020, 22:57Hallo,
Hier wäre die Quelle interessant, denn so ist es nicht. Krankentransporte und Krankenfahrten unterscheiden sich in der Art des Transportmittels. Das muss der Arzt in der Verordnung festlegen. Ob er überhaupt eine Verordnung ausstellen darf, ist aber etwa davon abhängig, ob es sich um eine stationäre Behandlung oder bei ambulanten Behandlungen um einen Ausnahmefall handelt. Auch ein Krankentransport ist selbst zu zahlen, wenn die Voraussetzungen für eine Erstattung nicht vorliegen.
der Beitrag vorher ist schon 7 Monate alt - das Problem hat sich sicher inzwischen geklärt.
Nur also Zusatzanmerkung - wenn die Kasse Kostenträger für den Krankentransport ist, dann rechnet das Transportunternehmen direkt mit der Kasse ab, d.h. die Versicherten müssen hier nicht in Vorlage gehen und dann eine Erstattung beantragen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln und ggf. auch Taxi ( da gibt es auch Unternehmen, die nach Genehmigung direkt abrechnen), greift dann das Erstattungsverfahren.
Gruss
Czauderna